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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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vorwortung Seiten eines Kammermitgliedes nicht gewürdigt worden sind, sondern sogar in den betreffenden Deputationsbe- richten eine weitere Berücksichtigung nicht gefunden haben, als -aß sie zur Erwägung an die Staatsregierung abgegeben wur den, wie z. B. die Petitionen über Chäusseeanlagen. In sol chen Fällen kann eine Bevorwortung nur von Nutzen sein. Abg. v. Lhielau: Ich habe gar nicht darän gedacht, auf irgend eine Persönlichkeit Bezug nehmen zu wollen. Ich habe selbst gesagt, daß ich Petitionen bevorwortet habe; also ich selbst habe an der verlängerten Dauer des Landtags Lheil genommen; ich habe ohne Bezugnahme auf irgend einen Ab geordneten gesprochen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich werde für den vom Abgeordneten v. Lhielau gestellten Antrag nicht stimmen, weil er zu einem Zeitpunkte gestellt worden ist, wo man sehr wenig praktischen Nutzen davon erwarten kann ; denn die Registran- dennummern zeigen, wie wenig Petitionen jetzt im Vergleich zu der früher« Zeit eingchrn und wie wenig jetzt die Abgeord neten von dem Rechte, Petitionen zu bevorworten, Gebrauch machen. Es sind jetzt ost 14 Lage vergangen, während wel cher etwa 2 oder 3 Abgeordnete eine Petition bevorwortet ha ben. Kommt es in einzelnen Fallen vor, daß sich ein Abge ordneter etwas weitläustiger, als nöthig wäre, über eine Peti tion ausspricht, so sollte man wegen solcher einzelnen Fälle auf das Recht der Ständemitglieder nicht nachtheilig einwirken wollen. Dis Sache ist überhaupt von einer solchen Wichtig keit, da hier ein verfassungsmäßiges Recht der Stände versammlung und der einzelnen Mitglieder derselben in Frage steht, daß unmöglich hierüber blos so beiläufig, ohne vorher gehende Berichterstattung beschlossen werden kann. Wie Be- rathung über die Landtagsordnung wird Gelegenheit geben, die Gründe, welche sür und gegen diesen Antrag sprechen, zu erwägen. Bis dahin, sollte ich wohl glauben, ist es bei dem bisherigen Verfahren zu lassen, umso mehr, als die einzelnen Mitglieder durch die zahlreich erfolgte Unterstützung des An trags sich bewogen finden werden, wenn sie in den Fall kom men, einen Gegenstand zu bevorworten, sich möglichst kurz zu fassen , und die Empfehlung einer Petition mit wenig Worten auszusprechen. Abg. Todt: Obschon es allerdings scheinen könnte, als ob der Antrag, den der Abgeordnete v. Lhielau gestellt hat, auf mich eine gewisse Beziehung hätte, da gerade ich heute mehrere Petitionen bevorwortet habe, so will ich doch davon absehen, und für den Antrag mich erklären, vorausgesetzt nur, daß er mit einer Modifikation angenommen wird. Auch ich habe öfter über die Frage nachgedacht, ob und wie die Bevor wortung der Petitionen in irgend eine zweckmäßige Grenze gebracht werden könne? Allein ich habe mir allerdings diese Frage nie genügend beantworten können, weil ich mir aller dings habe sagen müssen, daß wohl Fälle haben vorkommen können, wo eine solcheBevorwortung nicht füglich zu umgehen ist. Auch früher schon, wo derartige Bevorwortungen seltener vorkamen, haben wir sie nicht ganz entbehren können und sie find auch von den meistw Mitgliedern der Kammer geübt worden. Allein trotz dem, daß ich mir die Frage nicht habe genügend beantworten,können, und mich auch für den Augen blick nicht dafür verwenden könnte, die Bevorwortüngen für alle ewige Zeiten abzuschneiden, so würde ich doch wünschen, die Kammer faßte dest Beschluß, daß sie nunmehr bei diesem Landtage ihr Bewenden haben möchten. Dies ist nun eben die Modifikation, die ich für den v.Khielau'schen Antrag wünsche. Daß man für alle Zeiten aussprechen sollte, die Bevorwortun gen abzuschneiden, ist vielleicht nicht einmal die Absicht des Antragstellers; ich würde das aber auch für bedenklich halten. Wir werden noch Gelegenheit haben, über den Gegenstand umfänglicher zu sprechen, wenn, fei es jetzt oder am künftigen Landtage, die Sandtagsordnung zurBerathung kommt. Dann wird die Frage nochmals und nicht blos so beiläufig, wie jetzt, erörtert werden. Daß aber die Bevorwortungen für den ge genwärtigen Landtag nunmehr ihr Bewenden haben mö gen, dafür will auch ich mich verwenden, da ich darin beim Herannahen des Schluffes kein Bedenken erblicke. Haben wir ausgesprochen, daß sie ferner nicht statlfinden sollen, dann wird jeder Einzelne der Pflicht, die ihm jetzt der allgemeine Ge brauch auferlegt hat, enthoben, eine Bevorwortung noch ein treten zu lassen. . Präsident Braun: Der Abgeordnete hat einen Antrag gestellt, daß der Vorschlag des Abgeordneten v. Lhielau mit einer Modifikation angenommen werden möge. Ich meines- theils habe den Antrag, wie ich erklären muß, nicht anders ver standen, als dahin gehend, daß die Bevorwortungen bei An laß des Registrandenvortrags für den gegenwärtigen Landtag nicht mehr stattsinden sollen. Abg. v. Lhielau: So habe ich allerdings den Antrag gemeint. Präsident Braun: Nimmt die Kammer den Antrag des Abgeordneten v. Lhielau in der erläuterten Weise für unter stützt an ? — Wird gegen s e ch s Stimmen bejaht. Präsident Braun: Es geht also der Antrag dahin, daß die Bevorwortung der eingehenden Petitionen und Beschwer den bei Gelegenheit des Registrandenvortrags für diesen Land tag nicht weiter stattfinden solle. — Der Abgeordnete Rewitzer hat zunächst das Wort. Abg. Rewitzer: Ich kann mich für den Antrag des Ab geordneten v. Lhielau, wenn ich auch die von ihm angeführten Motive nicht ganz verkennen mag, nicht entscheiden, und zwar hauptsächlich aus denselben Gründen, welche der Abge ordnete Hensel bereits entwickelt hat. Die Sache ist an und für sich viel zu wichtig, um sogleich und ohne weiteres einen Entschluß fassen zu können; ich bin daher der Meinung, daß der Antrag sorgfältig geprüft und jedenfalls für diesen Land tag nicht angenommen werde. Ich kann also weder für den modificirten, noch für den von dem Abgeordneten v. Lhielau ursprünglich gestellten Antrag stimmen. Abg. Sachße: Mit der Modifikation, welche der Abge ordnete Lodt vorbrachte, und vom Abgeordneten v. Lhielau als
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