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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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auch bei allen frühem Landtagen, so viel mir bekannt ist, diese Nachweisung an die erste Kammer zuerst gebracht worden ist, und zwar aus dem Grunde, weil die zweite Deputation der zwei ten Kammer ohnehin mit Gegenständen genug beschäftigt ist, während die zweite Deputation der ersten Kammer in den ersten Monaten nicht beschäftigt ist. Die Finanzdeputation hat durch aus nicht die Ansicht, irgend eine Rechtsschmälrrung der zweiten Kammer von Seiten der Staatsregierung stattsinden zu lassen, und hat eine solche Schmälerung nicht finden können, sonst würde sie gewiß auch in ihrem Berichte darauf hingewiesen haben. Wenn namentlich auch der letzte Antrag auf Seite 168 des Be richts zu vielfachem Tadel Veranlassung gegeben hat, so ist be reits bemerkt worden, daß in dem Berichte mehrere Hinweisun gen auf die zeitherigen Größen enthalten sind. Wenn in dem Berichte gesagt ist, es seien in der Finanzperiode etwa drei solche Forsthäuser jährlich gebaut oder acquirirt worden, so glaube ich, daß es nicht so schwierig zu entziffern sei, was es heiße: „in der zeitherigen Weise". Wenn ferner die Deputation vorschlug, hierzu die Ermächtigung auszusprechen, so hat sie geglaubt, es wäre dies gerade derVerfassung sehr entsprechend, und die Kam mer würde ein solches Verfahren am wenigsten mißbilligen kön nen, weil die Maaßregel, die das Finanzministerium befolgt — dies wird in dem Berichte vorausgesetzt und ist in der Kammer allgemein gebilligt worden —, zweckmäßig ist, und es die Ab sicht der Deputation hierbei war, die Kammer einer nachträg lichen Gutheißung zu entheben. Die Verwaltungsmaaßrrgel selbst anlangend, so bedarf sie keiner Rechtfertigung; denn dar über wird Jeder einverstanden sein, daß es sehr zweckmäßig ist, daß die Forstbeamten den Wäldern, die sie zu beaufsichtigen ha ben, so nahe als möglich wohnen und daß sie eine feste Wohnung haben, die nicht so leicht wechselt, wie es zeither häufig der Fall gewesen ist. Wenn ein hauptsächliches Gewicht auf den Kosten voranschlag gelegt worden ist und als hauptsächliches Motiv das neuerrichtete Gebäude in Schandau erwähnt wurde, so ist be reits darauf hingewiesen worden, daß man noch nicht weiß, ob die ses Haus aus dem Domainenfonds oder aus dem Bauetat bestrit ten wird. Ich bemerke noch etwas über diegestelltenAmendements. Man hat den Antrag der Deputation Seite 168 des Berichts für ungenügend befunden, man hat dafür einen bessern substituiren wollen. Betrachtet man nun diese Amendements, so glaube ich, wird man nicht zu dem Resultate kommen, daß die Deputation einen so ganz fehlerhaften und unzweckmäßigen Antrag ge stellt hätte. Denn so wünscht der Abgeordnete Schumann, daß vor dem Worte: „Dienstwohnungen" die Worte: „die nötigsten und unentbehrlichsten" eingefchoben werden. Er will damit ver meiden, daß man etwas in das Ermessen der Regierung gebe, aber durch die Worte: „die nötigsten und unentbehrlichsten" wird es eben wieder in das Ermessen gestellt. Also glaube ich, daß da durch etwas Besonderes nicht herbeigeführt werde. Werden die Dienstwohnungen gebaut, so werden die nüthig st e n und unent behrlichsten jedenfalls zuerst daran kommen, dann aber würden wahrscheinlich die nothwendigen und unentbehrlichen nachfolgen. Eben si> verhält eS sich mit dem zweiten Amendement, daß der Bau dieser Gebäude nur auf solche für die untern Aufsichtsbe amten beschränkt werden soll. Nun weiß ich nicht, ob der Be griff „untere Aufsichtsbeamte" so bestimmt festgesetzt ist, und ob z. B. der Oberförster unter die Unterbeamten oder zu den höher» gehöre. Angenommen aber, es wäre eine klare Bestimmung darüber vorhanden, so scheint es mir doch unzweckmäßig, die Er bauung einer Dienstwohnung für den obern Beamten geradezu auszuschließen. Denn nach dem Antrags dürfte keine Dienst wohnung für einen höhern Forstbeamten erbaut, werden. Man kann sich aber doch Beispiele vorstellen, wo dies r'm Interesse des Staats nothwendig ist. Es wurde der gutgemeinte und im In teresse des ständischen Bewilligungsrechtes Blatt 166 enthaltene Antrag falsch gedeutet. Man glaubte, die Verwendung von 70,000 Thlr. sollte nur en xassgnt verwilligt werden, und man schob der Deputation den Grund unter, daß sie damit beabsichtige, daß der Gegenstand später nicht besonders besprochen werden möchte. Die Deputation hat dabei einen ganz andern Grund gehabt. Sie hielt für zweckmäßig, eine als Depositum jetzt in der Hauptstaatscasse niedergelegte Summe sobald als möglich in das Budjet und in bestimmte Rechnung zu bringen. Deshalb schien es ihr nöthig, an diesem Orte den gedachten Vorschlag zu machen. Dadurch wird diese Summe sofort in i,die Staatsrechnung gebracht, wahrend in keiner der Regierungsvorlagen etwas über sie erwähnt worden ist. Wenn namentlich der Kauf des Hauses auf der Seegasse nur aus dem fünften Grunde gut geheißen worden ist, so hat bereits ein Deputationsmitglied dar auf hingewiesen, daß die Deputation sich über diese persönlichen Rücksichten gestellt hat. Es sind ihr sehr viele Vorwürfe zu Lheil geworden; allein das hat man nicht anerkennen wollen, daß sie die Gründe aus der Sache hergenvmmen hat, und nicht von der Person, während viele Abgeordnete, die dies tadelten, ihre Gründe gerade nur von der Person entnahmen. Ich gestehe, daß, wenn ich die Verwaltung eines Ministeriums auch guthekße, ich mich deshalb noch nicht bewogen sühle, 85,000 Thlr. aus Staatsmitteln zu bewilligen. Ich glaube, daß die Deputation durch Hinweisung auf das Sachverhältniß der Verfassungsur kunde eben so gut entsprach, wie diejenigen, welche die Depu tation so sehr-tadelten und nur persönliche Gründe geltend mach ten. Dies hielt ich für meine Pflicht zu bemerken, und überlasse nun der Kammer, wie sie abzustimmen gedenkt. Abg. Erchenbrecher:Da man über den heutigen Gegen stand nach mehrstündiger Berathung wohl im Klaren sein kann und die Zeit sehr vorgerückt ist, so trage ich auf Schluß der De batte an. Präsident Braun: Unterstützt die Kammer diesen Antrags — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Wünscht Jemand gegen den Schlich der Debatte zu sprechen? > Abg. v. Schaffrath: Ich würde mir doch noch die Frage an den Herrn Referenten erlauben, ob über die mir ganz roohl bekannten, aber der Kammer weder vorliegenden, noch vorgetra genen Unterlagen, oder nur über den ohne sie ganz unbestimmten Antrag ab gestimmt wird? Wird über die Unterlagen nicht.
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