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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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jetzt MiethzinS bezahlen müssen, den sie dann nicht mehr zu bezahlen brauchen, versteht sich von selbst. Also eine Erhöhung der Besoldungen ist jedenfalls dabei in Frage, namentlich, wenn die Capitalien, welche auf diese Baue verwendet werden müssen, viel höher sind, als das Capital des bisherigen Mieth- zmseS beträgt. Es ist folglich auch danach ein VerwilligungS- gegenftand. Es ist um so mehr ein Verwilligungsgegenstand, als dis Deputation auch nicht umhin gekonnt hat, auf den Neubaufonds Bezug zu nehmen, den wir neulich beim Bauetat bewilligt haben. Es ist geradezu eine nochmalige Verwil- ligung des Baufonds; denn daß diese Summen zufällig aus den Forsterträgnissen oder Domainenfonds genommen werden, kann uns das Verwilligungsrecht nicht schmälern. Ich halte das für so wichtig, daß ich der Kammer den Antrag empfehle: diehohe Staatsregierung wolle künftig§. 122der Vierfassungsurkunde stets genau in Obacht neh men. JchwendemichnunzudenübrigenPunkten. Was die öf fentlichen Versteigerungen der zu dem Domainenfonds gehörigen Grundstücke betrifft,so kannich mich damiteinverstanden erklären, daß sie meistens von der Regierung öffentlich geschehen; aber nicht umhin kann ich, einen speciellen höchst bedenklichen Fall hier öffentlich zu erwähnen, damit er etwa von der Staats regierung berichtigt werden kann, einen Fall, über welchen zu seiner Zeit und an seinem Orte viel Bedenkliches erwähnt worden ist. Die Fischerei in der Sebnitz und Polenzbach sollte öffentlich versteigert werden. Es wurde aber — so viel ich mich aus den von mir eingesehenen Acten erinnere — in dem öffentlichen Bersteigerungstermine zu wenig geboten, und man trat deshalb mit einem Privatmanns in Unterhandlung. Während diese Unterhandlung stattfand, kam ein Anderer und bot 500 Lhaler mehr, als jener, der erste Käufer. Der Kauf war mit jenem noch nicht abgeschlossen, und dennoch bekam der, welcher die MO LHaler mehr geboten hatte, die Fischerei nicht. Dies scheint mir nicht zu rechtfertigen. Der Staat muß stets nur um den höchst möglichen Preis verkaufen, keinen Käufer vor dem andern begünstigen, das höchste Gebot annehmen. Es müssen daher in dem von mir angezogenen Falle — zu einiger Rechtfertigung eines solchen Verfahrens ganz besondere Sachgründe obgewaltet haben; denn an der Person lag es nicht, weil der Bietende ein ganz angesehener Mann war. In Bezug auf den Ankauf des Hauses auf der Seegasse trete ich ganz dem bei, was meine Freunde Joseph, Metzler und Todt erwähnten, und bemerke, daß die Deputation nicht nur den 5. Punkt nur als den bewegenden Gründ angeführt hat, son dern auch die Gründe 3 und 4, die ganz gewiß — ich erlaube mir einen minder zarten Ausdruck — ganz untauglich sind; denn das ist von den Abgeordneten Lobt und Joseph nach gewiesen und der Deputation auch noch nicht eingefallen, diese Gründe aufrecht'zu erhalten. Ich komme nun zu dem letzten Gegenstände. Ich habe schon vorhin darauf aufmerksam gemacht, daß zu Neubauen von Häusern Gelder aus dem Do mainenfonds nur dann verwendet werden dürfen, wenn Mieth» zinsen dabei in gleicher Höhe erspart werden. Wo die letztere ». N. Bedingung also nicht eintritt, da darf nach der Verfassungs urkunde durchaus keine solche Verwendung statlfinden. Nun müssen wir doch in den Stand gesetzt werden, zu prüfen, ob diese Bedingung bei jedem einzelnen Baue oder bei der An schaffung eines Hauses eintritt. Der Herr St,aatsminister meinre zwar, er habe sich in Bezug auf specielle Fälle gar nicht zu äußern. Allein ich hoffe, daß diese Aeußerung nur dahin zu verstehen ist, daß er sich jetzt nicht schon darüber zu äußern habe, sondern dann erst, wenn die Baue erfolgt sind. Aber ich wünsche, diese Erklärung geschehe jetzt, und nicht erst, wenn die Baue erfolgt sind. Es wurde in dem Deputationsgut achten als Grund für die Baue von Forsthäusern die zweck mäßige Lage der Wohnungen angeführt. Nun weiß ich nicht, ob z. B., wie der Abgeordnete Joseph bemerkte, Schandau der einzige zweckmäßige Wohnort für den dortigen Forstmeister ist. Es ist jedenfalls der unzweckmäßigste; denn der Forstmeister wohnt dann in Schandau an dem einen, fast äußersten Ende seines Reviers. Wenn er z. B. in Lichtenhain wohnte, so würde es viel zweckmäßiger, und der Bau würde auch viel wohlfeiler sein. Wenn der Herr Minister äußerte, das Ministerium habe lange gezweifelt, ob der kostspielige Bau nicht durch eine Veränderung des Wohnorts des Forstmeisters in Schandau zu vermeiden sei, so kann ich den Grund nicht einsehen, der durchschlagend gewesen ist, daß diese Abänderung nicht statrgefunden hat. Lichtenhain wäre viel besser gelegen gewesen, und es ist auch ein äußerst anmuthiger Ort. Urbri gens war vorzugsweise in Schandau der Bau einer neuen Dienstwohnung für den Forstmeister nicht nöthig, da dort Mierhlogrs genug zu haben sind. — Uebrkgens erkläre ich mich zwar mit Anschaffung von Dienstwohnungen für die Mittlern und untern Forstbeamten und mit einer Erhöhung der Besoldung derselben einverstanden. Wenn es im Berichte der Deputation heißt, immer mehr und mehr stellten sich die Nachtheile heraus, wrlche für die Forst verwaltung aus dem Mangel der Dienstwohnungen der Be amten hervorgehen, so frage ich, welches sind die Nachtheile, welche aus dem Mangel an Dienstwohnungen für die ob er st en. Forstbeamten hervorgehen? Ich frage: welches sind sie? Ich begnüge mich nicht gern mit einem allgemeinen Anführen, sondern ich wünsche ein speciellereS. In Betreff der Mittlern und untern Forstbeamten sind wir Alle über die Nützlichkeit von Dienstwohnungen für sie einverstanden, nur vorausgesetzt, daß unser Bewilligungsrecht nicht verkümmert werde. Zur Motivirung derNothwendigkeit dieserDienstwohnungen wurde die schlechte Besoldung der Forstbeamten angeführt. Nun, meine Herren, die Justizbeamten haben auch keine Dienstwoh nungen, sie sind auch schlecht besoldet, und der Deputation ist es doch mcht eingefallen, auf Dienstwohnungen oder auf Erhöhung der Besoldungen der Justizactuarien anzutragen. Wenn ferner die reichhaltige Einnahmequelle der Forstverwal tung als Grund für Erhöhung der Besoldung der Forstbeam ten und Anschaffung von Dienstwohnungen für sie angeführt wird, so frage ichr Was kann ein Beamter dafür, dessen Ver- 4
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