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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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zugehen; sollte aber die Kammer den Antrag nicht annehmen, so würde das Ministerium sich allerdings doch befugt halten, in der bisherigen Maaße zu handeln. W Abg. Georgi (aus Mylau): DerAbg. Joseph hat zunächst die Deputation und das Verfahren der Regierung angegriffen, weil nicht bei allen Veräußerungen von Domamalgrundstücken öffentliche Versteigerung stattfinde. Ich glaube, meine Herren, die Regierung hat hierbei wie ein Privateigenthümer zu verfah ren. Es wird Fälle geben, wo die öffentliche Versteigerung zweckmäßiger ist, es werden aber auch Fälle Vorkommen, wo es im Interesse des Fiscus liegt, daß eine öffentliche Versteigerung nicht stattsindet. Jene Fälle werden allerdings die Regel bilden, und so ist es auch zeither gewesen. Wenn aber z. B. aus der jetzt vorliegenden Abrechnung ersichtlich ist, daß der Besitzer eines Hauses hier am Pirnaischen Platze ein paar Ellen Grund vom Staate gebraucht und gekauft hat, um sein Heus zu vergrößern, so wird die Kammer damit einverstanden sein, daß eine öffent liche Versteigerung dieser wenigen Quadratellen Raum nachthei liggewesensein würde,weil sie fürNiemanden sonstWerth hatten. Was das Postgrundstück zu Gruna anlangt, so hat die Deputa tion finden müssen, daß, wenn auch die Erwerbung aus admini strativen Rücksichten nöthig war, doch das Grundstück nicht aus dem Domainrnfonds hätte gekauft werden sollen. Der Herr Staatsminister hat sich hiervon auch überzeugt, dies in der De putation ausgesprochen und zugesagt, daß dieses Grundstück wie der verkauft und der Verlust daran aus der Postcasse ersetzt wer den soll. Das Haus auf der Se'egaffe anlangend, so werde ich darübcr sehr wenig sagen, hauptsächlich weil ich glaube, daß es kaum erforderlich ist. Ich bin überzeugt, daß die geehrte Kam mer dem Deputationsgutachten ihre Zustimmung nicht versagen werde. Wenn man der Deputation die Gründe theilweise als ungenügend vorgeworfen hat, die in dem Deputatjonsgutachten enthalten sind, so liegt es darin, daß übersehen worden ist,in dem Deputationsgutachten ausdrücklich zu bemerken, daß die dort an geführten Gründe relatorisch wörtlich die der Regierung aus den Unterlagen, und nicht die der Deputation sind. Die Deputation hat auch bemerkt, daß sie vorzüglich nur dem 3., 4. und 5. Grunde einen Werth emräumen könne, aber nicht den beiden ersten; we nigstens für meins Person haben die Gründe unter 1 und 2 gar kein Gewicht gehabt. Wenn namentlich der Deputation der Vorwurf gemacht wurde, sie habe auf den Zinsenpunkt ein Ge wicht für den Ankauf gelegt, so muß ich erwidern, daß die Depu tation den Ankauf des Hauses gewiß nicht als eine vortheilhafte Finanzspeculation hat ansehen, sondern nur hat sagen wollen, daß der Ankauf um so unbedenklicher gewesen sei, weil das Haus mäßige Zinsen gewähren werde. Ein persönliches In teresse an dem Hause hat der Herr Staatsminister nur in so fern,, als ihn der Ankauf desselben von der augenblicklichen Verlegenheit des Wohnungswechsels befreit hat; denn er bezahlt übrigens einen hohen Miethzins und hat auch die Einrichtung aus seinen Mitteln bestritten. Also auf den persönlichen Grund kann ich ein so hohes Gewicht durchaus nicht legen, wohl aber muß ich sagen, daß es im Interesse des Staats liegt, den Mini ster des Auswärtigen nicht fort und fort in die Verlegenheit zu setzen, die ihm unentbehrlichen Raume verlassen zu müssen. Wenn der geehrte Abgeordnete Lzschucke gewünscht hat, daß man bei dem Anträge der ersten Kammer stehen bleibe und ein Capital, nicht mit zu dem Hause verwende, worauf die Deputa tion hingewiesen hat, so bemerke ich, daß der Grund, welchen er angeführt hat, daß der Kammer sonst die Gelegenheit abgeschnit- trn werde, über die Operation sich auszusprechen, durch welche das Capital erworben worden ist, nicht geltend gemacht werden kann; denn es werden von diesem Capitale noch immer circa 20,000 Lhaler übrig bleiben, die als Einnahmeposten in dem nächsten Rechenschaftsberichte erscheinen und Gelegenheit geben werden, sich über diese Operation auszusprechen. Ich muß einer seits dem Herrn Secretair Recht geben, daß derartige Operatio nen in der Regel von der Regierung nicht vorgenommen werden sollen, weil sie auch mit Verlusten verbunden sein können und überhaupt nicht in den Bereich der Staatsverwaltung gehören- Andererseits aber muß ich anerkennen, daß die Operation, die der Herr Staatsminister damals vorgenommsn hat, durchaus noth- wendig war, um das Unternehmen zu halten, was dabei in Frage kam. Wer mit den Verhältnissen vertraut ist, wird dieses Aner- ksnntniß dem Herrn Minister nicht versagen können. Was die Forstwohmmgen anlsngt, so bemerke ich, daß es sich hauptsäch lich dabei nur um die Revierförster handelt, da nur höchstens noch 1 oder 2 Forstmeister in Sachsen sein werden, die ohne Dienst wohnung sind. Also wird nur von Revierförsterwohnungen ge sprochen werden können. Daß es aber im Interesse der Forst verwaltung sei, daß die Revierförster eine für dieVerwaltung des Forstes zweckmäßig gelegene Dienstwohnung haben, wird jeder Sachverständige anerkennen müssen. Es ist auch, ohne daß ir gend etwas darüber in der Ständeverfammlung gesagt worden ist, fort und fort in der bisherigen Weise von der Regierung ver fahren worden. Erst in neuerer Zeit haben sich diese Erwer bungen etwas vermehrt, und obgleich die Deputation mit den Grundsätzen einverstanden ist, nach welchen die Regie rung dabei verfuhr, schien es ihr doch nothwendig, daß die geehrte Kammer ausdrücklich die Zustimmung dazu aus spreche. Daraus ist das Deputationsgutachten und der An trag hervorgegangen, welcher sich daran knüpft, und der Herr SraatSminister hat in der Deputation' erklärt, daß auch ihm erwünscht sein würde, die Ansicht der Kammer hierüber zu ver nehmen und sich bei seinem Verfahren auf deren ausdrückliche Zustimmung stützen zu können. Was die beiden Forsthäuser in Schandau und Auerbach anlangt, so wird erst bei dem näch sten Gutachten über den Domainenfonds darüber zu sprechen sein, und ich führe deshalb etwas Weiteres darüber jetzt nicht an. Nur einer Bemerkung des Herrn Referenten muß ich widersprechen, nämlich der, daß die Mitglieder der Deputation, welche mit den Verhältnissen in Auerbach bekannt seien, bestä tigt hätten, daß dort keine Wohnung für den Forstmeister, au ßer durch Ankauf dcs Hauses, zu erlangen gewesen sei. Ich habe diese-Bestätrgung nicht ausgesprochen, denn sie würde ge gen meine Ueberzeugung gewesen sein. Ich glaube allerdings,
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