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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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sich abgefaßt werden kann und die Sache vielleicht doch noch auf diesem Landtage ihre Erledigung findet. Referent Abg. Georgi: Der Antrag des geehrten Abge ordneten v. Khielau ist zwar noch nicht unterstützt, ich muß aber, ehe er zur Unterstützung kommt, auf den Schluß des Vorberichts aufmerksam machen, wo die Deputation erklärt, daß sie, falls die Kammer ihre Ansicht nicht theile, sich für verpflichtet halte, den Gegenstand, so weit Zeit und Kräfte es gestatten, zu berathen. Sollte also die Kammer der Deputation nicht beipflichten, so bin ich der Meinung, daß zunächst ihr überlassen werde, ob sie einen solchen Antrag an die Kammer zu bringen für nöthig erachtet. Der Herr Referent 0. Schaffrath hat noch keineswegs erklärt, daß er völlig außer Stand sei, einen solchen Bericht zu machen. Eine solche Erklärung ist mir nicht bekannt. Er hat vielmehr in der Deputation erklärt, daß, wenn die Kammer uns nicht bei pflichte, er zwar werde bitten müssen, ihn von den Geschäften in der Kammer eine Zeit lang zu entbinden, daß er aber dann den Bericht machen werde. Jedenfalls glaube ich, daß ein solcher Antrag, wie ihn der Abgeordnete v. Lhielau gestellt hat, von den Mitgliedern der Deputation ausgehen.'müßte, und gewiß ist die Bestellung des Referenten nicht Sache der Kammer, sondern der Deputation. Präsident Bra un: Der Antrag des Abgeordneten v. Thie- lau lautet so: „Die geehrte hohe Kammer wolle die Deputation mit drei Mitgliedern verstärken und dieselbe beauftragen, einen mit andern Dcputationsarbeiten nicht beschäftigten Referenten zu ernennen." Ich frage die Kammer: ob sie diesen An trag un terstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Präsident Braun: Es hat gegenwärtig der Abgeordnete Oehmichen das Wort. Abg. Oeh mich en: Die Deputation ist bei dem vorliegen den Vorberichte mehrfach angegriffen worden; sieht man aber den vorliegenden Gesetzentwurf genau an, so finden sich gewiß sehr große Schwierigkeiten, die tief in die Privatverhältnisse ein greifen. Ist dies aber der Fall, so bedarf er einer sorgfältigen Bearbeitung, einer sehr umfänglichen, gründlichen Berathung. Diese glaubte aber die Majorität der Deputation nicht vollstän dig zu erreichen, da der Schluß des Landtags bevorsteht, wo be kanntlich eine gründliche Berathung nicht immer zu ermöglichen ist. Dies waren die Gründe, welche mich, außer den in dem Deputationsberichte niedergelegten, bestimmt haben, der Majo rität der Deputation mich anzuschließen, obschon dies, wie ich gestehen muß, mit Widerstreben geschah. » Secretair Ezschucke: Ich habe mich entschlossen, für das Majoritätsgutachten zu stimmen, obgleich ich nicht leugnen kann, daß ich gern in die Klagelieder mit einstimme, welche von den jenigen erhoben worden sind, die für die Minorität.stimmen. Leicht ist mir die Abstimmung nicht geworden, da ich glaube, daß die Ständeversammlung die Verpflichtung habe, die Vorlagen, welche von der Regierung gegeben werden, auch zu berathen, und daß nur in dem dringendsten Falle ein Antrag auf Zurück legung einer solchen Vorlage an die Regierung gestellt werden kann. Nur bedauern kann ich, daß die Regierung, nachdem sie geradezu erklärt hat, es wäre die faktische Unmöglichkeit da, das Gesetz bei diesem Landtage zu berathen, den Entwurf nicht zurückgenommen hat, wie es bei dem letzten Landtage in Bezug auf die Wechselordnung der Fall war. Da war der Bericht über die Wechselordnung bereits beendigt und trotz dem erklärte die Regierung, den Gesetzentwurf zurücknehmen zu wollen. Warum schlägt man nicht ein ähnliches Verfahren ein, damit man nicht die Versammlung in Verlegenheit bringt, etwas zu beantragen, was man zu beantragen doch stets Bedenken haben muß? Ich glaube, es liegt keineswegs in der Schuld der Depu tation, sondern in den Verhältnissen, daß dieses Gesetz beim gegenwärtigen Landtage nicht zu berathen ist. Hier will ich nur darauf aufmerksam machen, daß alle umfangreichen Gesetze wohl kaum mit Gründlichkeit während der Dauer cinesLandtags von einer Deputation berathen werden können. Man hat diese Er fahrung bei derHyvothekenordnung gemacht, man hat sie bei der Wechselordnung gemacht, und man wird sie ganz gewiß bei die sem Gesetze wegen Benutzung fließender Gewässer machen. Es ist nicht zu umgehen, daß der Referent, ehe er zur Bearbeitung seines Entwurfs schreitet, eine Menge Unterlagen herbeischaffen muß, die in kurzer Zeit nicht herbeigeschafft werden können. Ich bin überzeugt, daß, wenn der Bericht über die Landtagsordnung während des Landtags ausgearbeitet worden wäre, er nicht so gründlich ausgefallen sein würde, als er jetzt uns vorliegt, und es ist doch wünschenswerth, daß die Gesetze gründlich berathen aus den Deputationen an die Kammer gelangen. Man hat gesagt, daß es an der Einrichtung liege, habe die Erfahrung gelehrt. Die erste Deputation konnte nur mit der größtmöglichsten Anstren gung auf den frühern Landtagen mit ihren Arbeiten aufkommen, und es haben deshalb auch Gesetzentwürfe zurückgelegt werden müssen. Bei diesem Landtage hat man ein Auskunftsmittel darin gesucht, außerordentliche Deputationen zu wählen; aber, meine Herren, die Kammer scheint mit diesen außerordentlichen Deputationen ein großes Glück nicht zu machen. Ich erinnere an die Deputation wegen der Leipziger Ereignisse. Ich will nur wünschen, daß wir nicht auch noch von ihr einen Vorbericht erhal ten.— Uebrigens glaube ich, daß diejenigen, welche in derZurück- legung des Gesetzes ein Unglück sehen, nicht so sehr Recht haben. Es ist nicht zu verkennen, daß es höchst dringend nothwendig ist, daß die Verhältnisse wegen der fließenden Gewässer regulirt werden; aber die sanguinischen Hoffnungen, welche von mehrern Abge ordneten auf dieses Gesetz gebaut sind, werden kaum erfüllt werden. Es hat ein Abgeordneter gesagt, daß es dringend noth wendig sei, das Gesetz zu berathen, damit dieWiesenbewäfferung ausgesührt werden könne. Nun glaube ich, daß das Gesetz kaum für die Wiesenbewäfferung viel nützen wird; denn wenn jetzt ein Grundbesitzer nicht das Recht hat, das Wasser auf seine Wiesen zu leiten, so wird ihm auch durch dasGesetz einsolches Rechtnicht zugesprochen werden. Denn wollten wir das, so würden wir einen allgemeinen Umsturz der bestehenden Verhältnisse herbeiführen, II. 96. 3
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