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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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mit abgestimmt, so werden sie nicht bindend, so ist das Gutach ten der Deputation ein rekereas sive relsto; wird aber über die Unterlagen mit abgestimmt, so bescheide ich mich, daß ich Un recht hatte! Präsident Braun: Wenn weiter Niemand zu sprechen wünscht, so frage ich: Will die Kammer die Debatte für geschlos sen ansehen? —Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. v. d. Planitz: Es hat der Abgeordnete Lzschucke sich gegen den Antrag der Deputation erklärt, wodurch diese der Kammer anrathet, es möchten die Summen, welche er forderlich sind, um den Ankauf des Hauses auf der Seegafse voll ständig zu decken und sie dem Domainenfonds wieder zu erstat ten, von dem mehrerwähnten Depositencapital genommen wer den. Nun weiß ich aber nicht, welche Gründe ihn dazu vorzüglich bestimmen mögen. Die Gründe, welche die Deputation veranlaß ten, diesen Beschluß anzurathen und anzuempfehlen, hat er ver kannt. Die Deputation hatkeinen andern Grund gehabt, als den, um die Rechnung über diesen Gegenstand so bald als möglich zu schließen und denDomainenfonds m'chtbaareGeldmittel entbehren zu lassen, die von demselben ihrem eigentlichen Zwecke entsprechend zu Ankauf von Grundstücken vielleicht bald sehr zweckmäßig ver wendet werden können. Wenn die Kammer diesen Antrag nicht genehmigt, so wird die Schuld für dieses Haus immer in den Rechnungen des Domainenfonds sich fortziehen, und die Sache wird nicht klar abgemacht, wahrend, wenn das hier erwähnte Capital dazu verwendet wird, die ganze Sache abgemacht ist. Sollte der Abgeordnete glauben, daß man dadurch der Gelegen heit, über die Gebahrung mit den Eisenbahnactien sich zu äußern, verlustig werde, so ist das nicht der Fall. Es haben schon Mit glieder der Deputation darauf aufmerksam gemacht, daß die Sache nothwendig in dem Rechenschaftsberichte wieder vorkom men müsse, und auch dann die Gelegenheit sich biete, seineAnsich- ten dafür und dawider auszusprechen. Uebrigens konnte die Deputation diesen Grund um so weniger voraussetzen, da sie glaubt, daß auch bei der heutigen Debatte sich Gelegenheit dar biete, über den Gegenstand sich zu äußern. Ich glaube daher, daß es angemessen ist, wenn die Kammer den Antrag der Depu tation annimmt und auf diese Weise die Genehmigung, dieses Capital hierzu zu verwenden, ausspricht. Ich übergehe noch viele im Laufe der Debatte gemachte Bemerkungen. Es würde zu weit führen, auf alle einzugehen und das zu sagen, was mehrer» Behauptungen mit Recht entgegengehalten werden könnte. Ich erlaube mir auch, von dem abzusehen, was derAbgeordnete gesagt hat,daß dieserGegenstand zuerst an die zweiteKammer hätte gelan gen sollen; denn es sei einBewilligungsgegenstand.Es ist schon frü her gesagtworden,daß dasAllerhöchsteDecret,dieWeränderungdes Domainenfonds betreffend, jedesmal, so lange wir konstitutionelle Landtage und einen Domainenfonds haben, zuerst an die erste Kammer gelangt ist, weil man eS nicht als einen Bewilligungs gegenstand angesehen, sondern nur eine Veränderung deS Staats guts darin erblickt hat. Also von einer eigentlichen Bewilligung ist nicht die Rede, und wenn dies ja derFall ist, so hat die Depu tation durch den vorhin erwähnten Antrag der vorliegenden An gelegenheit erst diesen Character gegeben. Eben so wenig kann man dieForsthäuser, von denen so viel gesprochen wordenist,und deren Anbau man der geehrten Kammer so schwierig geschildert hat, als Bewilligung ansehen; denn diese Forsthaufer sind im mer eine Erwerbung des Staatsguts. Sie sollen keineswegs deshalb gebaut werden, um die Besoldung der Beamten zu er höhen, sondern um die Verwaltung zu verbessern und dadurch die Erträgederselbenzu vermehren. DaderAbgeordnetev.Schaff- rath diese Sache so gefährlich geschildert hat, so werde ich der Kammer vorlesen, welche Ankäufe gemacht worden sind, und ich füge hinzu, daß die Staatsregierung keineswegs die Absicht hat, alle diese Gebäude aus roher Wurzel aufzuführen, sondern die Gelegenheit ergreift, Ankäufe zu machen, besonders wenn mit einem Gebäude zugleich Waldgrundstücke verbunden sind. Dies zeigt, daß die Behauptung, es müßten immer Voranschläge vor gelegt und genehmigt werden, sich nicht immer durchführen läßt. Man würde die Gelegenheit zu vortheilhaften und passenden Ak quisitionen manchmal verfehlen, und dies ist es hauptsächlich, wodurch das Vorhaben der Staatsregierung, die Gebäude aus dem Domainenfonds zu beschaffen, besonders empfehlenswerth erscheint. Wenn der Abgeordnete von großen Summen für Oberforstmeisterwohnungen gesprochen hat, so kann ich das De tail dieser Angaben weder widerlegen, noch verfolgen, da ein dies- fallsiger Antrag der Deputation nicht vorgelegen hat, auch ein Antrag auf Bewilligung zum Baue für bestimmte Forstmeister wohnungen nicht vorliegt, wie überhaupt die Staatsregierung schon früher erklärt hat, daß sie darüber noch nicht einig sei, wie die Beschaffung der Mittel zu bewerkstelligen sei. Ich erlaube mir nun, die Gebäude anzu führen, welche in den letzten drei Jah ren für denDomainenfonds angeschafft worden sind. Die Anga ben sind in der Beilage 6. enthalten und sind folgende: Nr. 37. Ein Forsthaus in Grünhain. Nr. 42. Ein Grundstück zur Dienstwohnung für den Re vierverwalter des Reichsteiner Forstreviers. Nr. 45. Forsthaus mit Zubehör zu Großrückerswalde. Nr. 48. Forsthaus für den Naundorfer Revierverwalter. Nr. 49. Forsthaus für den Verwalter des Golker Forst reviers. Dies, meine Herren, sind die ganzen Erwerbungen, die in den drei letzten Jahren gemacht worden sind. Sie werden we nigstens darin mit der Deputation übereinstimmen, daß die ge gebenen Erläuterungen ihr nicht Anlaß geben konnten, Bemer kungen gegen derartige Erwerbungen zu machen, noch überhaupt, daß sie veranlaßt werden konnte, das Vorhaben der Regierung, auf diesem Wege dem Uebelstande, daß unsere Forstbeamten keine Wohnung haben, abzuhelfen, mit einem gewissen Mißtrauen zu betrachten. Es kommt dazu, daß schon seit längerer Zeit von der Regierung auf diese Weise verfahren worden ist, und die Kammer jedesmal ihre Genehmigung ausgesprochen hat, daß aber die Deputation aus Aengstlichkeit, es stehe das Verfahren vielleicht nicht ganz im Einklänge mit der diesfallsigm Bestim mung, weil man nur für Erwerbungen von Häusern für den Domainenfonds sich erklärt hat, in so fern damit ein verhältniß-
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