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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Mittheilungen über die Wer Handlungen des Landtags. II. Kammer. 99. Dresden, den 24. März 1846. Einhundertste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 12. März 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Fortsetzung der Berathung des Bekichts der zwerten Deputation über das Ausgabebudjet. (6l. Departe ment des Cultus und öffentlichen Unterrichts: Fortsetzung der besondern Berathung über Pos. 65.) Die Sitzung beginnt gegen ZU Uhr mit der Vorlesung des durch den Secretair Kasten über die letzte Sitzung aufgenom- menen Protokolls in Gegenwart des König!. Kommissars v. Hübelund inAnwesenheit von sechsundsechszig Kammer mitgliedern. — Da gegen das Verlesen des Protokolls keine Be merkung gemacht wird, so wird dasselbe von den Abgeordneten Voß und Klinger mit vollzogen. Aus der Registrande werden folgende Nummern vorge- tragen: 1. (Nr. 1271.) Beschwerde mehrerer Einwohner der Um gegend von Schandau, Christian Gottfried Winkler in Proßen und Gen., die Erhebung eines Wegegeldes der Stadt Schandau von dem diesen Ort passirenden Fuhrwerk betr. Präsident Braun: Will die Kammer diese Beschwerde an die vierte Deputation abgeben? —Einstimmig Ja. . 2. (Nr. 1272.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Christian Gottlieb Hähner zu Großweitschen und Gen. um Auf hebung des Gesetzes über die Todtenschau. Präsident Braun: Dieser Gegenstand ist bereits von der dritten Deputation in Folge mehrerer ihr zugewiesenen Petitionen berathen worden und es wird daher auch diese Eingabe an die dritte Deputation abzugeben sein. Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 1273.) Abgeordneter Mehle bittet für den 16. die ses Monats um Urlaub. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer diesen Urlaub ? — Einstimmig Ja. ' 4. (Nr. 1274.) Petition des v. I. G. Hanschmann zu Leipzig, dieAusscheidung der sogenannten „b'orwuKoouoorüiae" H. 99. aus dem Verzeichnisse der symbolischen Bücher und Verweisung derselben in die Reihen historischer Dokumente betr. Präsident Braun: Wird an dieaußerordentliche kirch liche Deputation abzugeben sein. Ist die Kammer damit ein verstanden?— Einstimmig Ja. 5. (Nr. 1275.) Beschwerde der Kirchengemeinde zu Gun dorf, Friedrich Kuntze und Gen., die vom hohen Ministerium des Cultus verweigerte Rückgabe der der Kirche entzogenen Nutzung von Grundstücken betr. (Hierzu Beilagen — 1.) Präsident Braun: Will die Kammer diese Beschwerde an die vierte Deputation abgeben? Abg. Joseph: Die Kirche zu Gundorf mußte zufolge einer frühern Veranlassung einige Aecker des ihr gehörigen Lan des an das dasige Pfarrlehn zur Verbesserung des Einkommens des Geistlichen abtreten; jedoch nur widerruflich, nur bis auf anderweite Anordnung. Dieses Land ist der Kirche trotz der Forderungen der Kirchengemeinde nicht zurückgcgeben worden und es bestätigt auch dieses Beispiel den alten Erfahrungssatz, daß, was einmal dorthin gegeben worden, nicht so leicht und bald wieder zurückzuerlangen ist. Obschon diese Stelle sich inzwischen so verbessert hat, daß sie jetzt auch ohne jenes Land als eine gute Stelle zu betrachten ist, so haben doch alle Vorstellungen der weltlichen Vertreter der Kirche nicht bewirken können, daß das CultusministeriumdiesesLand,welches derKirche gehört, derselben wieder zurückgegeben, selbst nicht nur auf den Fall einer Vakanz, worauf das Gesuch beschränkt gewesen ist. Ist zwar der Ge meinde in dieser Hinsicht der Rechtsweg nachgelassen worden, so liegt doch darin, mitRücksicht darauf, daß das CultusMinisterium selbst nicht bestreitet, daß dieses dem Pfarrer übergebeneLand das Eigenthum der Kirche sei, daß die zeitweilige Ueberweisung urkundlich vorliegt, eine große Härte für die Gemeinde, weil im mer noch das mißliche Verhältniß statlsindet, daß die Kirchenge meinde für das Pfarrlehn und die in neuerer Zeit besonders häufig hervorgetretenen processualischen Tendenzen ihrer Herren Geist lich en die Kosten mit bezahlen müssen. Es hat dies fast Aehn- lichkeit mit den Grundsätzen gewisser Educatoren, welche die Kin der die Ruthe, mit der sie gestraft werden sollen, selbst noch holen lassen. Ich würde über diesen Gegenstand noch mehr zu sagen haben und diese Gelegenheit benutzen, mich imAllgemeinen über die Ueberschwenglichkeit des bloßen Ermessens und Beliebens auf Kosten der Rechtsgrundsätze, welches bei keiner Behörde in I
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