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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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mehr, als ja in der Deputation selbst eine Meinungsverschie denheit entstanden ist, und man nicht einmal weiß, wer zu die ser und zu jener Meinung gehört. Hat ja die Deputation wieder eventuell in ihrer Gesammtheit beschlossen, die Sache unter Eintretung gewisser Voraussetzungen abzuweisen. Die Sache ist verwickelt, geht sehr durch einander und ist nicht auf die geringste Art vorbereitet. Es ist nicht einmal über diesen Gegenstand irgend etwas im Decrete gesagt, und es wäre mir diese Sache ganz neu, wenn ich nicht von meinen Freunden zu fällig in dieser Angelegenheit einige Privatmittheilungen erhal ten hätte. Ich kann der Kammer nur anr-then, daß sie be schließe, den Bericht drucken zu lassen; denn es handelt sich hier darum, auf lange Zeit der Staatscasse 600 Thlr. jährlich aufzubürden; außerdem fragt sich noch, ob die Maaßregel richtig und vortheilhaft für den Staat gehalten werden kann. Man kann noch nicht einmal übersehen, worauf sich das Recht stützt, daß die Assessoren Entschädigung verlangen; denn man muß doch annehmen, daß eine Verminderung ihrer Einnahmen nicht stattsinden kann; man müßte denn dem Abgeordneten Joseph beitreten, daß die Taxen derselben einer Ermäßigung unterworfen werden sollen, wovon aber kein Wort im Berichte steht. Die Sach eist mir zu unklar, und ich mag nicht in das Blaue hinein berathen. Aus diesem Grunde muß ich bitten, von der sofortigen Berathung abzusehen und den Bericht drucken zu lassen. Referent Abg. v. Haase: Ich habe bereits erwähnt, daß die Entschädigungsfrage nicht in diesen Bericht gehört, sondern Gegenstand des Vortrags der Finanzdeputatkon ist. Staatsminister v. Wietersheim: Zur Aufklärung der Discussion muß ich mir zu bemerken erlauben, daß es sich nicht etwa um anderweite 600 Khlr. handelt, sondern daß diese 600 Thlr. unter der Hauptsumme von 32,500 Thlr. mit inbegriffen sind, daß es also nur formell ist, wenn dieBewilligung ausgesetzt wird, materiell aber dadurch keine ErhöhunKewirkt wird. Was die Entschädigungsfrage betrifft, so liegt sie einfach darin, daß die Assessoren jetzt verfassungsmäßig berechtigt sind, an dem Prü fungsgeschäfte Theil zu nehmen, wofür sie circa 300 Lhlr. jähr lich beziehen, welche aber künftig in Wegfall kommen werden, weil die Prüfungen später allein von den Professoren werden vollzogen werden, indem es einer anderweiten zweckmäßigen Ein richtung dieser Prüfungen bedarf. Dafür werden sie dann auf Lebenszeit entschädigt. Abg. Oberländer: Ich habe bei der gegenwärtigen Sache ein um so größeres Interesse daran, daß nicht ohne weite res und ohne Vorbereitung über den Gegenstand berathen werde, da ich allein die Minorität der Deputation repräsentiere. Ich bin nämlich auf das entschiedenste gegen diese Neuerung, auf das entschiedenste dagegen, daß das Rechtsprechen der Fa kultät als solcher entnommen und einem mit der Facultät nur ganz lose zusammenhängenden Justizhofe übertragen werden soll. Deshalb werde ich, wenn sich die geehrte Kammer für sofortige Berathung des Berichts entscheiden sollte, wohl auch das Recht in Anspruch nehmen können, zunächst meine Gründe und ab weichende Ansicht vorzutragen. Vor der Hand will ich darauf noch Verzicht leisten, weil erst abzuwarten ist, ob die Kammer sofort über den Gegenstand berathen will oder nicht; mein Recht jedoch, zuerst zu sprechen, weil ich mich zuerst angemeldet habe, und man überhaupt die Minorität der Deputation so gut gleich anfangs anhören muß, als die Majorität, behalte ich mir aus drücklich vor. Referent Abg. Sachße: Es sind keineswegs diese 600 Thlr. schon bewilligt, sie sind auch im Deputationsvorschlag Seite 302 ausdrücklich von der Bewilligung vor jetzt ausgenom men worden. Was.die Sache selbst betrifft, so hätte ich geglaubt, cs könnte darüber Beschluß gefaßt werden. Obschon wohl Be denken vorliegen, so muß man doch wünschen, die an sich ganz einfache Sache möglichst schnell beseitigt zu sehen, denn es sind noch so viel Gegenstände derBerathung im Rückstände, daß man sich nur freuen kann,»wenn eine Sache durchgebracht ist. Man sieht voraus, daß eine Menge Sachen unerledigt werden liegen bleibendes wird noch lange dauern, ehe dieser Gegenstand zur Berathung kommt, und wie bemerkt worden, administrative Rücksichten lassen wünschen, daß der Gegenstand zur Erledigung gelange, weil Anordnungen und Einrichtungen davon abhängen, die ohne Schaden nicht unterbleiben können. Anlangend die 600 Thlr-, so wäre sehr zu wünschen, daß vielleicht ein Mittel gegeben würde, rücksichtlich der, und mittelst der so bedeutenden Urthelsgelder eine entschädigende Ausgleichung zu bewirken, ohne die Staatscasse in Anspruch zu nehmen, da diese Sporteln, nach I des Abgeordneten Joseph Antrag zu schließen, nicht allenthalben im Lande Zufriedenheit erregt haben. Abg. v. Platz mann: Es liegt gegenwärtig eine andere Frage vor; denn vorhin handelte es sich darum,, ob die Kammer sich den Bericht erstatten lassen wolle; das ist geschehen, und nun fragt es sich, nachdem der Bericht erstattet ist, ob darüber sofort berathen werden solle. Allerdings aber ist er von der Art, daß es nunmehr mir nicht gut möglich scheint, darüber sofort einen Beschluß zu fassen, und ich vielmehr wünschen muß, er möge der geehrten Kammer vorgelegt werden. Präsident Braun: Ich habe bei der Fragstellung dies auch ausdrücklich hervorgehoben: ob die Kammer Erstattung des Berichts jetzt entgegennehmen wolle, und daNn, ob sie ge genwärtig darüber berathen wolle. Abg. Metzler: Auch ich halte die vorliegende Angele genheit für viel zu wichtig', als daß darüber auf Grund eines mündlichen Vortrags berathen und Beschluß gefaßt werden könnte. Die Segnungen einer konstitutionellen Verfassung äußern sich in nichts mehr, als in einer unabhängigen und freien Rechtspflege; dieses höchste Gut müssen wir uns nach allen Richtungen hin zu bewahren suchen. Jetzt aber handelt es sich um die Frage, ob eine bis jetzt durchaus unabhängige Spruchbehörde in eine abhängige Staatsbehörde verwandelt
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