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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Äschen sächsischen Volks folgt. Es kann gewiß bei der Be setzung einer so wichtigen Stelle, wie das Lehreramt an der theologischen Facultät zu Leipzig ist, nicht darauf ankommen, «inen individuellen religiösen Gustus eines Ministers zu be friedigen oder eine einzelne Richtung, die in der neuern Zeit in Vergleich gegen die frühere Zeit durch Begünstigung ohnedies zugenommen zu haben scheint, vorzugsweise zu bedenken. Ich erlaube mir mit dieser Bemerkung noch eine besondere Frage zu verbinden. Es ist mehrseits geäußert worden, daß gerade an diesen Professor in Leipzig von Seiten des Ministeriums Anfragen gerichtet worden wären, welche sonst stets nur an die Facultät gerichtet zu werden pflegten, es soll dieser gerade allein zu einem Gutachten veranlaßt worden sein, während die Facultät über den Gegenstand nicht befragt worden ist. Es ist dies so auffällig, daß es, eine Aufklärung darüber zu erhal ten, gewiß erwünscht ist. Eine Zeile weiter finde ich, daß ein jungerDocent angestellt worden sei; aber die Modalität, unter welcher er angestellt worden ist, kann ich nicht gerechtfertigt finden; sie ist vielmehr höchst unpassend. Es kommt, wie es hierdargestelltist, aufeinen Handel odcreinen Kauf hinaus; derselbe hat der Universität eine Sammlung übergeben und ist hierfür mit seiner Stelle honorirt worden. Die Deputation spricht ferner von einer Verminderung an der philosophischen Facultät. Ich erlaube mir hier die Frage, ob in neuerer Zeit die philosophische Facultät nicht wieder um ein Mitglied ver mehrt und diehier behaupteteVerminderung dadurch aufgehoben worden ist. Wenn ich hierüber nicht eine ausreichende Er klärung erhalten sollte, so würde ich mich genöthigt sehen, vor züglich in Hinsicht auf das zuerst von mir Angeführte gegen den Antrag, den die Deputation gestellt hat, zu stimmen. Staatsminister v. Wietersheim: Der geehrte Abgeord nete hat zu dem, was sich im Deputationsberichte befindet, willkürliche Namen hinzugefügt, die er zwar nicht genannt, aber doch deutlich genug bezeichnet hat. Ich muß bemerken, daß zu der Zeit, als der Aufsatz, welcher dem gegenwärtigen Deputationsberichte zum Grunde liegt, Seiten des Cultus- ministeriums abgefaßt wurde, jener Lehrer, den er in seiner Rede bezeichnet hat, noch gar nicht angestellt war. Man wußte überhaupt nicht, ob er angestellt werden würde. Jener Ausdruck bezieht sich daher auf einen andern Professor, und zwar der juristischen Facultät. Was die Anstellung eines Lehrers betrifft, so wird die geehrte Kammer selbst überzeugt sein, daß eS unmöglich ist, sich in einer öffentlichen Sitzung auf eine Diskussion darüber einzutaffen, zumal in einem Falle, wo die Staatsregierung unbezweifelt im vollen Rechte der Verwaltung gehandelt hat. Wenn man aber daraus folgern wollte, daß von Seiten des Cultusministeriums bisher oder fernerhin eine einseitige Richtung bei der Anstellung theolo gischer Professoren beobachtet werden sollte, so würde dieser Borwurf äußerst ungerecht und vollkommen unbegründet sein;- vielmehr wird sich finden, daß vielleicht 20 Männer von einer andern theologischen Richtung angestellt worden sind, ehe man «inen von jenen angestellt hat, welchen der geehrte Abgeordnete bezeichnet zu haben scheint. Daß aber an einer Universität mehrere Richtungen vertreten werden müssen, daran wird Nie mand zweifeln, welcher überhaupt mit den Bedürfnissen einer solchen Anstalt bekannt ist. Und eben so wenig kann ich glau ben, daß es dem Grundsätze derFreisinnkgkeit, welcher in dieser Kammer, namentlich vom Abgeordneten selbst stets ausgespro chen worden ist, entsprechen dürfte, wenn man eine Richtung blos um deswillen ausschließen wollte, weil, wie man behauptet, sie nicht der Mehrheit des Volks entspricht. Im Uebrigen wird das Verdienst dieses Mannes allgemein anerkannt, und es wird nicht nothwendig sein, darauf näher einzugehen. Ich wollte auf das Weitere noch bemerken, daß ich nur bedauern kann, wenn in dergleichen Fallen grundlose Gerüchte die Gele genheit dazu geben, sich verantworten zu müssen. Das Mi nisterium kennt seine Pflicht, und es ist auch nicht in einem einzigen Falle ein Gutachten allein von diesem Professor ge fordert worden, sondern nur von der Facultät, in der, soviel, ich weiß, derselbe wohl noch nicht einmal Sitz und Stimme hat. Was die Bezugnahme auf den jüngern Docenten betrifft, so ist auch hier der geehrte Abgeordnete im Jrrthume. Nach dem er aus seiner Reise unterstützt worden war, hat er eine Besoldung erhalten, wie andere verdiente junge Docenten. Späterhin hat er der Universität Manuskripte von mehrer» tausend Thalern überlassen, und da man dies nicht unentgelt lich fordern konnte, Mittel aber, sie zu bezahlen, nicht vorhan den waren, so hat man ihm auf so lange, bis er in eine höhere Besoldung auftückt, noch jährlich eineZulage von 300 Thalern gegeben. Abg. Joseph: Was den letzten Punkt betrifft, die Gehalts vermehrung des Docenten, so geht das nicht aus dem Deputa tionsberichte hervor, was der Cultusminister gesagt hat; im Ge- gentheil mußte ich mich durch den Deputationsbericht veranlaßt fühlen, zu glauben, daß er für die Ueberlassung dieser Sammlung angestellt sei oder Gehalt erhalte. Man kann übri gens 20 Männer anstellen, welche einer andern Richtung folgen, als diejenige ist, welche ich vorhin angedeutet habe, und die An stellung dieser 20 Mann nicht im entferntesten der Anstellung Eines gleichkommen. Es wird Niemand bestreiten, daß die getadelte Anstellung sehr wichtig ist, weil sie einen der wichtigsten und ersten Lehrstühle der Theologie an der Universität betrifft. Eine in so kleiner Minorität sich befindende Richtung hatte auf eine wichtige Stelle und eine solche Berücksichtigung keinen An spruch. Abg. Jani: Ich möchte doch glauben, daß, wenn es eine Minorität im Volke giebt, die andern Grundsätzen huldigt, diese doch auch eine Berücksichtigung finden müsse; denn noch ist der Streit nicht entschieden, wer hier im Rechte ist. Abg. v. Zezschwitz: Ich wollte mir die Bemerkung erlau ben, daß, wenn es vielleichtManche geben mag, welchen die Be rufung des fraglichen Professors der Theologie nicht erfreulich gewesen ist, es doch auchViele giebt, welche sich überdiefeWahl sehr gefreut haben, und ich kann versichern, daß mir dies von meh rer» Seit-n in unserm Vaterlands kund geworden ist.
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