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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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angehörte, zu dispensiren, weil er sich sonst nicht mit der erfor derlichen Sorgfalt den Eisenbahnangelegenheiten hätte widmen können. DaS Ministerium war also in der That, indem die Bahn selbst ihrer Vollendung entgegengmg, in die Nothwen- digkeit gesetzt, den Mann zu nehmen, der mit der ganzen An gelegenheit vertraut war. Es ist also kein willkürliches Ein greifen, sondern die Sache war durch die Nothwendigkeit und die Umstande bedingt, und die Regierung mußte sich um so mehr für berechtigt halten, die Besetzung jener Stelle vorzu nehmen, da sie die Bewilligung der Ständeversammlung für derartige Schritte hatte und zu haben glauben mußte. Ich kann um so unbefangener über diese Angelegenheit urtheilen und sprechen, da sie vor meinem Eintritte in das Ministerium erfolgte. Ich nehme aber keinen Anstand, diese Maaßregel gutzuheißen, weil ich sie für unbedingt nothwendig anerken nen muß. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Da das Dcpu- tationsgutachten so warme und geschickte Wertheidiger gefunden hat, so will ich nur noch in Bezug auf einige wenige Aeußerun- gen mir eine kurze Aehrenlese erlauben. Die Begründung, welche die Deputation für die vorgeschlagenen Erhöhungen hin gestellt hat, ist hauptsächlich angegriffen worden. Es ist von einer Seite verlangt worden, daß die Deputation mit Ausführlichkeit die Gründe im Berichte hätte entwickeln sollen. Ob es gerade von der Mehrzahl der Kammermitglieder würde gebilligt worden fein, wenn zu jedem dieser Vorschläge eine bedeutende Abhand lung, welche die Berwaltungsmaxime unsers Staates enthielte, hinzugefügt worden wäre, lasse ich dahingestellt sein. Die De putation hatte auch gar nicht die Gelegenheit, diejenigen Arbei ten, die zu den Stellen, welche neu creirt worden sind, Veranlas sung gegeben haben, zu prüfen und zu beurtheilen. Die Depu tattonsmitglieder hätten sich in das Ministerium des Innern ver fügen, und dort genaue Kenntniß von den dort verhandelten Ge schäften verschaffen müssen, um ein vollständiges Urtheil darüber abgeben zu können. Also in so fern trete ich vollkommen der An sicht des geehrten Abgeordneten Georgi bei, daß die Deputation in dergleichen Fällen gar nicht in der Lage sich befindet, ein voll ständiges Urtheil darüber abzugeben: ob die Stelle nothwendig fei oder nicht. ° Es sind noch gegen die specielle Begründung der Deputation Einwendungen vorgebracht worden, namentlich ge gen den Grund: die Erhöhung des Gehalts von 1800 Thlr. auf 2000Thlr. rechtfertige sich dadurch, daß auch in den übrigen De partements diese Stellen eben so besoldet würden. Ist darin kein Grund gefunden worden, so weise ich doch darauf hin, daß diese Stellen eine gleiche Befähigung und einen gleichen Auf wand von Arbeitskräften voraussetzen lassen. Ist diese Voraus setzung richtig, so ist auch der Grund, den die Deputation ange führt hat, gerechtfertigt. An der Richtigkeit der Voraussetzung selbst aber zu zweifeln, war für die Deputation gar nicht Ursache vorhanden. Wurde auf das Staatsdienergesetz Bezug genom men, so hat bereits der Herr Staatsminister des Innern darauf austnerksam gemacht, daß jener Paragraph ein Recht den Staats dienern abspricht, wovon in dem Berichte auch nicht die Rede ist. Der Grund der ArbcitSvermehrung hat der Deputation richtig geschienen, weil man von der Ansicht ausging, daß, wenn es bei einem einzelnen Beamten nöthig wird, außer den gewöhnlichen Arbeitsstunden auch des Abends zu arbeiten, es der Billigkeit entspräche, ihm eine Entschädigung dafür zukommen zu lassen. Es liegt in der Hand eines jeden Angestellten, ob er viel oder we nig in den Canzleien arbeiten will. Findet nun die Anstellungs behörde, daß ein Beamter mehr arbeitet, als nach den Stunden, die er zu arbeiten hat, erforderlich ist, so wäre eS unbillig, wenn sie ihm keine Zulage verwilligen wollte. . Das Ministerium würde außerdem leicht in die Verlegenheit kommen, eine neue Stelle creiren zu müssen, und deshalb ist von der Deputation der Grund angeführt worden. Ueberhaupt ist die Deputation mehr dem speciellen Etat der Regierung-gefolgt, worin diese Gründe angegeben sind, und man hat nicht für nothwendig ge halten, sich darüber mitgroßerWeitläustigkeit zu verbreiten. Ueb- rigens muß ich erwähnen, daß der Grund der Gehaltsgleichstel lung der Stellen in den verschiedenen Departements von; den frühern Landtagen stets anerkannt worden ist. Es wurde nun noch über einen Ausdruck im Deputattonsgutachten, der dort ge braucht worden ist, Zweifel erhoben, nämlich über das daselbst erwähnte polizeiliche Aufsichtsrecht des Staates über die Eisen bahnen. BeidemWorte: „polizeilich" ist wohl zu bemer ken, daß es außer der Sicherheit- auch eine Wohlfahrtspolizei giebt, und daß, wie der Abgeordnete Georgi erwähnte, die Tech nik mit der Wohlfahrtspolizei hier im genauen Zusammenhänge steht, und dies rechtfertigt diesen Ausdruck vollständig. Wurde nun noch zuletzt über die Anstellung eines Geheimen Bauraths gesprochen, so erwähne ich, daß die Ermächtigung in der bereits angeführten ständischen Schrift so lautet, daß selbst das Mini sterium dadurch zu der Bestellung eines Geheimen Bauraths berechtigt erscheint. Die DeputationHat sich eine solche Folge rung nicht erlaubt, ich glaube aber, Sie werden mirjbeistimmen, wenn ich es für möglich halte, sie daraus zu machen. Es heißt dort: Das Ministerium ist ermächtigt, sowohl in sich selbst, als bei den von ihm ressortirenden Behörden die Einrichtungen zu treffen u. s. w. Also in den Worten: „in sich selbst" scheint mir zu liegen, daß das Ministerium die Ermächtigung erhalten habe, eine neue Stelle im Ministerium zu creiren. Deshalb habe ich auch als Berichterstatter nicht geglaubt, ein Mehreres sagen zu können, als was im Berichte niedergelegt worden ist. Wenn nun noch von einem geehrten Abgeordneten erwähnt wurde, daß er deshalb gegen die Gehaltserhöhung stimmen müßte, weil gleichzeitig neue Stellen creirt worden wären, und hierzu ein er höhter Aufwand erfordert würde, so glaube ich, wäre es wohl eine große Unbilligkeit gegen die angestellten^Beamten, diesen die außerdem zu billigende Gehaltserhöhung deshalb abzuschlagen, weil gleichzeitig auch eine neue Stelle im Staatsdienste erforder lich ist. Darauf durfte die Deputation sich nicht einlaffen, durfte auch darauf kein Gewicht legen, ob 2000 bis 3000 Thlr. für einen Zweig der Verwaltung mehr gefordert^werden, vielmehr hatte sie in's Auge zu fassen, ob diese Vermehrung des Aufwan-
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