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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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oder einen Antheil am Röhrwaffer, welcher von dem Staate ver äußert oder erworben worden ist, ein Gutachten erstatten, was doch außerordentlich wcitläuftig wäre. Die Kammer hat sich früher jederzeit damit begnügt, wenn die Deputation der haupt sächlichen Veränderungen ausführlich in ihrem Berichte er wähnte, in Betreff der minder wichtigen aber auf die Unterlagen verwies, welche deshalb immer in der Canzlei denjenigen Mit gliedern, welche sich naher unterrichten, oder die Ansichten der Deputation bekämpfen wollten, zur Ansicht Vorlagen. Präsident Braun: Der Antrag des Abgeordneten v. Schaffrath, welcher in die ständische Schrift kommen soll, lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle künfrig§.122 der Verfassungsurkunde in Obacht nehmen/' Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Ferner beantragt derselbeAbgeordnete, daß statt des Vorschlags der Deputation Seite 168 ihres Berich tes folgender angenommen werden möge: „Die Staatsregie rung wolle den Kammern einen Voranschlag über dreKosten der Forstgebäude zur Genehmigung vor legen." Ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Antrag unterstütze? — Vierzehn Mitglieder erheben sich. Präsident Braun: Der Antrag ist nicht ausreichend un terstützt. Staatsminister v. Ze sch au: Ich habe nur in Bezug auf Len vorliegenden Gegenstand und darauf, daß man auf einen Paragraphen der Verfaffungsurkunde, den 122., Bezug genom men hat, etwas zu bemerken. Der hier aber einschlagende Para graph ist der 18., er handelt von den Domainen und sagt am Schluffe: „Den Ständen ist bei jedem ordentlichen Landtage Nachzuweisen, was seit dem letztvorherigen vom Staatsgute ver äußert, warum die Veräußerung bewirkt, was dabei erlangt und in welcher Maaße das erlangte Kaufgeld vorschriftmäßig ange- wendet worden sei." Es handelt sich also bei dieser hier der geehrten Ständeversammlung zu gewährenden Nachweisung in der Regel von keiner Bewilligung; wäre davon die Rede, so würde die Regierung jedenfalls den Gegenstand zunächst an die zweite Kammer zu bringen gehabt haben; aber es ist nur von einem Nachweise über die erfolgte Verwendung die Rede. Dies ist der Grund auch, warum das Ministerium kein Bedenken ge tragen hat, diese Angelegenheit zuerst an die erste Kammer zu bringen, und wodurch es sich auch berechtigt hält, ohne sichjdes- halb durch eine bindende Erklärung im voraus zu verpflichten, in der bisherigen Maaße fortzufahren. Uebrigens ist auf den Antrag des Ministeriums selbst die Aeußerung in dem Berichte ausgenommen worden, daß man nur 3 — 4 Häuser jährlich zu erwerben oder zu bauen beabsichtige, um die Ausgaben nicht auf einmal zu groß werden zu lassen. Wenn der Herr Abgeordnete v. Khielau äußert rund eine Rückantwort von dem Abgeordneten v.Schaffrath darauf erfolgtist, Haßes sich darum handle, Über schüsse der Forstverwaltung zu verwenden, so wird der Abgeord nete v.Lhielau das wohl selbst berichtigen; denn das ist nicht der Fall, weil sonst der Gegenstand zu dem Budjet gehören würde. Ueber die im Baue befangenen Häuser sage ich nichts, es wird sich künftig darüber weiter sprechen lassen, zumal es noch nicht einmal feststeht, woher die Mittel dazu genommen werden, denn sie könnenvielleicht aus dem Baufonds des Ministeriums gedeckt werden. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Das Thema der heutigen Verhandlung scheint mir fast vollständig erschöpft, doch erlaube ich mir noch einige Bemerkungen. Der Abgeordnete V. Schaff- - rath hat besonders den Bericht der Deputation angegriffen. Es pflegt hierbei gewöhnlich so zu gehen, daß man einen mehr oder minder wichtigen Grund aus dem Zusammenhänge herausnimmt, ihn einzeln beleuchtet und als den hinstellt, welcher gewiffermaa- ßen allein von derDeputation gebraucht worden sei. Ich glaube, wenn man den Bericht im Zusammenhänge liest und den Zweck des Berichts sich vor Augen stellt, so wird man kaum zu dem Ur- theile gelangen, daß die Gründe auf Seite 16A flg. außer Nr. 5 untauglich seien. Es ist zwar von mehrer» Abgeordneten in die ser Beziehung eine ähnliche Aeußerung laut geworden, allein ich hätte einmal die Critiker anhören wollen, wie sie sich da ausge lassen hätten, weny die Deputation die Gründe des Decrets, denn diese sind von Nr. 1 bis 4 nur wiedergegeben worden, ganz weggelassen hätte. Es würde der schärfste Tadel die Deputa tion getroffen haben, wenn sie dieses unternommen hätte. Daß diese Gründe nicht ganz untauglich seien, geht auch aus dem An träge des Abgeordneten Schumann hervor. Man darf nur den Zweck desselben verfolgen. Der Abgeordnete Schumann stellte den Antrag, es möchte die Staatsregierung ersucht werden, das auf der Seegasse angekaufte Haus, so weit dessen Räumlichkeit nicht für das Ministerium desAuswärtkgen nothwendig sek, zu ver- miethen. Wenigstens war das der Sinn. Die Deputation würde gewiß nicht zu der Meinung gekommen sein, daß die übrigen Gründe auch ihren Werth haben, wenn sie nicht von derselben Ansicht ausgegangen wäre. Sie würde namentlich den Grund unter 3 nicht angeführt haben, wenn sie nicht vorausgesetzt hätte, daß es Pflicht jeder Staatsverwaltung und Administration sei, das Staatsvermögen gut zu verwalten, es nutzbringend anzu legen. Also damit wird sich jeder Unbefangene einverstehen kön nen, daß die Gründe der Regierung und die im Berichte ange gebenen nicht von der Beschaffenheit sind, wie hat behauptet werden wollen. Die Berfassungsfrage anlangend, so stimme ich dem Abgeordneten IX Schaffrath völlig bei, daß wirkliche Be willigungsgegenstände auch zunächst an die zweite Kammer zu bringen sind- Es ist aber die Deputation der zweiten Kammer selbst es gewesen, welche aus dem vorliegenden Decrete einen Bewilligungsgegenstand gemacht hat. Nach dem Berichte der ersten Kammer, wie der Abgeordnete Tzschucke auch bereits er wähnte, liegt ein Bewilligungsgegenstand nicht vor, sondern es ist von der ersten Kammer das vorliegende Decret als bloße Nachweisung angesehen worden. Die erste Kammer hat sich auch enthalten, hier Bewilligungsfragcn hereinzubringen. Aus diesem Grunde und aus dem von dem Herrn Finanzminister an geführten §. 18 der Verfassungsurkunde glaubte die zweite De putation um so weniger Bedenken hier anregen zu können, als
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