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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Md das wird wahrscheinlich durch das Gesetz nicht erfüllt wer« den. Wenigstens würde über diese gegenseitigen Rechte eine be deutende Opposition in der Kammer entstehen, so daß Mancher, wenn das Gesetz fertig ist, ganz etwas Anderes darin finden wird, als was er erwartete. Es kommen hier nicht allein bäuer liche, sondern auch industrielle Interessen in Frage, und wenn das der Fall ist, so wird, was der Eine gewinnt, der Andere verlieren müssen. Beide können wenigstens unmöglich bei dem Gesetze profitiren, und Beide wollen doch profitiren. Aus diesen Grün den, da es mir angemessener scheint, es werde das Gesetz gründ lich berathen, werde ich für die Majorität der Deputation stimmen. Staatsminister v. Wiel ersh eim: Es ist von dem ehren- werthen Mitglied« Bedauern darüber geäußert worden, daß die Staatsregierung nicht selbst das Gesetz zurückgenommen habe, und es ist sich dabei auf die Analogie der Wechselordnung bezo gen worden. Dabei habe ich zu bemerken, daß beide Fälle we sentlich verschieden sind. Die Wechselordnung ist von der Re gierung aus eigener Bewegung vorgclegt worden, wohl aber sind schon an den früher» Landtagen Stimmen der zunächst Br- theiligten, des Handelsstandes, dahin laut geworden, daß es wünschenswerth wäre, mit der Berathung der Wechselordnung Anstand zu nehmen, weil zu wünschen sei, daß ein allgemeines deutsches oder Zollvereinsgesetz zu Stande komme. Der gegen wärtige Gesetzentwurf ist aber von zwei frührrn Ständeversamm lungen beantragt worden, und auch an diesem Landtage haben Petitionen und Abgeordnete den Wunsch der Beschleunigung zu erkennen gegeben. Wenn die Regierung daher diesen Entwur' nicht zurückgenommen hat, so hat sie damit die Rücksicht an den Lag gelegt, welche sie für dis Wünsche der Stände und des Vol kes hat. Die Regierung hat immer den dringenden Wunsch ge habt, daß das Gesetz noch auf diesem Landtage verabschiedet werde; aber sie erkennt mit der Deputation die factische Unmög lichkeit an und unterwirft sich ihr als einer vollendeten Lhat- fache. Das ist aber etwas Anderes, als die Zurücknahme des Entwurfs SeitenderRegierung, weildaraus hervorgehen könnte, daß sie auf die Verabschiedung des Gesetzes an diesem Landtage weniger Werth lege. Abg. Cuba sch: Obschon ich als Landwirth und Vertreter landwirthschaftlicher Interessen es sehr bedaure, daß eine Bera thung über den vorliegenden Gesetzentwurf bei dem gegenwärti gen Landtage nicht zu Stande kommen soll, so muß ich doch an dererseits eben so sehr wünschen, daß dieses Gesetz nicht ein ober flächliches, ein wässeriges, sondern einMassergesetz werde, wel ches dem Interesse Aller möglichst entspreche, was aber bei der vorgerückten Zeit des gegenwärtigen Landtags und bei der nicht zu verkennenden Schwierigkeit und Wichtigkeit des Gegenstan des wohl nicht ermöglicht werden dürfte, und deshalb werde ich für die Majorität der Deputation stimmen. Abg. v.d. Planitz: Ich habe den Antrag des Abgeordne ten v. Lhielau unterstützt, und ich muß auch bekennen, daß die formellen Bedenken, welche der Herr Referent gegen denselben aussprach, mir allerdings nicht vollständig begründet erscheinen. Es ist in §. 115 der Landtagsordnung gesagt: „Findet dagegen die Kammer den Bericht nicht genügend, so wird die Sache ent weder an die frühere Deputation zu anderweiter Bearbeitung zurückverwiesen, welchenfalls diese noch mit zwei sofort zu wäh lenden Mitgliedern verstärkt, auch von selbiger der Referent ge wechselt oder ihm ein Korreferent beigegeben werden kann, oder es wird eine neue Deputation bestellt." Ich glaube also, daß nach den Bestimmungen dieses Paragraphen der Antrag des ge ehrten Abgeordneten v. Lhielau wohl gerechtfertigt erscheinen kann. Ich muß bemerken, daß ich allerdings die Meinung hege, daß, man möge die von dem Abgeordneten v. Lhielau vorgeschla gene Maaßregel ergreifen und die Deputation veranlassen, noch einen Bericht zu liefern, oder nicht, ich doch derUeberzeugungbin, daß wir auf diesem Landtage zur Verabschiedung dieses Gesetz entwurfs nicht kommen können. Wenn ich aber trotzdem, daß ich diese Ueberzeugung hege, dennoch für die Ansicht der Minori tät stimme, so geschieht es blos aus dem Grunde, daß ich doch der geehrten Kammer den nach meiner Ansicht niederschlagenden und demüthigenden Schritt ersparen möchte, daß die Kammer einen Gesetzentwurf, um den sie zwei Landtage petirt, den sie vorgelegt erhalten hat, zurücklegen will, ohne ihn berathen zu haben. Durch Annahme des Minoritätsgutachtens werden wir jedenfalls der Maaßregel.überhoben, daß wir die Staatsregierung selbst ersu chen, diesen Gesetzentwurf bei-diesem Landtage zurückzunehmen und bei.dem nächsten Landtage wieder vorzulegen. Abg. Joseph: Bei dem vorliegenden Gesetzentwürfe ge hen die Interessen der Industrie und der Landwirthschaft zwar nicht Hand in Hand, doch haben sie gleiches Anrecht, und es kann auch nicht allein von „bäuerlichen" Interessen die Rede sein , wie der Abgeordnete Lzschucke sagte, sondern es möchte mehr von einem allgemeinen landwirthschaftlichen Interesse zu sprechen sein. Ich kann auch nicht umhin, eine Aeußerung desselben zu berichtigen zu suchen, nämlich daß für die Wiesen bewässerung nichts aus dem Gesetze resultire; dies ist aller dings aber mit der Zweck der Gesetzvorlage. Der Grund, warum die Deputation sich bestimmt hat, auf einen Vorbericht anzutragen, und welcher Grund bei allen Mitgliedern, welche Anhänger des Vorberichts geworden sind, den meisten Ein druck gefunden zu haben scheint, ist die factische Unmöglichkeit, das Gesetz bei diesem Landtage zu berathen. Wenn dieser Grund aber wahr ist, so mußte dies am besten von der Regie rung selbst, in deren Macht die Dauer des Landtags liegt, er- kannt werden; es mußte von ihr die Verpflichtung erkannt werden, ihn zurückzuziehen, wenn sie nicht der Ueberzeugung wäre, daß er noch auf diesem Landtage berathen werden könnte. Der Königl. Herr Commiffar hat, indem er einen Grad von Wahrscheinlichkeit des Nichtzustandekommens an nahm, zugegeben, daß allerdings die Dauer des jetzigen Land tags noch die definitive Berathung und Annahme dieses Ge setzes möglich mache. Wenn es auch auf Eins hinauskäme,
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