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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Äen Meinung (daß künftig die volle Einnahme der bei dem hohen Ministerium des Cultus verwalteten Fonds der Universität zur Verrechnung, und der Ertrag dieser Ausgaben bei Berechnung des Erfordernisses Wit in Ansatz zu bringen) bei künftiger Auf stellung des Budjets geeignete Berücksichtigung schenken." Die Deputation sagt nun, es sei nach den ihr zugekommenen Mitthei- kungen diesem Anträge entsprochen worden, und erklärt mit Vor behalt der Prüfung der Unterlagen, die Kammer möge sich dafür aussprechen, daß diesem Anträge genügt worden sei. Ich frage die Kammer: ob sie auch hierin dem Anträge der Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Secretair Hensel: Im Berichte heißt es weiter: o) Weil endlich bei Berathung über das Postulat von 10,000 Thlr. für dieUebersetzung des Mittelgebäudes des Paulinums inLeipzig sich ergeben habe, daß das Universitätsver- ruögen ohne ständische Cognition zu der Stiftung mehr oder we niger fremden Zwecken verwendet worden, dessen Verwaltung aber auf die Zuschüsse für die Universität aus der Staatscaffe von Einfluß sei, so ward von der vorigen Ständeversammlung -»gleich beantragt, die hohe Staatsregierung wolle I. eine vollständige und genaue Nachweisung der -er Uni versität zur Verwaltung anvertrauten Stiftungen bear beiten lassen, welche nachweisen soll: ») welches der von den Stiftern vorgeschriebene Zweck einer jeden Stiftung ist; d) welche Vorschriften der Stifter über die Verwal tung der Fonds und die Verwendung der Zinsen gegeben hat; c) wo bei ganz alten Stiftungen eine Urkunde darüber mangelt, welchen durch Tradition und Herkommen festgestellten Vorschriften hierunter nachzugehen ist; 6) den ursprünglichen Betrag des Stiftungsfonds; e) den dermaligen Bestand und die Anlegung dessel ben in Hypotheken oder Staatspapieren; H die Art der gegenwärtigen Verwaltung mit Angabe derPersonen oder Behörden, welchen selbige, so wie die Collatur der stiftungsmäßigen Beneficien ob liegt, ünd diese Nachweisung der nächsten Ständeversamm lung vorlegen; V. auch jeder Ständeversammlung die Veränderungen, welche sich in Hinsicht auf diese Stiftungen zugetragen haben, vollständig mittheilen; ferner in Zukunftdas Ver mögen des Frauencollegiums, der Juristenfacultät, und jeden Zuwachs zu dem Universitätsvermögen, in so fern nicht ausdrückliche Bedingungen der Stiftung entgegen stehen, ein und derselben Verwaltungsart, als das übrige Universitätsvermögen, unterwerfen; ».daß der Ständeversammlung über die von dem Universitäts vermögen zu erwartenden Nutzungen bei Vorlegung -es Budjets jedesmal ein summarischer Voranschlag mit vor gelegt und über die wirklich erlangten Erträge bei Able gung des Rechenschaftsberichts eine Uebersicht gewährt, auch bei Verwaltung des Universitätsvermögens keine Veränderung der Substanz desselben, welche auf die Zu schußbewilligung aus den Staatscassen zurückwirken könnte, ohne vorher eingeholte ständische Erklärung an geordnet oder gestattet werde. Anlangend nun den mit c. I. a.—5. bezeichneten Lheil dieser Anträge, so sind derDeputation drei Verzeichnisse, nämlich Verzeichnis! der Fonds der Universität Leipzig, die nicht auf Privatstiftungen beruhen, Verzeichnis, der Stiftungen bei derselben, die auf Privat stiftungen beruhen, Verzcichniß der bei der Juristenfacultät verwalteten Fonds, in tabellarischer, die Benennung der Stiftung unter Angabe des Namens und Standes des Stifters und der Stiftungsurkunde, den Ursprung und Betrag, den Zweck und die Verwendung der Zinsen, die Verwaltung, den jetzigen Betrag der Fonds und der Zinsen, den jetzigen Zustand in Bezug auf Anlegung, Verwen dung, Collatur und Verwaltung enthaltender Form vorgclegt worden. Das Verzcichniß des Bestandes der einzelnen Stiftungen und Fonds befindet sich bereits unter der Ueberschrift: „Haupt übersicht des Vermögensbestandes der Universität Leipzig und der für dieselbe bei dem Cultusministerium verwaltet werdenden Universitätsfonds" Seite 537 flg. des 1. Bandes der Beilagen zur UI. Abteilung der Landtagsacten von I8HZ. Die Deputation hat in diesen Vorlagen, so weit dies ohne Einsicht der betreffenden Dokumente und Schriften möglich ist, gefunden, daß überall bei der Verwendung der stiftungsmäßige Zweck thunlichstbeobachtet werde, behält sich aber besonderePrü- fung und deshalbige Berichtserstattung vor, und räth demnach der verehrten Kammer, daß der Antrag unter e. I. formell erledigt sei, auszusprechen. Präsident Braun: Begehrt hierüber Jemand das Wort? Die Deputation räth der Kammer an, auszusprechen, daß der Antrag unter c. 1 erledigt sei, welcher auf Seite 298 des Be richts (s. vorstehend) enthalten ist. Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge ihrer Deputation ihre Zustimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Secretair Hensel: Der Bericht lautet ferner: Was den Antrag unter C.I.V. betrifft, so kann der auf vollständig jeder Ständeversammlung zu. machende Mittheilung der sich bei diesen Stiftungen zutragen- den Veränderung gerichtete erste Theil desselben nach seiner Be schaffenheit, da der jetzige Stand derselben eben erst vorgelegt worden, erst bei der nächsten und den künftigen Ständeversamm lungen in Frage kommen. In Ansehung des zweiten Theils dieses Antrags ist aber anzunehmen, daß demselben Folge gege ben worden, da aus den Vorlagen das Gegentheil nicht erhellt, Die Deputation hatdaher für diesen zwiefachen Antrag Beschluß fassung nicht vorzuschlagen.
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