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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ken, und in dieser Beschränkung würde er dem Paragraphen der -Constitution vollkoinmen entsprechen, nach welchem jeder Eon-- fession völlige Freiheit in ihrer innern Einrichtung gegeben wird, so wie Jedem völlige Gewissensfreiheit zusteht. Eine Gefährde der Verfassung kann unmöglich aus den Ansätzen 1 und 2 her-! vorgehen. Es ist überhaupt, wenn man etwas an seine Stelle setzen wollte, unmöglich, etwas Anderes zu setzen, als einen Bi-! schof. Das würde kostspielig sein, und noch übler wäre es, wenn! man die katholische Bevölkerung unter einen auswärtigen Bi schof stellen lassen wollte. Es giebt nach dem katholischen Kir chenrechte keine andere zweite Instanz. Es ist das Vicariat nur eine paffende Abhülfe, eine anomale allerdings, aber sie kommt uns zu Statten wegen des Kostenaufwandes und der Unzu- träglichkeit, damit jene katholische Behörde nicht eine auswärtige werde, wie sie es außerdem sein müßte. Ich wende mich nun zu einem andern Gegenstände. Orden und Brüderschaften sind wohl von einander zu unterscheiden. Die Orden haben besondere Regeln. Die Personen, die sich darin befinden, müssen dem Orden ihre ganze Lebenszeit widmen. Brüderschaften sind aber Bereinigungen von Laien, die gewisse Zwecke verfolgen, und z.B theils das Begraben der Verstorbenen, theils die Krankenpflege zum Gegenstände haben. Was die Brüderschaft oder Schwester schaft zum unbefleckten Herzen Mariä zum Gegenstände hat, ist mir unbekannt, aber etwas Frommes nach katholischer Art wird es jedenfalls sein, und wäre selbst ihr geheimer Zweck, Proselyten zu machen, so gehören noch dritte Personen dazu, die sich zu Pro selyten machen lassen. Es giebt auch gesetzliche Mittel, dies zu verhindern. Ich habe vor dieser Erscheinung keine Furcht. Es. sind mir selbst Beispiele vorgekommen, daß Brüderschaften als' Krankenpfleger sehr zweckmäßig gewesen sind. Man muß nicht immer glauben, daß sich bei der andern Confesston Alles so schlimm gestaltet. Wie schon bemerkt, erklärt sich die Constitu tion nur gegen das Eindringen der Orden, nicht aber dagegen, daß unter den Glaubensgenossen der katholischen Confessio» solche Vereinigungen, wie die Brüderschaften sind, zu Stande kommen. Wenn man übrigens verlangt, Rom möchte den Vicar selbst salariren, da es ihn sende, so ist es vollkommen aufgeklärt,! daß er kein Abgesendeter ist, sondern nur die Stelle eines Bi schofs vertritt, ein Untergeordneter des Papstes ist. Es ist aber niemals vorgekommen, daß eine vorgesetzte Behörde eine Unter behörde zum Besten einer Provinz oder Branche in geistlichen oder weltlichen Sachen salarire. Die Verwalteten haben diese Obliegenheit. Bei uns hat sie die Staatscaffe. Es wäre auch beispiellos, daß Rom etwas gebe. Es nimmt nur. Wie wollte es sonst mit seinen Cardinälen bestehen, wenn man davon absieht, daß es zugleich die weltliche Souveränetät hat. Präsident Braun: Es ist der Wunsch laut geworden, daß die Abstimmung einzeln, wenigstens über die einzelnen Posten derPosition64 erfolge, und da ich gegen diesenWunsch kein Bedenken habe, so werde ich auf eine Vereinzelung der Fragen eingehen. Zunächst frage ich r Bewilligt die Kammer die unter 1 aufgeführten 60V Lhlr. für den apostolischen Vi car? — Wird gegen drei und zwanzig Stimmen ange nommen. Präsident Braun: Bewilligt sie die unter2 gedachten 200 Lhlr. für den apostolischen Vicar zu Amtsreisen? Ms haben sich 31 erhoben. Ich bitte den Herrn Secretair, die Kammermitglieder zu zählen. Es sind 56 Anwesende. 31 ha ben sich erhoben. Mithin ist die Position gegen fünf und zwanzig Stimmen ab gelehnt. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer die geforder ten 925 Lhlr. für den weltlichen Rath des Vicäriatsgerichts? — Einstimmig Ja. PräsidentBraun: Endlich frage ich die Kammer: Be willigt sie Position 5 mit 205 Lhlr- 16 Ngr. 7 Pf.für den Secretair? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Schließlich habe ich die Frage auf die übrigen Posten derselben Position zu richten, gegen welche Erinnerungen nicht gemacht worden sind. Bewilligt sie die übrigen Lheile der Position 64? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es wäre demnach die Position 64 von 4967 Lhlr. 3 Ngr. 4 Pf. mit Ausnahme der abgeworfenen 200 Lhlr. unter 2 in der von der Deputation vorgeschlagenen Weise für angenommen anzusehen. — Wir gehen nun zu Po sition 65 über. Secretair Hensel: Der Bericht lautet: Position 65, Die Universität Leipzig. Die vorige Ständeversammlung stellte Seite 573,574ünd 5751. Abth.2.Bd. derLaüdtagsarte'n 18ZZ mehrere motivirtemit s. K. e. I. und L. und H. bezeichnete Anträge, über deren Be rücksichtigung und Erledigung zuvörderst zu berichten ist. ». Weil eine große Anzahl Professoren bei einzelnen Lehr fächern mit Unverhältttißmäßig geringer Besoldung angestellt sei, ward beantragt, daß es dem hohen Ministerium gefallen wolle, in so weit es ohneBenachtheiligungderLehrfächerthunlich erscheint, bei künftigen Personalveränderungen aus Verminderung der Zahl her Professoren und auf eine nach Befinden damit in Verbindung zu bringende angemessene Besol dungserhöhung der zu dürftig ausgestatteten Stellen Bedacht zu nehmen. Nach der kommissarischen, von einem Etat für die Universi tät begleiteten Mittheilung sind die geringen Besoldungen meh rerer verdientex Professoren erhöht und es sind einige dadurch der Universität erhalten, ein ausgezeichneter Lehrer ist berufen wor den, einem um die Wissenschaft verdienten Docenten ist Besol dung, wofür er eine Sammlung merkwürdiger orientalischer Bü cher der Universitätsbibliothek überließ, ausgesetzt worden. Dem zu 57,711 Lhlr. 3 Ngr. 1 Pf. jährlich für die Professoren UndLehrer jeder Facultät angegebenen Bedarf ist im Verzeichnisse unter (-) der Betrag des Gehalts eines Jeden beigesügt, welches mit der Summe übereintrifft und die Deputation zu keiner Erinnerung veranlaßt hat. Auch ist
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