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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Abg. v. d. Planitz: Es ist dir Interpretation, welche ich Ger Z. 115 der Landtagsordnung gegeben habe, von einem ge ehrten Abgeordneten angegriffen und als falsch bezeichnet wor den. Nun muß ich doch meine ausgesprochene Ansicht zu rechtfertigen versuchen. Ich glaube nämlich, daß man den Borbericht wohl als einen ungenügenden Bericht ansehen kann, wenn man mit der Tendenz desselben, den vorgelegten Gesetz entwurf bis zum nächsten Landtage zurüSzulsgen, sich nicht em- orrstehen kann. Präsident Braun: Was die formelle Seite des Antrags anlangt, so muß ich bemerken, daß ich die dagegen erhobenen Bedenken nicht theilen kann, wenigstens die Bedenken nicht, welche gegen den ersten Theil erhoben worden sind. Wenn ich duch die Anwendbarkeit des §. 115 auf gegenwärtigen Fall keineswegs zugeben kann, so liegt doch für den Antrag von for meller Seite her eine hinreichende Unterlage in §. 106; denn berücksichtigen Sie, meineHerren, daß es eine außerordentliche Deputation ist, welcher die Berathung des Gegenstandes über wiesen ist, daß bei außerordentlichen Deputationen die Zahl der Mitglieder nach dem Erfordernisse des Geschäfts von der Kammer bestimmt wird. Also glaube ich, steht es der Kammer stets und immer frei, die Zahl der Deputationsmit- tzlieder erforderlichenfalls nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Ich wollte mir nur erlauben, die formellen Einwände, die ge gen den Antrag des Abgeordneten v. Lhielau erhoben worden find, möglichst zu beseitigen. WasdenAntragselbstanlangt, so ist er, wettn ich den Herrn Abgeordneten richtig verstanden habe, in seinem zweiten Lheile zurückgezogen worden, nämlich: die Deputation zu beauftragen, einen andern mit Deputations arbeiten nicht beschäftigten Referenten zu ernennen. In die sem Lheile ist der Antrag zurückgenommen worden. Da aber die Kammer diesen Antrag unterstützt hat, so habe ich dieselbe zu fragen: ob sie die Zurücknahme dieses KheilS des v. Thie- lau'schen Antrags genehmigen'will? — Einstimmig Ja. Abg. v. Schaffrath: Ueber den Antrag des Abgeord neten v. Lhielau verliere ich kein Wort, weil eS der Deputation und mir ganz gleich sein kann, ob Lr angenommen wird oder nicht. Nur die Befürchtung spreche ich aus, es werde der ausgesprochene Zweck durch dessen AnNLhMe nicht erreicht werden. Wenn der Abgeordnete v. Lhielau behauptete, es existire über das vorliegende Gesetz und dessen Inhalt bereits eine reichhaltige Literatur und eine Mengeauswärtiger Gesetzge bungen, und die Deputation auf die in den Motiven zum Gesetz entwürfe angezogeneLiteratur und die auswärtigen Gesetzgebun gen verweist, so glaube ich, hätte es dieser Verweisung nicht bedurft, weil die Kammer voraussetzen kann, daß die Depu- tationsmitglieder diese Motive und Citate auch gelesen haben. Za, die Mitglieder der Deputation, und wenigstens ich, haben nicht nur diese Citate, sondern auch die citirten Schriften und Gesetze selbst gelesen. Und ebendeshalb kann und muß ich dem Ab geordneten ganz bestimmt einhalten: Ein solches Gesetz, wie der vorliegende Gesetzentwurf, ja einihm nur ähnlicher, mstirt noch gar nicht, er ist ganz neu seiner Form, seinem Umfange und seiner Einrichtung nach. Die auswärtigen Gesetze sind ganz andere. Ich benutze zugleich diese Gelegenheit, um offen zu erklären, daß die Befürchtungen, welche nach einigen Petitionen über die ses Gesetz im Lande herrschen sollen, durchaus ungegründet sind. Als ich beim Anfänge des Landtags hier in die Kammer hereinkam, hörte ich auch viel Nachteiliges über das Gesetz; ich hörte es gcwissermaaßen als revolutionär bezeichnen, weil es dem Rechte und der Rechtstheorie widerspräche. Je mehr ich mich aber mit dem Gesetze bekannt gemacht habe, desto mehr hat es mir gefallen. Ich bin im Allgemeinen und Wesentlichen mit dem Gesetzentwürfe, besonders mit dem materiellen, weni ger mit dem formellen Theile, einverstanden, ungeachtet ich eine Menge sehr wichtiger Ausstellungen zu machen und Aende- rungen zu beantragen habe. Allein ungeachtet ich ein Anhän ger -es strengen Rechts und des Rechtsprincips und möglichst gegen Awangsabtretungen u.s.w.bin, so kann doch dasGrund- princip eines neuen Gesetzes über bessere Benutzung des flie ßenden Wassers, wenn man einmal ein solches neues Gesetz haben will, und wenn das fließende Wasser besser, als bisher, benutzt werden soll, kein anderes sein, als dasjenige, welches dem Gesetzentwürfe zu Grunde liegt. Darin muß ich dem Abgeordneten v. Lhielau beistimmen, daß Manche sich täuschen werden, die sich so außerordentliche Bortheile vom Gesetze ver sprechen. Daß, wenn von Zweien Einer gewinnen soll, Einer verlieren muß, ist fast unvermeidlich. Daß diejenigen, wrlcheim Besitze von Wasser, und zwar von überflüssigem Wasser sind, das überflüssigeWafser zu Gunsten der Uebrigen hergeben müs sen, und zwar ohne Entschädigung, ist eine andere Frage. Kurz, die Interessen und Fragen, die das Gesetz behandelt, sind so außerordentlich wichtig und verschieden, daß es nur im In teresse der Sache und Aller ist, wenn das Gesetz möglichst viel seitig geprüft, nicht schon auf diesem Landtage berathen, d. h. das Gutachten der Majorität der Deputation angenommen wird. Präsident Br aun: Wenn Niemand weiter das Wort be gehrt, so kann ichwohl dreDebattefür geschlossen ansehen und er- theile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Abg. Graf Ronnow: Wei der Wichtigkeit des Gegen standes wäre es wüttfchenswerth, daß mit Namensaufruf abge stimmt würde. Referent Abg. Georgi: Gestatten Sie mir, meine Herren, zuvörderst mit ein paar Worten auf die Vorwürfe zurückzukoM- men, welche der Deputation gemacht worden sind. Zwei geehrte Abgeordnete haben den Vvrbericht als einen Art der Politik be zeichnen wollen. Meine Herren, ich glaube, wenn die Deputa tion und ich persönlich wirklich einen solchen Act der Politik hät ten ausüben wollen, so hätte die Deputation einen ganz andern, sichrem und weniger ausfälligen Weg einschlagen können, sie hätte nur die Berichterstattung über diese wichtigeAngelegenheit etwas hinzuziehen gebraucht, und es würde sich dann ganz von selbst,
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