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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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der Schulden der Universität vorzulegen, dasselbe erst nach die- semAntrage zur Abstimmung käme und nicht gleich mit solchem in Verbindung trete. Ich weiß jedoch nicht, ob die Mitglie der der Deputation damit einverstanden sind. Präsident Braun: Ich kann dieser Ansicht nicht sein- Der Antrag geht hauptsächlich dahin, daß die Erträge des Ge bäudes zu allmäliger Amortisirung des Kapitals bestimmt wer den sollen; es ist also enger und specieller gefaßt, als der Antrag der Deputation Seite 308, der jedenfalls bestehen kann, es mag der Antrag des Abgeordneten Brockhaus angenommen oder ver worfen werden. Abg. v. Thielau: Darf ich mir erlauben, wegen dieses Antrags noch ein paar Worte zu sagen ? Es schiene mir zweck mäßig, wenn der Abgeordnete seinen Antrag zurücknähme; näm lich es muß noch von Seiten des Ministeriums auf diesem Land tage eine Vorlage an die Stände gebracht werden wegen der Tilgung überhaupt, und dann würde es an der Zeit sein, jenen Antrag zu wiederholen, wenn diesem Vorschläge das Ministe rium nicht bereits entsprechen sollte. Abg. Brockhaus: Wenn es die Kammer genehmigt, so bin ich damit einverstanden, daß mein Antrag jetzt nicht zur Ab stimmung gebracht wird, obwohl ich noch immer bei der Ansicht stehen bleibe, daß eine in dieser Weise bewirkte schnelle Amorti sation zweckmäßig sein würde. " Präsident Braun: Willigt die Kammer ein, daß der An trag des Abgeordneten Brockhaus zurückgenommen werde? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wenn der Herr Referent nichts wei ter hinzuzufügen hat, so gehe ich zur Fragstellung über. Der Neubau, um den es sich handelt, ist Sekte 304 — 305 des Berichts (siehe oben Seite 2684 und sig.) weitläuftig und genau beschrieben. Die Deputation räth in ihrer Mehrheit der Kammer an, die Genehmigung dieses Neubaues auszusprechen. Ich habe also die Kammer zü fragen: ob sie dem Anrathen der Majorität der Deputation gemäß die Genehmigung des im Be richte beschriebenen Neubaues aussprechen will? — Wird gegen fünfzehn verneinende Stimmen bejaht. Secretair Hensel: Es wird nun in den beiden letzten Ab schnitten des Berichts zur Position 65 fortzufahren sein: Demnächst ist es bei dem Einflüsse, welchen die Verwen dung der Nutzungen des Um'versitätsvermögens auf die Staats rasse in so fern äußert, als davon die mehrere oder mindere Be willigung aus solcher für die Universität abbängt, keineswegs gleichgültig,-wie viel von den Nutzungen jährlich zu Tilgung der Schulden der Umversirät verwendet wird, indem genau betrach tet, so lange der Staat ihr Zuschüsse gewährt, Schuldentilgung, oder was dasselbe ist, Verbesserung und Steigerung ihres Ver mögens nur durch die Staatscasse möglich wird. Daher bedarf es eines bloßes Belieben ausschließenden Tilgungsplans, wes halb die Deputation vorfchlägt: das hohe Cultministerium zu ersuchen, noch auf diesem Landtage der Ständeversammlung einen vollständigen Plan zu Tilgung der Schuld der Universität vorzulegen. Abg. v. Thielau: Ich muß bei dieser Gelegenheit mir noch erlauben, eine Anfrage an das hohe Ministerium zu richten, da wohl bei der Tilgung Rücksicht darauf zu nehmen sein wird. Es fragt sich zuvörderst, zu welchem Zinsfüße diejenigen Capita lien verzinst werden, welche aus Stiftungen der Universität zu den früher ausgeführten Bauten verwendet worden sind. So viel mir erinnerlich ist, ist damals die Berechnung nicht auf einem Zinsfüße von 4 Procent, sondern von 3 oder 3z Procent höch stens gemacht worden. Ich halte nun dafür, daß es eine drin gende Verpflichtung gegen diese Stiftungen ist, die zum Baue beigetragen haben, daß der Staat den Zinsfuß erhöht, nachdem derselbe gestiegen ist. Zum Zweiten erlaube ich mir den Antrag, daß mindestens die Gelder, die auf Stiftungen zu diesem Baue verwendet werden, jedenfalls zu 4 Procent zu verzinsen sind. Das hohe Ministerium hat den Anschlag auf zweierlei Art ge macht, einmal bei einer Verzinsung zu 3z und das andere Mal zu 4 Procent. Ich muß annehmen, daß alle Gelder, die nicht der Universität gehören, zu 4 Procent verzinst werden. Die dritte Anfrage an das hohe Ministerium ist die, ob in dieser Fi nanzperiode das Haus veräußert worden ist, welches hier das hohe Ministerium als auf der Ritterstraße gelegen angegeben hat. Ich weiß nicht, ob die Veräußerung in dieser oder in der frühem Finanzperiode geschehen ist. .Staatsminister v. Wietersheim: Ich habe darauf zu erwidern, daß schon während des vorigen Landtags angeordnet worden, daß die zu dem Neubaue aus Stiftungen verwendeten Capitalien wieder zurückerstattet werden sollen, und es sind dazu keine Stiftungsgelder verwendet worden. Ich muß voraus- setzeN — die Unterlagen habe ich jetzt nicht hier —, daß das auch vollständig vollzogen worden ist. Was die zweite Frage betrifft, so muß ich bemerken, dieses Haus gehörte vier Stiftungen ge meinschaftlich; ein Viertel hatte das Eaubstummeninstktut, wel ches von der Universität verwaltet wird, das andere Viertel ge hörte einer Stiftung, welche in Marienberg ihren Sitz hat, aber in einer gewissen Verbindung mit der Universität steht. Es wurde nun von den übrigen Stiftungen auf den Verkauf pro- vocirt; da also eine rechtliche Nothwendkgkeit dazu vorlag, so trat der Fall einer Genehmigung durch die Stände nicht «in, und es entstand nur die Frage, ob das Ministerium die übrige Hälfte bei dem Verkaufe erwerben wolle. Das Haus ist subhastirt worden. Abg. v. Thielau: Ich muß mir dagegen die Bemerkung erlauben, daß nach den früher» Anträgen der Ständeversamm lung jede Neuerung, die auf die Bewilligung Einfluß haben kann, der Ständeversammlung anzuzeigen ist, und daß dies, so viel mir bekannt geworden, bis jetzt noch nicht geschehen ist. ES würde jedenfalls das Haus zu einem Lheile des Universitätsver mögens gehört haben und in so fern die Anzeige an die Stände- versammlung zu bringen gewesen sein. Abg. Jani: Im voraus, ehe die Veräußerung stattsindet, kann wohl diese Anzeige nicht geschehen, weil die übrigen Be sitzer nicht genöthkgt werden können- erst auf die ständische Ein willigung zu warten, wenn sie bei einem gemeinschaftlichen Grundstücke auf Kheilung antragen. Diese Theilung kann aber bei einem Immobile, das einer sud cura stehenden Anstalt.
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