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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Deputationen, an welchen drei Mitglieder der außerordentlichen Deputation Theil nehmen müssen! Es ist das bei den Sitzungen derselben ost der Fall gewesen, daß zur Zeit derselben das eine Mitglied in dieser Deputation, das andere in jener beschäftigt war, so daß schon deshalb häufig die Anberaumung der Sitzun gen sehr schwierig geworden ist. Wenn einige Abgeordnete meinten, die Sache sei leicht, der Bericht über das vorliegende Gesetz könne bald geliefert werden, so muß ich ihnen antworten, daß gerade sie noch keinen einzigen Bericht geliefert haben, am allerwenigsten einen solchen über ein solches Gesetz. Uebrigens ist zwischen Berichten und unter Berichten ein großer Unter schied. Wenn der Abgeordnete Joseph sagte, es hätte die Ma jorität der außerordentlichen Deputation schon zur Zeit ihrer, Wahl wissen müssen, daß die jetzigen Gründe und Hindernisse eintreten würden, so muß ich ihm einhalten, daß ihr das nicht möglich war. Wie ost und wie viele Kammersitzungen sein wür den, wußte sie nicht, ob und wie viele einzelne Mitglieder aus ihr in andern Deputationen Referate, und welche, bekommen wür den, wußte sie auch nicht, und daß sie sich den Referaten in den übrigen Deputationen nicht entzogen haben, liegt darin, daß man erst die ältern Pflichten zu erfüllen sucht. Auch sind die von mir in der vierten Deputation theils bereits erstatteten, theils noch zu erstattenden Berichte jedenfalls auch sehr wichtig. Wenn der Abgeordnete Rittner vermuthete, ich werde wohl am besten Aus kunft geben können, warum der Vorbericht so spät erscheine, so begreife ich nicht, warum gerade ich? Darüber kann die ganze Deputation und jedes Mitglied derselben eben so gut Auskunft geben, wie ich, und der Verfasser des Vorbcrichts, der heutige Referent, jedenfalls die beste. Ich will dem Abgeordneten Ritt ner aber sehr gern sagen, warum der Vorbericht später, als er ihn jedenfalls geliefert haben würde, erschienen ist; weil ich und die übrigen Mitglieder der Deputation nicht mit vorgefaßten Mei nungen, mit Vorurtheilen in die Kammern und Deputationen kommen und abstimmen, sondern erst eine Sache gründlich prüfen und überlegen; weil ferner die Gründe zu dcm Vorberichte erst in der neuernZeit theils entstanden, theils verstärkt worden sind, und weil endlich die Deputation erst wenigstens den ernstlichen Versuch zu recht zeitiger Lieferung des Hauptberichts machen wollte. Im Uebrigen sehe ich auch nicht den geringsten Nachtheil daraus entstanden, .daß der Vorbericht jetzt erst erscheint, denn bis jetzt hat es der Kammer noch nie an Stoff zur Berathung gefehlt. Und sollte noch der Hauptbericht über das Gesetz geliefert werden sollen, so würde dies lediglich meine — des Referenten — und nur Sache und Sorge der Deputation sein. Mithin würde der Nachtheil, der aus der Verfpätigung des Vorberichts entstehen könnte, nur mich selbst und.die Deputation, nicht die Kammer treffen. Wenn endlich den Mitgliedern der Deputation der Vorwurf gemacht worden ist, daß sie wenigstens dann die Wahl nicht hätte annehmen sollen, wenn sie wegen anderer Beschäfti gungen in andern Deputationen den Hauptbericht nicht liefern konnten, so halten sie theils jetzt noch dies nicht für geradezu un möglich, theils hätten sie dies nicht im voraus gewußt, theils kenne ich keine Bestimmung der Landtagsordnung, welche den Mitglie dern einer Deputation das Recht giebt, eine Wahl abzulehnen, und noch weniger ist dieses Recht den Referenten irgend ausdrück lich eingeräumt. Aber wenn dies auch wäre, so schrecke ich in der Regel vor keiner Arbeit zurück und versuche es wenigstens, ob sie geliefert werden kann. Auch wäre zur Ablehnung des Refe rats auch jetzt noch Zeit. Ich wiederhole daher, nicht Rücksichten auf die Deputation, nichtRücksichten aufmichsollendieKammer bestimmen, der Majorität beizutreten, sondern einzig die Rück sicht auf die gewerblichen und landwirthschaftlichen Interessen, welche durch zu schnelle Berathung des Gesetzes nicht gefährdet werden können. Wenn endlich der Abgeordnete Sörnitz meinte, er könne-nicht glauben, daß die Kammer das Recht habe, einen Antrag an dieRegierung zu stellen, daßeinGesetzeinerZwischen- deputation überwiesen werde, so möchte ich wissen, warum ein solches Recht die Kammer nicht habe, bei der Regierung darauf anzutragen, von dem ihr zustehenden Befugniß Gebrauch zu ma chen? DieRegierung hat dasRecht, einen Gesetzvorfchlag zurück zuweisen, und folglich muß auch die Kammer das^Recht haben, sie darum zu ersuchen. Noch einmal wiederhole ich: Die Majo rität der Deputation bedauert am meisten und vorzugsweise ich, daß dieses Gesetz, bei welchem keine politischen Parteifragen, höchstens Stand es interessen zur Sprache kommen, dessen. Begutachtung für mich eine rein practisch-wissenschaftliche ist, bei dem es daher eine wahre Freude, in der Kammer und mit der Kammer gemeinschaftlich zu berathen, ohne die geringste politische Meinungsverschiedenheit, nicht schon bei diesem Landtage bera then und erledigt werden kann. Abg. v. ThielaurJch habe lange mit mir zu Rathe gehen müssen, ehe ich über meine Abstimmung mir selbst klar geworden bin; der Lauf der Debatte hat mich aber die Ueberzeugung ge winnen lassen, daß es am angemessensten erscheinen möchte, mit > der Minorität der Deputation zu stimmen. Ich kann aus alle dem, was der Referent des Gesetzentwurfs, also der Abgeordnete 0. Schaffrath, gesagt hat, das nicht entnehmen, was mich bestim men könnte, die Meinung zufassen, er habe nicht bereits vor sechs Monaten wissen können, ob er im Stande sei, ein solches Referat zu übernehmen oder nicht. Es scheint mir, meine Herren, doch wohl in der Natur der Sache zu liegen, daß man sich darüber bald klar werden muß, ob man im Stande ist, mit seiner Zeit wegen seiner Privatgeschäfte auszukonnnen, und ich kann die Ansicht nicht theilen, die der Abgeordnete aufgestellt hat, daß die Nach theile allein die Deputation treffen. Im Gegentheil, die Nach theile treffen das Land und die Kammer. Ich mache aber auch selbst der geehrten Deputation einen Vorwurf. Denn es mußte derselben wohl bekannt sein, daß man zum Referenten über eine solche umfangreiche Gesetzvorlage nicht Jemanden nimmt, der, wie er selbst uns bekannt hat, so mit Geschäften überhäuft ist, daß er nicht imStande ist, seineZeit den ständischen Geschäften zu wid men. Es ist auch außerdem wohl in der Kammer hinlänglich bekannt, daß man nicht gern bei außerordentlichen Deputationen Mitglieder der stabilen Deputationen zu Referenten ernennt, weil sie eben abgehalten sind, diesen außerordentlichen Geschäften
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