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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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der Einsamkeit der Lage entsprechende und sie vergeltende An nehmlichkeit genommen werden möchte, wenn ich bedenke, daß die Lage desselben sich in einer Stadt befindet, und noch dazu in einer Stadt, wo die Wohnungen keineswegs selten und theuer sind, und wo der Grund und Boden durchaus nicht kostspielig ist, so muß ich über diese Summe und über die Fol gerungen, die ich daran knüpfen könnte, erschrecken. In klei nen Städten, wenn einmal eins Forstwohnung dahin verlegt werden soll, ließe sich ein gutes Logis überall zu dem Preise von 100 oder 120 LHalern erlangen. Es würde dies also ein Capital repräsentiren von ungefähr 3 bis 4060 Thalern höch stens, und anstatt dessen soll nun, wie ich aus diesem einzelnen Talle entnehmen kann, ein Capital von circa 15,000 Thalern auf- gewendet werden) nicht zu gedenken der Reparaturkosten und des Verlustes an Capital durch allmalige Werthsverringerung der Gebäude. Aus diesem Grunde kann ich also zu einer sol chen Verwendung der Staatsgelder meine Zustimmung nicht geben, um so weniger, als ich finde, daß immer mehr und mehr Werwilligungen für Zwecke gemacht werden, die andere Zwecke in den Hintergrund treten lassen, die uns naher am Herzen liegen müssen. Ich möchte wissen, wenn wir an daS Cultus- ministerium kommen, was noch für Summen übrig sein wer den zu Unterrichts- und Schulzwecken, und was man dann un fern Anforderungen zu Werwilligungen entgegenhalten wird, die für die geistigen Interessen des Volks unendlich wichtiger sind, als bequeme, paffende und wohnliche Häuser oder Petit paläste für die Forstbeamten. Finde ich sogar unter den Grün den, mit denen die Deputation den Bau von Wohnungen für Forstmeister bevorwortet hat, die Berücksichtigung des Umstan des,daß zeither ihre Wohnungen öfters gewechselt werden muß ten, so ist das doch wirklich ein Uebelstand, der an und für sich sehr klein ist, aber auch jeden andern Beamten trifft, der nicht sein eignes Haus hat. Viele höhere Beamte sind in demselben Falle; ja, ich glaube, sogar die höchsten Beamten müssen sich dieser kleinen Unbequemlichkeit unterwerfen, und daß daraus für die Dienstverwaltung ein großer Nachtheil her vorgeht, dafür habe ich den Beweis noch zu erwarten. Dies sind die Gründe, meine Herren, aus denen ich mich nicht nur gegen den Schlußantrag der Deputation erkläre, sondern ins besondere auch gegen die Verwilligung einer Summe zu Be zahlung des bereits erworbenen Hauses, welches in Dresden auf der Seegaffe gelegen ist. Referent Abg. v.d. Planitz: Die geehrte Kammer wird -entschuldigen', wenn ich sofort nach dem vorigen Sprecher um das Wort bitte; ich glaube aber vielleicht durch einige Erläuterun gen, dieich in mcineEntgegnung, welche ich zu geben beabsichtige, miteinknüpfen werde, vielleicht zur Abkürzung der Verhandlung beizutragen, indem ich aufMehreres aufmerksam machen muß, wo ich glaube, daß der geehrte Sprecher vor mir von einer irrthümlich aufgefaßten Meinung ausgegangen ist, wenn er den Bericht der Deputation angegriffen hat. Ich gehe zuerst auf dasjenige über, was er gesagt hat über dasVerfahren, was zeither bei dem N.S7. Verkaufe von Domainen und Forstgrundsiücken beobachtet wor den ist. Es sagte derselbe, es fei sehr zu wünschen und jeden« falls sehr zweckmäßig, wenn immer bei solchen Veräußerungen der Weg des öffentlichen Verkaufs eingeschlagen würde; es sei aber aus dem Berichte nicht zu ersehen, daß dieses Verfahren von der hohen Staatsregiemng wirklich auch eingehalten worden wäre. Ich habe hierauf zu entgegnen, daß wohl der ge ehrten Kammer bekannt sein wird, daß die hoheStaatsrcgierrmg bei demVerkaufe von bedeutenden Grundstücken stets diesen Weg verfolgt hat und allemal die Veräußerungen nicht allein in öffentlichen Blättern lange zuvor hat bekannt machen, son dern auch Anschläge über die veräußerten Grundstücke hat fertigen lassen (und daß dann auch die Veräußerung selbst nur öffentlich durch Licitation erfolgt ist; daß aber ein solches Verfah ren, welches ich im Uebrigen ganz gutheiße und wobei ich die Ansichten, die der geehrte Abgeordnete darüber ausgesprochen hat, billigen muß, nicht überall und immer stattsinden kann, das muß ich doch auch behaupten; denn, meine Herren, es sind unter den veräußerten Grundstücken einige, die nur einige Qua- dratruthen Fläche haben, die blos Werth für den angrenzen den Nachbar haben 'können. Wollte man diese auf dem Wege der öffentlichen Licitation verkaufen, so würde wahrscheinlich nur ein weit geringerer Ertrag dafür zu erlangen sein, eben weil solche Grundstücke für Niemanden, als für eine Person Werth ha ben, und es würde die Person, die sie zu besitzen wünscht, durch den öffentlichen Verkauf Gelegenheit haben, sie für weniger zu erwerben, als außerdem, wenn der Verkauf erst nach vorgängiger Taxation und Abschätzung zu ermöglichen ist. Ich glaube daher, wenn ich auch im Allgemeinen dem geehrten Abgeordneten Recht geben muß, daß man so viel als möglich den Weg des öffentlichen Verkaufs vorzuziehen habe, daß, wenn man dies auch als Regel feststellt, doch Abweichungen davon häufig vorkommen müssen, und daß die Verhältnisse wohl hier besonders zu berück- ichtigen sind. Der geehrte Redner hat sich hierauf zu einem .weiten Gegenstände gewendet und sich über die Erwerbung des Posthältereigrundstücks zu Gruna mißbilligend ausgesprochen. Dieses Posthaltereigrundstück ist früher von dem Postmeister in Leipzig auf Veranlassung der hohen Staatsregierung gebaut worden; es war also wohl billig, , daß demselben für den Auf wand, welchen derselbe dadurch gehabt hat, nachdem er nur eine kurze Zeit das Gebäude hat benutzen können, eine Entschädigung gewährt wurde und daß der Staat nachher den Besitz des Ge bäudes erwerben mußte; aber auch nicht allein diese Rücksichten haben die hohe Staatsregierung zu dem Ankäufe vermocht, son dern es hatte auch der Postmeister noch andere Ansprüche an die Staatskasse zu machen ; er war wegen der seit Anlegung der Eisenbahn an seinem Einkommen stattgefundenen Abminderung zu entschädigen. Die Deputation glaubte daher, daß das Ber ühren der hohen Staatsregicrung sich vollständig rechtfertigen ässe; sie mußte anerkennen, daß die hohe Staatsregierung wohl guten Grund hatte, wenn sie die 5000 Thlr. aus dem Do- mainenfonds zu entnehmen beschloß, da früher das Kaufgeld für das Klappendvrfer Postgrundstück, das nicht zu Ku 2*
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