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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Allem anders liegt die Sache jetzt, ich habe das Letztere daher gethan, um wenigstens, so weit ich es noch vermag, meiner Pflicht als Kammermitglied nachzukommen. Ich erkläre also, daß mir allerdings die Bewilligung, welche hier verlangt wird, nicht so ganz leichtwird (obschon ich siemit aussprechen werde), und zwar weil sie hier kommt, weil sie zu einer unrechten Zeit kommt und weil sie unter einem Aufwande von unnützen und ungehörigen Gründen gefordert wird. Was das Erste anlangt, so habe ich gesagt, die Bewilligung werde mir schwer, weil sie gerade hier verlangt werde. Ich glaube näm lich, hierher gehört die ganze Frage nicht; hierher, wo von dem Domainenfonds die Rede ist. Denn es sagt die Staatsregie rung selbst, cs behauptet die Deputation in ihrem Berichte selbst, daß ein Ankauf von Häusern für den Domainenfonds nicht stattflnden dürfe, wenn nicht ganz besondere Bedingun gen obwalteten, und diese walten hier eben nicht ob. Also ge hört, wie gesagt, die Sache nicht hierher, sondern sie hätte mit telst besonder» Decrets an uns gebracht und es hätte ein beson deres Postulat deshalb gestellt werden muffen. Sodann habe ich bemerkt, die Bewilligung werde mir schwer, weil sie zu un rechter Zeit gefordert werde. Dies erläutere ich damit, daß sie erst bei dem gegenwärtigen Landtage gefordert wird und nicht früher. Es heißt im Berichte, der Ankauf des Hauses sei wenige Tage vor dem Schlüsse des vorigen Landtags erfolgt, oder vielmehr, es sei die Gelegenheit;» dem Ankaufedes Hauses erst wenige Tage vor dem Schluffe des Landtags gegeben wor den. Ich erinnere mich allerdings noch derZeit, wo wir hier versammelt waren, und wo von jenem Hauskaufe gesprochen wurde, nicht aber, daß er für den Staat in die Staatskasse er folgt sei, sondern daß es ein reiner Privatkauf sein sollte. Mag es nun auch sein, daß damals der Schluß des Landtags nahe bevorstand, so muß ich darum doch behaupten, die Möglichkeit, eine Vorlage an die Kammer zu bringen, ist noch übrig gewe sen, wenn man wirklich schon damals die Absicht gehabt hat, das gedachte Haus für den Staatssiscus zu erwerben. Ich stimme in Bezug auf nachträgliche Bewilligungen dem bei, was vorhin der Abgeordnete Rewitzer geäußert hat. In einem Falle, wie der vorliegende ist, wo es sich namentlich um persön liche Verhältnisse mit handelt, die wohl Beachtung verdienen, würde es mir nicht schwer geworden sein, meine Bewilligung auszusprechen, obschon es sich gerade nicht um eine unbedeu tende Summe handelt. Allein wenn man nachträglich bewilli gen soll, befindet man sich immer in einemZustande des morali schen Zwanges und man weiß nicht, ob man bewilligen würde, wenn dieser Zustand nicht vorhanden wäre. Endlich habe ich bemerkt, es sei die Nachbewilligung mir auch aus dem Grunde unangenehm, weil mir die Gründe, die man dafür geltend ge macht hat, nicht gefielen. Und in derThat, Alles, was die De putation im Berichte deshalb angiebt, verdient keine Berücksich tigung weiter, es reducirt sich Alles blos auf Punkt 5, dieser ist der alleinige Grund, der uns bestimmen kann, und Punkt 5 ist für mich auch der alleinige Grund, der mich bestimmen wird, die nachträgliche Bewilligung auszusprechen. Was im Punkte I und 2 gesagt worden ist, verdient nicht die geringste Beachtung; es ist da kein Staatszwcck, es hat der Staat nicht darauf zu sehen, daß in Dresden nicht zu viel Gasthöfe ent stehen und daß die Promenaden nicht bebaut werden, das mö gen andere Leute besorgen, die ein größeres Interesse an der Straßenbaupolizei hier zu nehmen haben. Wenn übrigens vorhin bemerkt wurde, es habe ein dringendes Bedürfniß zu der Requisition des gedachten Hauses in der dermaligen geringen Höhe der Minrstergehalte vorgelegen, so muß ich dies bezwei feln. Ich sage damit nicht, daß die Ministergehalte etwa sehr hoch gestellt sind, ich sage aber, daß das ein Punkt ist, der nicht hierher gehört. Ist dies wirklich wahr, was vorhin aus der Mitte der Deputation behauptet worden ist, nun gut, so möge man uns dasNöthige darüber vorlegen; hierher gehört es aber nicht und es läßt sich daraus auch die Nothwendrgkeit des An kaufes eines Hauses nicht deduciren. Wenn ich diese meine Be merkungen zusammenfasse, sogehen sie, wieich anfangs schonan- gedeutet habe, dahin, daß ich — und zwar nur aus dem Grunde unter Nummer 5, aus persönlichen Rücksichten, und weil es dem Borstande eines Departements gilt, gegen dessen Verwal tung allerdings (wir können das nicht in Abrede stellen) gewiß das Wenigste zu sagen ist, oder dessen Verwaltung, wenn ich es positiv ausdrücken soll und muß, Anerkennung vor vielen andern verdient — daß ich, sage ich, nachträglich zwar das billigen werde, was geschehen ist, aber auch wünsche, daß der artige Nachbewilligungen von der Staatsregierung künftig möglichst vermieden werden mögen. — Was die Bemerkung dks Abgeordneten Joseph in Bezug auf den letzten Thcil des Deputalionsberichts, die Verschaffung von Wohnungen für die Forstbeamten betrifft, so hätte ich allerdings an sich auch dagegen kein Bedenken gehabt, denn ich habe vorausgesetzt, daß es sich blos darum handelt, den untern Forstbeamten in der Nähe der Waldungen eigne Wohnungen zu verschaffen. Daß diese derartige Wohnungen bekommen, finde ich zweckmäßig theils für die Forstverwaltung selbst, theils für die Forstbeamten, weil mir bekannt ist, daß diese in ihrem Einkommen keineswegs so gestellt sind, derartige Wohnungen entbehren zu können» Allem das Beispiel, was der Abgeordnete Joseph in Beziehung auf die höhern Forstbeamten angeführt hat, hat mir selbst em anderes in's Gedächtniß zurückgerufen, was vor nicht langer Zeit im Voigtlande vorgekommen ist, und es scheint mir nun allerdings auch, als ob es nicht blos auf die niedern Forst beamten, sondern hauptsächlich auf die Forstmeister abgesehen sei. Auch im Voigtlande ist, wie gesagt, der Fall vorgekom men, daß für einen nicht niedern Preis einem hohen Forst beamten eine Wohnung verschafft worden ist. Man hat vor hin behauptet, dies sei deshalb nöthig, damit ein derartiger Beamter nicht nöthig habe, sein Quartier zu wechseln. Bei den Förstern und den Unterbeamten will ich das zugeben; aber warum sollen die Forstmeister, die in Städten wohnen, ihre Wohnungen in diesen Städten nicht wechseln können ? Dafür habe ich bisher noch keinen Grund gehört. Wenn man also für diese Beamten kostspielige Bauten macht, so liegt, glaube
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