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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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166 und zwar nach dem Worte: „verrechnen" folgender Zusatz hinzugefügt werde: „gleichzeitig aber ihr Augenmerk dahin richten, daß die Räumlichkeiten des Hauses Nr. 11 der Seegaffe, in so weit sie nicht Staatszwecken dienen müssen, stets auf eine dem finanziellen Interesse des Staates entsprechende Weise ge nutzt werden." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird durch neunzehn Stimmen unterstützt. Präsident Braun: Ferner wünscht derselbe Herr Abgeord nete, daß zu dem Anträge der Deputation Seite 168 nach den Worten: „nachundnach" die Worte: „die nöthigsten und unentbehrlichsten" eingeschaltet werden. Ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Antrag unterstützt? — Wird hin reichend unterstützt. Präsident Braun: Endlich wünscht der Abgeordnete, daß nach dem Worte: „Forstbeamte" in demselben Anträge auf der 4. (s. o. d. 5.) Zeile noch die Worte hinzugefügt werden: „aus d er blasse der untern Aufsichts beamten." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? —Wird hinrei chend unterstützt. Referent Abg. v. d. Planitz: Da die Anträge des geehrten Abgeordneten Schumann unterstützt worden sind, so erlaube ich mir doch als Referent zu sagen, was ich über dieselben denke. Was den ersten Antrag anlangt, welchen dergeehrteAbgeordnete gestellt hat, daß die Räume des erkauften Hauses immer, in so weitste nicht Staatszwecken gewidmet würden, zu vermiethen und zu nutzen sein würden, so glaube ich, ist er unnöthig; denn es versteht sich wohl von selbst, daß, wenn der Staat sich einmal in -en Besitz eines Grundstücks gesetzt hat, es auch Pflicht der Ver waltung wird, dieses Eigenthum so gut als möglich zu nutzen, und daß die Absicht vorhanden ist, mit diesem Hause auf die von dem geehrten Abgeordneten bezeichnete Weise zu gebahren, kann die Finanzdeputation der geehrten Kammer versichern, und kann ichdiefrühervonmirgegebeneErklärungnmwiederholen, daß die Regierung blos aus dem Grunde, weil der Besitz des Hauses, so lange die zweite Kammer ihre Zustimmung zu dem Ankauf noch nicht gegeben hat, als ungewiß anzusehen ist, daß, sage ich, aus diesem einzigen Grunde die Verwaltung die übrigen Räume noch nicht vermiethet hat; es scheint mir also dieser Antrag über flüssig zu sein. Wenn dann der geehrte Abgeordnete noch zwei Anträge zur Vervollständigung eines anderweitigenAntrags der Deputation gestellt hat, so muß ich bemerken, daß, wenn er nach den Worten: „nach und nach" die Worte: „die nöthigsten und unentbehrlichsten" ungeschälten wissen wist, ich glaube, daß die Staatsregierung ohnehin nach diesem Grundsätze verfahren und wohl zuerst die nöthigsten und unentbehrlichsten Wohnungen in Angriff nehmen wird; wenigstens liegt wohl kein Grund vor, dieses zu bezweifeln. Die Staatsregierung kann am besten er messen, welche Gebäude zuerst zu erbauen sein werden, und wird, weil sie bei der ganzen Forstverwaltung beweist, daß sie derselben eine genügende Aufmerksamkeit schenkt, wohl auch in dieser Weise hier verfahren. Indessen ist dieser Antrag so unverfäng lich, daß ich mich nicht unbedingt gegen seine Annahme erklären kann. Was den letzten Antrag betrifft, so ist er, wie der geehrte Abgeordnete erwähnte, blos durch die in der Kammer stattgefun- dene Debatte veranlaßt worden. Es hat der geehrte Abgeord nete Todt, wie früher der Abgeordnete Joseph, auf eine andere Erwerbung hingewiesen, die für einen höhern Forstbeamten stattgesunden hat. Auch dieser Gegenstand ist in der Deputa tion besprochen worden. Jndeß, da diese Erwerbung nicht mit dem vorliegenden Decret und der gegenwärtigen Vorlage in voll ständigem Zusammenhänge steht, so hat sie^in dem vorliegenden Berichte darauf nicht Bezug genommen. Ich kann aber der ge ehrten Kammer mittheilen, daß die hohe Staatsregierung in der Sitzung der Deputation diese Erwerbung einer Oberfocstmei- sterwobnung in Auerbach dadurch gerechtfertigt hat, daß durchaus für diesen weder in der ganzen Stadt Auerbach, noch in der Umge gend eine Wohnung zu erlangen gewesen sei, daß es aber r'mJn- teresse des Dienstes wohl sehr zu wünschen sgrwesen, und es zweckmäßig gefunden worden ist, daß derselbe künftig seinen Sitz in Auerbach habe, wo er in der Nähe seines Waldes und in dem Kreise-seiner Wirksamkeit sich befindet, während er früher in Plauen etablirt war. Diese Vortheile sind auch von den Abge ordneten, welche die Verhältnisse dort näher kennen, vollständig anerkannt worden. Deshalb hat man auch geglaubt, es würde sich diese Erwerbung vollständig rechtfertigen lassen. Wenn übrigens der geehrte Abgeordnete glaubt, daß noch mehrere der artige Wohnungen zu acquiriren waren, so ist dieses nicht der Fall. Es sind alle höhern Forstbeamten miHDienstwohnüngen versehen bis auf einen einzigen, der aber in seinem eignen Hause, das er auf seine Kosten gebaut hat, wohnt; also würde ein we sentlicher Erfolg von dem Anträge, welchen der geehrte Abgeord nete beabsichtigt, ebenfalls nicht zu erwarten sein. ),. Dies ist das, was ich über die Anträge zu sagen habe, überlasse es übrigens dem Ermessen der Kammer, in wie weit sie den Anträgen beirre- ten will oder nicht. Staatsminister v. Z eschau: Ich werde mir gestatten, in der Reihefolge der gefallenen Aeußemngen einige Worte über den vorliegenden Gegenstand zu sprechen. Zuvörderst bemerke ich, daß bei der Veräußerung von Domainengrundstücken die öffentliche Versteigerung Regel ist und daß nur in sehr seltenen Fällen, namentlich in solchen, welche der Herr Referent angedeu tet hat, Ausnahmen davon gemacht werden. Warum sollte man auch nicht voraussetzen, daß dem Ministerium gerade dieOeffent- lichkeit hierbei am allerwünschenswerthesten sei?., Es weiß, daß es auf diese Weise ein Kaufgeld erlangt, was durch die beim Ver kaufe stattsindende Concurrenz jedenfalls als angemessen ange sehen werden muß, und darum zieht es in diesem Falle die öffent liche Feilbietung dem Verkaufe aus freier Hand vor. Za, es ist sehr häufig in der Lage, den Anträgen derBeamten, die den Ver kauf aus freier Hand für zweckmäßiger und vortheilhaster für den Fiscus halten, entgegenzutreten und für die Oeffentlichkeit sich auszusprechen. Die deshalb erlassenen Bekanntmachungen liefern auch den Beweis für dieses Verfahren. Was das Post grundstück zu Gruna betrifft, so war der Staatssiscus dem Er bauer dieses Gebäudes allerdings eine Entschädigung zu gewäh-
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