Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und ohne daß ein Vorbericht 'an die Kammer nöthig geworden wäre, die Folge ergeben haben, daß das Gesetz nicht zur Verab schiedung während dieses Landtags käme. Wenn also selbst eine so verwerfliche Politik stattfände, so würde dieAeußerung dersel ben, wie sie im Vorberichte enthalten ist, gewiß eine sehr unge schickte sein. Wir sehen ja, meine Herren, daß manche sehr wich tige Angelegenheiten in Deputationen geschlafen haben und noch schlafen und erst in den letzten Momenten des Landtags zum Er wachen kommen, wo sie dann entweder gar nicht erledigt werden können, oder über das Knie gebrochen werden müssen. Ein der artiges Verfahren hat die Deputation nichteinschlagen zu dürfen geglaubt; sie hat es für offener gehalten, mit dem Vorbericht in die Kammer zu kommen, ohne Scheu zu erklären, daß die Ange legenheit so wichtig und schwierig sei, daß sie sich besser für eine Zwischendeputation eigne, daß aber, wenn die Kammer diese An sicht nicht theile, die Deputation dann sich für verpflichtet halte, -noch einen Bericht zu fertigen, so gut sie ihn nur wird geben kön nen. Wenn weiter der Deputation direkt und indirekt ein Man gel au Fleiß vorgeworfen worden ist, so muß ich einen derartigen Vorwurfzurückwxifen. Diejenigen Mitglieder der Deputation, auf deren Thätigkeit es hauptsächlich hierbei mit ankam, nament lich auch der Herr Referent, haben gewiß eben so viele Beweise des Fleißes gegeben, als diejenigen Herren, welche sich über den Mangel an Fleiß beschwert haben. Was meine Person anlangt, so wird die geehrteKammer mirwohldasZeugnißnichtversagen, daß, wenn auch der Werth dessen, was ich gearbeitet habe, hinter den Arbeiten Anderer gewiß weit zurücksteht, doch das Maaß meiner Arbeit nicht kleiner war und ich gewiß so viel gearbeitet habe, wie irgend Jemand 'in der Kammer. Wenn weiter der Deputation der Vorwurfgemacht worden ist, daß sie zu spätmkt ihrem Vorberichte komme, wenn namentlich der geehrte Abgeord nete v. Lhielau bemerkt hat, daß erst nach sechs bis sieben Mo naten dieser Vorbericht erfolge, so liegt dabei ein faktischer Jrr- thum zu Grunde. Am 8. November hat sich die Deputation constituirt und am 20. Februar ist der Bericht an die Kammer gelangt, also nicht nach 6—7, sondern nach 3^ Monaten. Wenn aber die Deputation 3z Monat brauchte, den Vorbericht zu lie fern, so ist der Grund hauptsächlich der, daß es ihr sehr schwer wurde, einen derartigen Vorschlag der Kammer zu machen, daß sie sich nicht sofort und nur ungern dazu entschließen konnte, daß sie den lebhaften Wunsch gehegt hat, diese Angelegenheit noch in der Kammer zur Erledigung zu bringen, daß aber der Geschäfts drang, welcher in der Kammersich kundgab, Schuld gewesen ist, daß dieDeputation endlich gezweifelt hat,dieseAngelegenheit durch LeideKammern hindurchgehen und zurVerabschiedung gelangen zu sehen.NachdieserUsberzeugungglaubtedieDeputationnichtbesser und offener handeln zu können,als wenn sie es derKammer anheim stellte, ob der Gegenstand noch berathen werden solle oder nicht. . Ich glaube, meine Herreü, wenn die geehrte Kammer den Vor schlag der Majorität der Deputation nicht annimmt, so wird die einzige Folge davon die sein, daß die Deputation eine Reihe von Sitzungen über den Entwurf hält, einen guten kostbaren Zeitab schnitt an diese Angelegenheiten wendet, und daß endlich ein