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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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sität verwendete, solchergestalt um ungefähr 3,600Lhlr. höhere Betrag ihrer Einkünfte die künftigen Postulats für diesel ben gerade um so viel vermindern muß, sie mögen an sich niedri ger, oder nach etwa steigenden Bedürfnissen höher sein, da eine solche gewisse Ersparniß aber den Abgabepflichtigen auf eine oder die andere Weise zu Statten kommt, und nach dem 25fachen Be trage capitalisirt, eine Vermehrung des Universitätsvermögens um ungefähr und mindestens 70,000 Thlr. gleich ist, die ¬ ser Vermögenszuwachs aber durch angemessene Herstellung eines dauerhaften Gcundwrrths auf sichernde Weise mit ebenso sicherm Erfolg bewirktwird, so empsiehltdie Mehrheit derDeputation der verehrten Kammer dieGenehmigung dieses Neubaues. Die Mind erh eit ist entgegengesetzterAnsicht und wieder holt zu deren Begründung dasjenige, was, mit Ausnahme eines Mitglieds, die zweite Deputation der zweiten Kammer der vo rigen Ständeversammlung in ihrem die Cassenbestände und Cas- senüberschüffe betreffenden Berichte Seite 523 der Landtags acten, Beilagen zur III. Abth. 1. Samml. vorgestellt hat, in Fol gendem: „Es giebt kaum eine gewagtere Spekulation, als sein Geld auf den Neubau von Häusern zu verwenden, um dauernd einen hohem Zinsfuß, als den gewöhnlichen zu gewinnen, weil an und für sich zu berechnen ist, daß das Capital in einer gegebe nen Zeit unbedingt nullificirt werden muß, wie solches sich z. B. bei dem Umbaue des Preußischen Hauses, wenn solches auch nach Angabe des hohen Cultusministeriums in der Mitte des fünf zehnten Jahrhunderts erbaut worden, deutlich dargelegt hat, wenn man nicht ein so bedeutendes jährliches Tilgungsquantum erübrigen kann, daß bei Eintritt dieser Periode dasselbe Capital wiederum vorhanden ist, um es wiederum von neuem aufzufüh ren, alsdann aber fällt der höhere Zinsbetrag größtentheils hin weg, der ohnehin durch die jährlichen Unterhaltungskosten, Steuern und Abgaben, Brandassecuranz und was dergleichen mehr, sehr geschmälert wird." „Können diese Umstände einen unternehmenden Privat mann vielleicht nicht abhalten, sein Geld in die Erbauung von Häusern auf Speculation zu stecken, da er jeden Augenblick die selben veräußern kann, vielleicht auch bei dem Baue schon auf den Verkauf denkt, so müssen sie doch eine Corporation abhalten, welche die Jahrhunderte überlebt und welche alle Chancen der selben tragen muß, und es ist zur Genüge bekannt, welchenWech- selfällen der Preis der Hauser unterworfen ist. Ist aber eine solche Unternehmung gewagt zu nennen bei der Verwendung von eignem disponiblen Vermögen, so ist sie es doppelt, wenn man das Geld dazu borgt und sein Vermögen deshalb mit Schulden be lastet." „Es ist aber auch die Anlegung der Capitalien in Bau entreprisen wegen des unvermeidlich damit verbundenen Risico's sehr mißlich, denn ein einziges Brandunglück kann einen großen Lheil des Capitals absorbiren." „Abgesehen aber von allem Obstehenden, so hält die Mehr heit der Deputation dergleichen Entreprisen für die Universität schon um deswillen für sehr bedenklich, weil bei entstehendem Kriege oder sonst eintretendem Unglücke derselben nicht allein die Mittel der Subsistenz entzogen werden würden, sondern auch die Verzinsung der dazu verwendeten Stiftungscapitalien ihr obenein zur Last fallen würde." . „Hierzu