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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Her Einführung geistlicher Orden so deutlich aus, daß er einer Erläuterung weiter nicht bedarf. Allein es kann doch der Fall Eintreten, daß dem Papste der Gedanke, in Sachsen geistliche Orden einzvführen, beiginge. Za, es sind bekannten und glaub würdigen Nachrichten zufolge bereits in einem Landestheile .Versuche wenigstens zu Einführung eines weiblichen geistlichen Ordens gemacht worden, der Meines Wissens in directer Verbin dung mit den Jesuiten steht. Es kann also der Fall sintreten, -aß unbeschadet des von dem apostolischen Vicar auf die Vrrfas- sungsmkunde abgeleisteten Eides er von seinem Deleganten da hin vermocht wird, für Einschmuggelung geistlicher Orden in Sachsen sich zu bemühen. Um nun einem solchen Project in -en Weg zu treten, scheint es mir durchaus erforderlich, daß vor -er Anstellung des apostolischen Vicars mit der päpstlichen Curie eine Vereinigung getroffen wird, welche es ein für allemal un möglich macht, diegenäue Befolgung der Bestimmungen der Ver fassungsurkunde zu umgehen. Ich werde daher nur unter der Voraussetzung, daß so etwas von der hohen Staatsregierung zu gesichert wird, für dieses Postulat stimmen. Abg. HeuberemJch muß Mich auch in dem Sinne aus sprechen, wie mein geehrter Vorgänger, obgleich ich nicht so in die Liefen des Princips eingehe, wie er, weil ich wohl eigentlich auch nicht kann. Er hat mich auch dessen überhoben und ich brauche nun gewissermaaßen nur meine Abstimmung über diese beiden Posten zu motiviren. Ich habe bei den Budjetberathun- gen und bei den Eisenbahnangelegenheiten Millionen ohne große Schwierigkeit mir verwilligen helfen, thrils aus dem Grunde, weil uns klare Regierungs- und Deputationsvorlagen gegeben waren, theils weil der Grundsatz bei mir gilt, daß man auch die größten Ausgaben, wenn sie nützlich und notwendig sind, nicht scheuen solle, dagegen auch die kleinsten vermeiden müsse, wenn sie nutz- und zwecklos sind; und dahin gehören, glaube ich, diese beiden Posten der 600 und 200 LHIr. für den apostolischen Wicar. Wenn Rom einen Delegirten in Sachsen haben will, der seine Interessen und Principien vertritt, so ist es auch ver bunden, ihn zu bezahlen, und zwar eben so gut, als wenn aus wärtige Regierungen Gesandte und Consuln in hiesigen Landen bestellen, die sie auch salariren müssen. Ich glaube, Niemand kann zwei Herren dienen, er muß dem einen anhangen und den andern verlassen, und so glaube ich, kann der apostolische Vicar nicht unserm Staate und dessen Oberhaupte und zugleich auch Rom dienen. Ich würde in den grüßten Widerspruch mit mir selbst gerathen, wollte ich für dasselbe Rom, was uns alljährlich als Ketzer verflucht, was so großes Unheil uns gebracht hat und was sich den Gesetzen keines Staates der Welt unterwerfen will, auch nur einen Heller bewilligen. Ich hoffe, daß die geehrte Kammer, von denselben patriotischen Gefühlen geleitet, beide Posten ablehnen wird. — Hält die Regierung an der Spitze des katholischen Consistonums eine andere Person für nothwendig, so mag sie einen von Rom unabhängigen und unserm Staate, seiner Regierung und seinemDberhaupte völlig ergebenen Mann anstellen, dem ich dann seinen Gehalt als Staatsdiener gern gönnen will. Will Rom wissen, wie es mit den sächsischen Ka ¬ tholiken steht und geht, so mag es Jemanden delegiren und be zahlen. Uebrigens ist ohnehin hier ein Präses mit 300 Khlr. Gehalt verzeichnet, also braucht man keinen neuen, sondern kann dem zulegen, was er in Bezug auf seine Stellung noch bedarf. Ferner ist mir auch der gewaltige Unterschied zwischen den Be dürfnissen unsers bandesconsistoriums und denen des katholischen Consistonums aufgefallen. Wenn ich mir denke, daß Sachsen über 1,600,000 Protestanten hat und für sein Consistorium nur 2,733 Lhlr. mitEinschluß des transitorischenLheils bedarf, wäh rend das katholische Consistorium für in Summe 30,000 Katho liken, wovon noch die Deutsch-Katholiken abgehen, 4,967 Lhlr. braucht, so scheintmirdas außer allem Verhältnisse zu sein. Selbst die Deputationhat in ihremBerichtedaraufhingewiesen,daßman bei dem vorigen Landtage sich nichtverhehlt habe, daßdieMühwal- tung des katholischen Consistoriums bei der geringen Anzahl von Katholiken außer allem Verhältnisse mit dem Aufwande stehe; le hat uns aber dennoch die Bewilligung vorgeschlagen. Nun ch werde gegenM ganze Position stimmen, in so fern mir nicht ein weiterer Nachweis gegeben wird, daß der große Aufwand für das katholische Consistorium unbedingt nothwendig ist; sollte das jedoch der Fall sein, so werde ich wenigstens gegen die 800 Lhlr. iimmen. Abg. v. Lhielau: Ich muß mir doch erlauben, über die Nothwendigkeit des apostolischen Vicariats einige Worte zu sagen. Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß die Anstellung des apostolischen Vicars hier in Sachsen eine Abnormität ist. Er ist einDelegirter der päpstlichenCurie und zugleich eine Behörde im Lande. Er hat also gewissermaaßen eine zweifache Stellung. Ich erinnere mich auch recht gut, daß in den österreichischen Staaten sich der Kaiser die Absendung eines Vicars ausdrücklich verbeten hat, indem er erklärte, daß er in seinem Lande diejenigen Vorkeh rungen und Maaßregeln selbst ergreifen würde, die in dieserHin- sicht nothwendig seien, und es ist auch seit dieser Zeit kein aposto lischer Vicar in den österreichischen Staaten, wenn auch ein Ge sandter von Rom sich dort befindet, aber es nimmt doch kein päpstlicher Delegirter daselbst die Stellung einer Behörde des Inlandes ein. Es ist nicht zu leugnen, daß dies eine Abnormität ist; und hätte die Deputation gewußt, wie dieselbe zu beseitigen wäre, so hätte sie einenVorschlag gemacht; aber es ist ihr zurZeit kein Mittel beigegangen. Was aber die Nothwendigkeit dieser Behörde betrifft, so liegt sie darin, daß eine zweite Instanz vor handen sein muß, und daß man vermeiden wollte, daß die katho lischen Sachen zur Entscheidung außerhalb Landes gehen. Das scheint mir das punctum saliens zu sein, um das es sich han delt, und deshalb glaube ich, daß wenigstens die Position transi torisch zu bewilligen wäre, wenn die Kammer sie nicht für stabil erklären will. Staatsminister v. Wietersheim: Was zuvörderst die Bemerkungen des ehrenwerthen Abgeordneten Schumann be trifft, so trete ich ihm darin vollkommen bei, daß die katholische Geistlichkeit, wie die Geistlichkeit aller Confessionen verpflichtet ist, die Staatsgesetze, besonders die Verfassungsurkunde, treu zu beobachten. Allein es sind mir auch Fälle nicht bekannt,
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