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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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fen werde, und aus diesemGrunde hat dasMinisterium sich verbun-! Deputation gegeben hat, und eben so leicht hatte es in den Be den erachtet, die geehrte Deputation zu ersuchen, vorausgesetzt, richt selbst ausgenommen werden können. daß die Kammer ihre Zustimmung dazu gebe, auf baldige Erledi- Abg. v.d. Planitz: Die zweite Deputation hat sich be- gung dieser Frage Rücksicht zu nehmen. Das Ministerium hat sich auch bereits darüber mit der ersten Deputation, von der es zu einer Conferenz eingeladen worden war, vernommen. Abg. v. Haase: Ich habe als Vorstand der ersten Depu tation zu erklären, daß diese in der fraglichen Angelegenheit durch aus innerhalb der gesetzlichen Grenzen sich bewegt hat. Der Herr Staatsminister hat bereits erwähnt, daß auf Veranlassung der Regierung selbst die erste Deputation veranlaßt worden ist, sich vorläufig der Einsicht der betreffenden Vorlagen zu unterzie hen. Vorher ist die Deputation von der zweiten Deputation zu einer Conferenz deshalb mit dieser eingeladen worden, in Folge deren sie sich nicht hat entbrechen können, vorläufig von der Sache sich zu unterrichten. Dieser Gegenstand wurde von bei den Seiten als dringlich bezeichnet. Daß also die Deputation den Vortrag vorbereitet hat, kann ihr auf keinen Fall zum Vorwurf gemacht werden. Besser ist es jedenfalls, die Depu tation erwartet den Auftrag der Kammer und kann in diesem Fall den Bericht unverlängt geben, als die Kammer giebt den Auftrag und wartet auf den Bericht. Die Kammer hat die freie Wahl, ob sie den in Rede stehenden Gegenstand "der ersten Deputation zur Berichtserstattnng überweisen und ihr diesen Auftrag geben will oder nicht. Die De putation hat dabei weiter kein besonderes Interesse. Erhält die Deputation diesen Auftrag nicht, nun so hat sie sich eine Arbeit gemacht; erhält sie ihn aber, so wird es an sich gleichviel sein, ob sie ihn heute oder erst in acht Lagen erhält. Eben so gleichgül tig ist es ihr, ob sie den Bericht früher oder später der Kammer -vorträgt, sie wird die Entscheidung darüberganzruhig abwarten. Uebrigens ist, sobald ein Bericht gefertigt worden war, dessen Berathung nicht auf der Tagesordnung gestanden hatte, stets so gehalten worden, daß nach dessen Vortrage die Kammer auf Be fragen entschied, ob sie ihn sofort oder erst nach drei Lagen in Berathung ziehen wolle. Diese Frage wird nach erfolgtem Vor trage immer noch offen bleiben. DieKammer kann also den Vor trag füglich anhören und dann sich entscheiden, ob sie die Be dachung darüber noch drei Lage aussetzen will. Der Bericht ist, was ich beiläufig bemerke, weder weitläufig, noch die Sache selbst sehr complicirt, daher die Kammer vielleicht nach angehör tem Vortrage sich entschließt, sofort zu einer hauptsächlichen Be schlußfass ung zu verschreiten. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir dabei noch auf den Gesichtspunkt aufmerksam zu machen, daß an und für sich der Gegenstand blvs wegen der Bewilligung zur Sprache gekommen ist. Es hat die zweite Deputation vor der Bewilli gung der beantragten Entschädigung sich die Frage gestellt, ob irgend in den Gesetzen oder in der Verfassung ein Bedenken lie gen könnte, was von dieser Trennung der Iuristenfacultät von der Spruchbehörde abhalten könnte, und dieser Punkt ist in dem Gutachten enthalten, welches die erste Deputation -er zweiten wogen gefunden, diesen Gegenstand an die erste Deputation ab zugeben, weil sie der Meinung war, es handle sich hier von der Gründung einerneuen, bisher wenigstens in derWeise noch nicht bestandenen Behörde. Sie sah diese Sache daher als eine Ver- sassungssache an. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so würde der ganze Gegenstand heute mit dem Budjet des Cultusministe- riums zugleich zur Berathung kommen. Ich kann daher keinen Grund finden, warum der geehrte Abgeordnete Joseph sich dage gen erklären will, daß die erste Deputation, wenn sieittihrenBe- rathungen so weit vorgeschritten ist, daß sie der Kammer ein Gut achten vorlegen kann, diesenVortrag heute erstattet. Ich glaube, daß es wohl am besten ist, den Vortrag anzuhören, und daß die Kammer sich nachher darüber entscheidet, ob sie über den gehörten Vortrag sofort, oder drei Tage später, wie solches die Landtags ordnung vorschreibt, berathen will; aber die Anhörung des Vor trags ablehnen zu wollen, dafür kann ich keinen haltbaren Grund aufsinden. Abg. Todt: Als ich um das Wort bat, geschah es in der Absicht, um mich in gleicher Weise auszusprechen, wie es von den Abgeordneten v. Haase und v. d. Planitz geschehen ist. Ich füge also zu dem, was gesagt worden ist, nur kurze Bemerkungen hinzu. Es ist behauptet worden, die erste Deputation habe ihren Befugnißkreis überschritten, wenn sie einer Begutachtung der vorliegenden Frage sich unterzogen habe, noch ehe ihr die Kam mer Auftrag gegeben hat. Das muß ich aber verneinen. Die erste Deputation konnte, nachdem sie von der zweiten Deputation aufgefordert worden war, mit der hier vorliegenden Frage sich zu beschäftigen, fast kaum etwasAnderes erwarten, als daß sie denAuf- trag, um den es sich hier handelt, wirklich erhalten würde. Was hat sie also gehindert, sich vorläufig mit der Sache zu beschäf tigen ? Ein Nachtheil konnte für gar Niemanden entstehen, höch stens für die erste Deputation selbst, die, wenn ihr der Auftrag nicht gegeben worden wäre, eine nutzlose Arbeit gemacht gehabt hätte. Daß sie dazu ein Recht hat, das scheint nicht sehr zweifel haft zu sein. Nächstdem muß ich aber gleichfalls hinzufügen, daß die Erstattung des Vortrags, der angekündigt ist, wohl auch einem Bedenken nicht unterliegt, selbst in dem Falle nicht, wenn sollte sofort darüber berathen werden, Die Landtagsordnung ist dem nicht entgegen, daß mündliche Vorträge sofort gehalten werden. Es sind auch an jedem Landtage, den gegenwärtigen nicht ausgeschlossen, dergleichen gehalten worden, ohne daß ein Bedenken dagegen erhoben worden ist. Uebrigens überlasse auch ich es der geehrten Kammer, ob sie auf den Gegenstand jetzt ein gehen will, oder erst später. Nur das glaube ich behaupten zu dürfen, daß die Deputation eher Dank als Tadel verdient hat, wenn sie den Gegenstand so schleunig als möglich in den Kreis ihrer Berathung gezogen hat. Stellv. Abg. Rittner: Das Bedenken, das der Abgeord nete Joseph ausgesprochen hat gegen die Möglichkeit einer sofortigen Berathung des Gegenstandes, scheint mir durch
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