tritt noch der Umstand, daß, wie die Deputation gezeigt hat, die Universität bereits den größten Lheil ihres Ver mögens in Hausern stecken hat; daß diese Häuser, wenn sie bei behalten werden müssen, früher oder spater einen bedeutenden Capitalaufwand erfordern werden. Kein guter Geschäftsmann steckt sein gejammtes Capitalvermögen in eine einzige Entreprise, weil die Fehlschlagung derselben den Ruin herbeiziehen muß, und diese Fehlschlagung würde der Universität auf die eine oder andere Weise nicht entgehen können, weil sie nicht auf ein Men schenalter allein ihre Dauer zu bewähren hat." „Die Operation des hohen Cultusministeriums gründet sich auf eine Berechnung des Mietvertrags nach Höhe von 7 Procent des Anlagekapitals; allein die Deputation muß in Abrede stellen, daß auf die Dauer eine durchschnittliche Verzinsung über 4 Pro cent zu berechnen sein dürfte, wenn es auch zur Zeit möglich sein sollte, dieselbe bis auf 7 Procent zu steigern; sie findet aber auch die vorgelegte Berechnung nur unter der Voraussetzung eines sehr niedrigen und fortdauernd unveränderlichen Zinsfußes für richtig. Das Preußische Haus möge als ein Beispiel der Be rechnung dienen: dasselbe kostet 41,000 Lhlr. zu bauen, und das hohe Ministerium berechnete einen Miethertrag von 2,800 Lhlr. ; da das weggerissene Gebäude 300 Lhlr. ——Miethsertrag gewährte, sy werden hiervon 300 Lhlr. abzuzichen sein; an Zinsen sind zu gewähren 1,640 Lhlr. jährlich, bleiben 860 Thlr. > und hat das Hobe Ministerium einen Ueberschuß von 1000 Lhlr. in der Budjetunterlage in Aussicht gestellt. Hierbei ist aber auf Brandassecuranz, Un terhaltungskosten und auf sonstige Ausgaben keine Rücksicht ge nommen worden, und will man dieseAusgaben nur auf 160 Lhlr. veranschlagen, so verbleiben lediglich 700 Lhlr. Ueberschuß. Hierbei dürfen aber die Miethzinsen in keiner Art sich ändern, keine besondern Usiglücksfälle sich ereignen, auch ist noch auf keinen Tilgungsfonds Bedacht genommen, welcher nach dem von dem hohen Ministerium bei den vorhandenen Schulden angenommenen Grundsätze auf Z Procent oder 300 Lhlr. circa anzunehmen sein dürste." Hiernach räth die Minderheit der verehrten Kammer, ' diesem Neubaue ihre Zustimmung zu versagen. Referent Abg. Sachße: Es ist herkömmlich, daß bei der abweichenden Meinung eines, zweier oder dreier Deputations mitglieder und dem deshalb gestellten Separatvotum nach der Entwickelung der Gründe, welche die Majorität vorgebracht hat, dies im Berichte selbst nicht widerlegt wird. Es ist aber außer den wemgen Gründen für das von der Majorität An geführte noch nöchig, Einiges zur Widerlegung der Gründe der Minorität aufzustellen. Es wird von der Minorität be hauptet, es sei kaum eine gewagtere Speculation denkbar, als sein Geld auf den Neubau von Häusern zu verwenden, um einen höher» Zinsfuß zu erlangen. Ich möchte das nicht zu geben, da der Neubau von Hausern in guter Lage eine eben so sichere Einnahme verschafft, als wenn Capitalien auf die Er werbung von Landgrundflücken und auf Hypotheken angelegt werden. Daß die Localität eine vorzüglich geeignete sei, ist eben so bekannt, als von der hohen Staatsregierung in der Zusammenstellung, welche im Berichte auf Seite 304 enthal ten, nachgewiesen. Ja es ist zu behaupten, daß der Ertrag noch höher ausfallen wird, als angegeben worden ist, und daß er höher als zu 3000 Lhaler anzunehmen ist. Der jährliche
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