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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Nach verloren gehe, und wenn die Minorität dabei auf das Preußische Haus hingewiesen hat, so mache ich bemerklich, -aß dies im 15. Jahrhundert gebaut worden und daß jetzt erst nach vier Jahrhunderten die Nothwendigkeit des Umbaues eingetre ten ist, daß aber das neue Gebäude, wenn es nach vier Jahr hunderten umgebaut werden müßte, aus seinen eignen Erträ gen mehr als einmal wieder gebaut werden könnte. Was den Antrag des Abgeordneten Brockhaus betrifft, so muß ich mich dagegen erklären. Die Deputation hat selbst darauf ange tragen, daß noch bei gegenwärtigem Landtage den Ständen ein Tilgungsplan für die Universitäts schulden vorgelegt werden soll, und in diesen Tilgungsplan wird auch die Tilgung für das fragliche Haus mit eingeschloffen sein. Dann wird eS an der Zeit sein, darüber zu sprechen, in welcher Weise die Til gung der Universitätsschulden vor sich gehen soll. . Im Allge meinen würde es aber nicht zweckmäßig und unmotivirt sein, für dieses Haus allein alle Mehrerträge zur Tilgung zu ver wenden, während für andere Häuser Nur ein geringerer Fonds zur Tilgung der Schulden bestimmt würde. Jedenfalls aber würde mir der Antrag der Majorität der Deputation, selbst verbunden mit dem Brockhaus'schen Anträge, immer noch viel lieber sein, als wenn der Antrag der Minorität Annahme fände und die Benutzung dieses Platzes in der bisherigen nachtheili gen ÄSeise fortdauern sollte. Staatsminister v. Wietersheim: Es wurde von bedeu tenden Verwaltungsküsten für dieses Gebäude gesprochen, ich muß aber erwähnen, daß dadurch gar kein Mehraufwand ent stehen wird, denn die Verwaltungsbeamten, die für das ganze Paulinum bestehen, müssen diese Verwaltung ebenfalls unent geltlich übernehmen. Es ist ferner wiederholt darauf auf merksam gemacht worden, daß öffentliche Csrporationen alle mal theurer bauten, als der Privatmann, aber auch hiermit kann ich nicht einverstanden sein. Es sind in den letzten fünf Jahren vier neue Universitätsgebäude gebaut worden, und also hat man schon eine bestimmte Erfahrung. Bei dem Preußi schen Hause ist der Anschlag um etwas überschritten worden, allein auch nur deshalb, daß man neue vermietbare Räume darin hergestellt hat, worauf der Anschlag nicht berechnet war. Aebrigens verzinsen sich diese reichlich. Aber bei dem chemi schen Laboratorium und bei demConvictgebäude hat kein Ueber- schreiten des Anschlags, sondern vielmehr bei letzteren Erspa rung stattgefunden. Ueber den neuesten Bau sind die Rech nungen noch nicht abgeschlossen, doch läßt sich doch schon mit Bestimmtheit übersehen, daß Ueberschreitung des speeiellen An schlags nicht eintreten wird. Ich kann es also nicht als rich tig anerkennen, daß die Universität theurer baue. Seitdem man einen zuverlässigen technisch befähigten Unteraufseher an gestellt hat, hat die Universität gewiß wohlfeil gebaut. Eben um der unangenehmen Möglichkeit der Ueberschreitung vorzu beugen, hat das Ministerium den Gedanken gehegt, den letzten Bau in Accord zu geben, allein es wurde eingewendet, daß das theurer kommen würde. Daher hat man neuerlich nur die Maurer- und Zimmerarbeiten in Accord gegeben und dar- u. ss. aus das günstigste Resultat gezogen. Also kann ich die aus gesprochene Befürchtung nicht für begründet anerkennen. Abg. Todt: Meine Meinung über die Vorlage ist noch die nämliche, wie am vorigen Landtage, nämlich die der Mi norität. Ich habe mich zu der Ansicht bekennen müssen, welche damals von der gesammten Deputation aufgestellt worden ist, aus den Gründen, die jetzt wieder zu Geltendmachung der An sicht der Minorität vorgebracht worden sind. Auch ich bin der Ansicht, die vorhin schon ausgesprochen worden ist, daß es sich für eine Corporation nicht so recht passen will (auch in der Praxis nicht vorzukommen pflegt), ihr Cigenthum aus diese Weise anzulegen. Zugeben will ich wohl, daß, wenn eine Corporation viel Capital besitzt, sie dasselbe in Grundbesitz an lege, weil dabei wenigstens eine gewisse Sicherheit gegeben ist. Allein solchen Grundbesitz zu erwerben, wenn man deshalb Schulden machen muß, geht, glaube ich, doch über unser zeit- heriges System hinaus. Dies im Allgemeinen, und nun noch zur Beleuchtung einiger Gründe, welche von einzelnen Verthei- digern des Majoritätsgutachtens geltend gemacht worden sind. Es ist die Behauptung aufgestellt worden, in 18 und einem halbenJahre müsse derFonds, der zur Erbauung des fraglichen Hauses erforderlich sei, wieder gewonnen sein, also in 184Jah ren eine vollständige Amortisation eingetreten sein. Das nun aber ist zur Zeit freilich nur eine Behauptung, ein Plan, der auf dem Papiere steht, für den weder Seiten der Staatsregie rung , noch Seiten der Majorität der Deputation eine Garan tie gegeben worden ist, noch wird gegeben werden können. Wenn Alles so bleibt, wenn die Verhältnisse immer die näm lichen sind, wie jetzt, so wird die Berechnung eintreffen. Wenn das aber nicht der Fall ist, kann die Berechnung auch eben so gut — und dies ist sogar sehr möglich — eine ganz unrichtige sein. Der Herr Referent hat behauptet, es sei eben so sicher, sein Capital in Häusern anzulegen, als in andern Grundstücken, und hat Beispiele angeführt, daß Hypotheken, die auf liegende Gründe gegeben worden wären, ebenfalls Verluste herbeige führt hätten. Das Letztere mag bisweilen vorkommen, da ge gen Unglücksfälle sich nicht vollständig sichern läßt. So viel aber ist doch gewiß, daß bis jetzt bei allen denen, welche Geld zu verleihen haben, die Meinung vorherrschend gewesen ist, daß auf Häuser nur beiläufig Rücksicht zu nehmen fei. We nigstens Verwalter von fremden Capitalien — ich will von Privatleuten nicht reden — sehen darauf, daß diese Capitalien nur auf liegende Gründe gegeben werden, oder doch auf Un terpfänder', bei denen der Häuserwerth der geringere ist. Wenn der Herr Referent behauptet hat, daß nur große Unglücksfälle eine Umänderung in der von der Deputation aufgestellten Be rechnung herbeiführen könnten, so will ich zugeben, daß solche Unglücksfälle, wie der Herr Referentbeispielsweise angeführt' hat, nicht gerade die Regel bilden; allein auf der andern Seite wird auch die Majorität zugeben müssen, daß auch geringere Unglücksfälle eine Berechnung stören können und daß gegen Un glücks fälle überhaupt keinerlei Sicherheit vorhanden ist. Der Herr Staatsminister meinte, eine Spekulation sei in -em ge- S
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