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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Äußerung veranlaßt gefunden haben, als solche als Folge der von uns bei der zweiten hohen Kammer eingereichten Petition be trachtet werden konnte. Allein Fassung und Inhalt lassen die Absicht der Verdäch tigung so zweifellos, daß gänzliches Schweigen nicht zu rechtfer tigen wäre, weshalb wir, von jeder über den.Symbolzwang vor handenen Meinungsverschiedenheit absehend, einfach die Art des Ursprunges unserer Petition darlegen und dann die Schlußfol gerung der hohen Kammer überlassen wollen. Unsere hauptsächlich wegen der Art ihrer Entstehung ver dächtigte Petition ist weder von dem Pastor Schröter, noch von einem einzelnen Unternehmer hervorgerufen worden, vielmehr dadurch in's Leben getreten, daß zuerst einzelne Gemeindemit- glieder die Frage anregten, ob man sich nicht Seiten der Landge- nmnden bei einer in verwandtem Sinne von der Stadt Freiberg bei dem hohen Cultusministerium einzureichenden Petition be- theiligen wolle? Nachdem man sich darüber besprochen, und die. Mitglieder verschiedener Gemeinden ihre Ansichten kundgegeben, auch, sich über Zweck und Inhalt vollständig geeinigt hatten , wurde von dem Beitritte zur Freiberger Petition abgesehen, eine von den Landgemeinden gemeinschaftlich einzureichende beschlossen und der Entwurf derselben einem Laien übertragen. Dieser Entwurf ist sodann ohne erhebliche.Erinnerunggenehmigt undvorBeginn derUnterzeichnung die ausdrückliche ErklärungvondemVerfasser gegeben worden, daß Niemand unterschreiben möge, der diese Petition nicht ihrem ganzen Inhalte nach theile, denn es komme nicht auf die Zahl der Unterschriften an. Wie nun der jmseitige Verfasser, denn die Petenten sind dabei gewiß unschuldig, die Behauptung zu rechtfertigen vermag, der Pastor Schröter sei der Unternehmer der Petition, habe solche vorgetragen und die Unterschriften durch Ueberredung herbeige führt, das wollen wir, als persönlichenBeziehungen angehörend, hier nicht weiter erörtern, beglückwünschen vielmehr unsere Mit bürger zu Mohorn und Grund wegen der ihnen so plötzlich zu Wheil gewordenen Erleuchtung und Erkenntniß der Wahrheit aufrichtig und bedauern nur, ihrer Ueberzeugung nicht beitreten zu können, indem ihr Widerruf in Rücksicht auf Entstehung, Fassung und Begründung für uns mehr' als einen Beweis ent hält, daß die durch unsere Petition angeregten hochwichtigen Fragen einer der Gegenwart entsprechenden gründlichen Erörte rung bedürfen. Eine hohe Ständeversammlung ersuchen daher die Unter zeichneten, von vorstehenderDarstellung geneigtestKennt- niß zur Abwehr ungegründeter Angriffe unserer gegen den Symbolzwang und für Einführung von Synoden und Presbyterien gerichteten Petition zu nehmen, wobei wir Vie Angemessenheit der Veröffentlichung dieser Recht fertigung den hohen Kammern anheimgeben. Da eineWiderlegung falscher Meinungen undBehauptun- gen möglichst zu beschleunigen war, so wurde hier von einer Un terzeichnung jedes einzelnen Petenten abgesehen, vielmehr diese Rechtfertigung nut von den Vorständen und einem engern Ausschüsse derjenigen Gemeinden unter schrieben, die sich in unserm Sinne ganz oder durch mehrere Mitglieder betheiligt haben, wobei wir zu Aufklärung von mög lichem Mißverstände noch darauf aufmerksam machen, daß die Zurücknahme der Petition keineswegs im Namm der Gemeinde oder der Gemeindevorstände von Mohorn und Grund erfolgte, selbige ausschließlich vielmehr nur die Meinung von Dürsel und den wirklich Unterschriebenen vertritt. Abg. v. Lhielau: Ich wollte mir erlauben, einett Gegen stand zur Sprache zu bringen, der, wie mir vorkommt, vonWich- !tigkejt für die Dauer des Landtags ist- Es ist nicht zu verkennen, ^daß die Bevorwortungen von Petitionen, die beider Kammer eingegangen find, eine geraume Zeit in Anspruch nehmen und genommen haben. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Herren Deputaten, die solche Eingaben erhalten, wenn es einmal allgemein angenommen ist, wie es bisher geschehen, daß jedePeti- tion bevorwortet wird, sich nicht entbrechen können, einige Worte für diese Petitionen zu sagen. Es ist dies gewissermaaßen j ein moralischer Zwang, den ich anerkenne, denn ich habe selbst auch Petitionen bevorwortet; ich würde es aber nicht gethan haben, wenn ich nicht befürchtet hätte, daß die Petenten, welche mir die Petition eingesendet haben, glauben könnten, ich interes- j sirte mich für ihre Sache nicht, da alle andern Deputirten die ihnen übergebenen Petitionen bevorworten. Nun erlauben Sie mir, meineHerren, auf die Zeit aufmerksam zu machen, die in die sem Saale auf die Bevorwortung von Petitionen verwendet wird. Ich glaube, man kann I brs 1H Stunde in früherer Zeit dar auf rechnen; wir haben mitunter 10 bis 20 Petitionenchekommen, undlvenn ein Jeder nur 10 Minuten, vielleicht auch länger darüber gesprochen hat, so wird sich die geehrte Kammer überzeugen, daß dies unendlichen Zeitverlust herbeiführt. Nun kommt noch dazu, daß diese Bevorwortung gar nichts helfen kann; denn man kann das nicht behalten, was zu Gunsten'einer Petition gesagt worden ist. Ich frage Sie, meine Herren, ob Sie noch wissen, was vor einem Viertel- oder halben Jahre über eine Petition vorgebracht worden ist. Wenn ein allgemeiner Beschluß die Bevorwortung unnölhig machte, so würde Niemand in die moralische Nothwen- digkeit versetzt werden, eine Bevorwortung eintreten zu lassen. Ich sollte glauben, daß, wenn Jemand eine Petition zur seinigen machen will, er dann nur zu sagen hätte: ich mache die Petition zur meinigen, oder ich empfehle diese Petition der Kammer, es .würde dies genügend sein und den Zweck erreichen. Ich stelle jdaher den Antrag: dass der Herr Präsident die Kam- !mer befragen möchte, ob sie nicht geneigt wäre, jdiese Bevorwortungen von Petitionen in dieser iArt und Weise künftighin weg fallen zu lassen. Präsident Braun: Unterstützt dieKammer diesen-Antrag? - Er erlangt sehr zahlreiche Unterstützung- ; Abg. Voß: Allerdings würde ich, bevor auf den Haupt gegenstand eingegangen wird, mir die Entgegnung auf die lAeußerung des Abgeordneten v.Lhielau erlauben, dahin gehend, daß es sich hier nicht um eine Petition handelt; die ich bevorworte, sondern um Einbringung einer Verwahrung, die Wachsmuthund -Genossen gegen gewisse gegssn sie in der ersten Kammer laut ge wordene Ansichten abzufassen sich für verpflichtet gehalten haben. Uebrigens müßte ich mich auch gegen den Antrag des Abgeord neten v.Khielau aussprechen, weil mehrfach bei der Kammer Petitionen eingegangen'sind, die nicht nur einer besonder» Be-
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