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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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kann, so ist die erwartete Ertragsfähigkeit immer mehr oder min der eine Täuschung, weil mancherlei Ausgaben den Besitz eines Hauses belasten, welche man nicht in Anrechnung gebracht hat. Es ist, meine Herren, nicht gerade eine Leipziger Schlacht erfor derlich, den Werth der Häuser herabzubringen. Viel kleinere Ursachen haben, wie die Erfahrung lehrt, das bewirken können. Wenn der Herr Referent ferner darauf hinwies, daß die Bauten der alten Römer fieben bis acht Jahrhunderte überdauerten, und daraus den Schluß zog, daß die Behauptung der Minorität un begründet sei, wenn sie sagt, daß das Capital in einer gewissen Zeit wegen des nöthig werdenden Umbaues verloren geht, so irrt er sich' doch ganz gewiß in so fern, als in unserer Zeit nicht mehr für Jahrhunderte gebaut wird, wie zur Zeit der alten Römer. Wollte man übrigens dieses Haus so fest und dauerhaft bauen, so würdendieBaukostenwahrscheinlich noch einmal70,000 Thlr. betragen. Die Minorität hat übrigens ganz Recht, wenn sie es als etwas Bedenkliches und Mißliches hält, wenn eine Corpora tion ihre Capitalien auf derlei Grundstücke verwendet. Der Bau wird an und für sich einer Corporation, wie die Erfahrung lehrt, schon viel höher zu stehen kommen, als einem Privatmanns, und dann weiß man jg auch, daß dieAdministration eines so großenHau- ses einer Corporation ganz gewiß so viel kosten wird, daß ein gro ßer Lheil des Ertrags wieder verloren gehen wird. Ich erinnere Sie daran, daß die Corporationen, namentlich die Communen, in unserer Zeit von der Spekulation, Grundstücke anzukaufen, oder gar ihr Geld in den Neubau von Wohnhäusern zu verwenden, längst zurückzckommen find; ja im Gegentheile nehmen Sie wahr, daß die Communen ihre Grundstücke zu veräußern suchen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, daß der Ertrag dieser Grundstücke immer hinter den Erwartungen zurückbleibt. Aber auch selbst angenommen, daß dieLage des zu erbauenden Hauses wirklich so günstig ist, wie sie geschildert wird, daß die Vermie- thung der Wohnungen und Gewölbe sich wirklich so gewinnreich herausstellt, als man hofft, so folgt daraus noch nicht, daß die Universität selbst bauen müsse. Es wird dann der Bauplatz eben dieser günstigen Lage wegen leicht um eine sehr hohe Summe zu veräußern sein, so daß ein großer Theil des zu hoffenden Ge winns auf eine sehr einfache Weise zu erlangen ist. Sollte indeß die geehrte Kammer dem Vorschläge der Majorität beitreten, so würde ich immer dem Anträge des Abgeordneten Brockhaus ent gegentreten müssen; denn ich sehe nicht ein, warum die Gegen wart auf den zu hoffenden Gewinn ganz verzichten soll, da sie doch das Opfer zu bringen hat. ES scheint mir daher gerecht zu sein, daß nur ein Theil des Reinertrags zur allmäligen Til gung der aufgenommenm Capitalien verwendetwerde, derübrige Theil aber der Universität zufließe. Staatsminister ».Wietersheim: Das Ministerium ist mit der Minorität der geehrten Deputation im Grundsätze eben falls einverstanden, es erkennt an, daß man aus öffentlichen Fonds nicht speculiren müsse, und daß das Vermögen der Uni versität nicht aufSpcculationsbaue verwendet werden dürfe. Al lein es fragt sich nur, ob in diesem concreten Falle wirklich eine Spekulation vorliege, und darauf wird die ganze Entscheidung der Frage beruhen. Unter dem Worte: „speculiren," welches vom Umschauen herkommt, versteht man, mit Betriebsamkeit eine Gelegenheit zu Gewinn aufzusuchen. Aber wenn Jemandem vom Glücke eine sichere Gelegenheit zur Vermehrung seines Ver mögens zugeworfen worden ist, die ihm vor den Füßen liegt, die er nur mit den Händen zu ergreifen braucht, wenn er diese be nutzt, das ist bisher nicht speculiren genannt worden. Wenn z. B. ein Privatmann in Leipzig in einem entfernten Theile der Vorstadt, wo kein Meßverkehr stattfindet, einen Bauplatz kaust und ein großartiges Gebäude zu Privatwohnungen aufführt, das nennt man mit Recht eine Speculation. Wenn aber ein Privatmann auf einer der belebtesten Straßen der Stadt, die sich der günstigsten Meßlage erfreut, einen Bauplatz hätte, 132 Ellen lang und 60 Ellen tief, und er zöge von diesem Bau platz nur jährlich 1000 Thlr., während er ihn für mindestens 50 —60,000 Thlr. sogleich verkaufen könnte, so müßte man sagen, er sei ein schlechter Wirth, wenn er den Bauplatz nicht entweder verkauft oder bebaut. Dieser Fall liegt hier vor. Die Universi tät hat mit Recht geglaubt, daß es ihre Pflicht sei, ein Gebäude auf diesem Bauplatze aufzuführen, und die Staatsregierung hat geglaubt, das genehmigen zu müssen. Es bemerkte der letzte Redner, es könnte ja dieser Bauplatz verkauft werben. Nun ja, das könnte wohl geschehen; da aber dieser Bauplatz mitten in dem Universitätsgebäude und der Kirche sehr nahe liegt, so würde das manche Unzuträglichkeiten und Differenzen herbei führen, wenn man ihn verkaufen wollte. Die Universität würde auch hierzu, wie sie bereits ausgesprochen hat, ihre Zustimmung unbedingt verweigern, wozu sie verfassungsmäßig berechtigt wäre. Man hat auch von der Unsicherheit der vorgelegten Berech nungen gesprochen. An vorigem Landtage lag allerdings nur ein summarischer Anschlag vor. Das Ministerium hat aber die Zwischenzeit benutzt, den Universitätsbeamten aufzugeben, daß sie die von diesem Gebäude zu erwartenden Erträge mit größter Vorsicht und Genauigkeit veranschlagen und dabei eher zu nie drige, als zuhohePreiseansetzen sollten. Das ist auch geschehen; denn obgleich das Gebäude etwas größer, als früherprojectirtwar, aufgeführt werden soll, ist der Betrag doch beträchtlich niedriger angesetzt worden. Allein es ist hierbei auch zu berücksichtigen, daß der Bauplatz zu den günstigsten in der ganzen Stadt gehört, und, als sich kaum das Gerücht verbreitet hatte, daß ein solches Ge bäude dort errichtet werden soll, sich auch schon so viele Concur renten zu den Gewölben meldeten und so annehmliche Preise geboten wurden, daß man schon jetzt mit Sicherheit einen Mehrertrag von 1000 Thlr. gegen den Anschlag annehmen kann. Dabei muß ich ferner bemerken, daß die Befürch tung des Leerstehens der Locale nicht eintritt; denn der ganze dortige Stadttheil gehört der Universität und auch nicht eine einzige Wohnung steht leer, wegen der günstigen Lage des Stadttheils, wo die Wohnungen immer gesucht werden, wäh ren- dies in den entlegenen Stadttheilen weniger der Fall ist. Was den Aufwand betrifft, so hat man bei der Entwerfung einen detaillirten, speciellen und zuverlässigen Anschlag angeordnet, dessen Ergebniß der geehrten Kammer vorliegt, und ich kann die
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