Allerhöchstes Dekret des Inhalts eingeht: Nachdem Einsicht ge nommen worden ist von dem Geschäftsstande des gegenwärtigen Landtags, werden die und die Gesetze wiederzurückgenommen und der Schluß auf die und die Zeit festgestellt; und dann wird die auf gewendete Zeit und Arbeit verloren sein. Der Zeitpunkt, den ich berechnet habe, wo der Gegenstand in der Kammer zur Be- rathung kommen kann, hat selbst von keinem Gegner der Majo rität bestritten werden können. Nun frage ich, meine Herren, ob Sie wohl werden verlangen wollen, daß unter solchenAussich- ten die Deputation noch die jetzige so kostbare Zeit an diesen Ge genstand wendet. Ich glaube selbst, daß, nachdem der Königl. .Herr Commissar, der besser als die Deputation im Stande ist, den Zeitpunkt zn ermessen, der für die Dauer des Landtags be stimmt ist, erklärt hat, es sei faktisch unmöglich, diese Angelegen heit noch zur Erledigung zu bringen, es sogar Pflicht der Staats regierung sei, dieses Gesetz zurückzunehmen und die kostbare Zeit zu sparen, die Vie Ständeversammlung auf dasselbe verwenden würde. Ich glaube, meine Herren, wenn cs dem Herrn Präsi denten möglich wäre, über den Stand der Geschäfte, welche noch rückständig sind, der geehrten Kammer Auskunft zu crtheilen, so würde sich am sichersten ergeben, daß, wie auch der Herr Commis sar gesagt hat, es faktisch unmöglich ist, diese Sache zur Erledi gung zu bringen. Es liegen noch so viele Angelegenheiten uner ledigt vor, daß weder die Kräfte der Kammer, noch der Deputa tionen hinreichen werden, selbst nur die Regierungsvorlagen, ge schweige denn die vielen Petitionen zur Erledigung zu bringen. Wenn der Abgeordnete v.Thielau gesagt hat, es genüge ein Blick in das Waffergcsetz, um sich zu überzeugen, daß die Sache nicht so schwierig sei, so muß ich gestehen, ich habe mehr als einen Blick hkneingeworfen und finde allerdings die Sache sehr schwer. Wenn der geehrte Abgeordnete ferner gesagt hat, es exkstire schon eine umfängliche Literatur über diese Materie, so bezieht sich das, was die Deputation darüber gesagt hat, mehr darauf, daß die Literatur sich gerade dieses Gesetzes bemächtigen möchte, um über die Ansichten und Grundsätze, die darin enthalten sind, aufzu klären. Wenn viele Petitionen um Berathung des Gesetzes ein gegangen sind, so muß ich wiederholen, was derBericht schon ge sagt hat, daß auch in diesen Petitionen theilweise die Bedenken gegen eine zu schnelle Berathung anerkannt worden sind und daß mehrere Petenten den Wunsch aussprechen, daß eine längere Zeit gegeben werde, ehe man zu einer Gesetzgebung über eine so wich tige Materie verschneite. Wenn einer der Abgeordneten gesagt hat, es würde ein demüthigender Schritt für die Kammer fein, einen derartigen Antrag an die Staatsregierung zu bringen, so muß ich bekennen, eine ungenügende Erledigung würde mir weit demüthigender erscheinen, als der Antrag an die Staatsregierung, den Gegenstand einer gründlichen Berathung durch eine Zwi schendeputation zu unterwerfen. Es ist allerdings zu beklagen, daß dieser so wichtige und schwierige Gesetzentwurf erst an die .Kammer gelangt ist, nachdem sie bereits beinahe zwei Monate versammelt war, und daß die Regierung bei diesem Gesetze nicht wie bei andern Gesetzentwürfen, z. B. bei dem Maaßsystem, der Gewerb- und Personalsteuer, der Landtagsordnung, dir Noch-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder