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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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von ihm so verstanden angegeben Wurde, könnte ich mich wohl auch einverstehen, und in der Hinsicht, daß Zeitgewinn dadurch herbeigeführt Pird, werde ich für den Antrag stimmen. . Es ist wohl nicht eben angemessen, wenn zuweilen Petitionen nach, ihrem ganzen Inhalte referirt werden, wenn sie besonders nur einen sehr speciellen Gegenstand betreffen. Darf ich etwas' zur Entschuldigung meiner vorbringen, in so fern ich ausführ licher bei meiner Bevorwortung heute war, so mag es Has sein, daß der Gegenstand von hoher allgemeiner Wichtigkeit ist, nicht Klos die geistigen,' sondern auch dis materiellen Interessen be trifft, und es meine Absicht war, die betreffende Deputation anzuregen, wegen der gezeigten volksthümlichen Wichtigkeit des Lurnwesens diesem Gegenstände hauptsächlich ihre Aufmerk samkeit zu schenken und ihn noch zur Berathung in die Kammer zu bringen. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich muß mich für den An trag des geehrten Abgeordneten v. Lhielau erklären. Meine Herren! Wenn ich vergleiche, welchen Nutzen die Bevorwor tungen haben können, mit den Nachtheilen, die mit dem Ver luste an Zeit verknüpft sind, wenn ich bedenke, daß, je mehr Verhandlungen hier stattfinden, ohne daß ein Resultat sich daran knüpft, um so armer der Landtag an wirklichen Resul taten werden muß, so muß ich dringend wünschen, daß beson ders die Abkürzung solcher Debatten stattfinde, die keinen Er folg haben können. Es hat der geehrte Abgeordnete Hensel darauf hingewiesen, daß die Registrandennummern immer mehr sich verminderten; ich mache aber darauf aufmerksam, daß wir heute doch wieder 26 Nummern gehabt haben und daß, wenn die Abgeordneten durch das Beispiel Anderer genöthigt wer den, dieselben immer zu bevorworten, dann doch immer noch rin ziemlicher Zeitaufwand erforderlich sein wird. Die einen der geehrten Abgeordneten fassen sich kürzer, andere halten eine längere Bevorwortung für nothwendig, und in so fern entsteht auch in dieser Beziehung eine Ungleichheit. Hält ein Abge ordneter rücksichtlich einer Petition, die er eingereicht hat, noch eine besondere Mittheilung für nöthig, so mag er sie der De putation machen, die mit der Angelegenheit beschäftigt ist, und dann werden diese Mittheilungen auch für die Kammer in kei nem Falle verloren sein. - . Abg. Metzler: Ich will voraussetzen , daß der Antrag des geehrten Abgeordneten v. Lhielau auf durchaus lautern Motiven beruhe; ich werde aber durchaus nicht für ihn stim men. Denn ich kann es nicht leugnen, ich habe bei diesem Landtage die Erfahrung gemacht, daß man von gewissen Sei ten her die Redefreiheit möglichst zu beschränken bemüht ist. Darum werde ich auch nicht um einen Deut weichen, wenn es sich darum handelt, der Redefreiheit in der Kammer irgend welche Fesseln anzulegen. Es kann allerdings Fälle geben, wo eine Bevorwortung von großem Einfluß auf die Berathung und Beschlußfassung über die Sache selbst ist; es kann z. B. ein Drputirler in dem Falle sein, gewisse faktische Unterlagen, welche geeignet sind, Licht über die Angelegenheit zu verbrei ten, zu geben. Die Landtagsordnung gesteht zwar jedem Ab- geordnetenHas Recht zu, in diesem Falle schriftliche Eingaben an die betreffende Deputation zu bringen; allein ich finde keine Bestimmung in der Landtagsordnung, welche den Abgeordne ten ausschließlich zu schriftlicher Auslassung zwänge und ihm das Recht nähme, etwaige Mittheilungen auch mündlich zu geben. Ueberhaupt kann eine Bevorwortung zehnmal nichts nützen und einmal doch nutzbringend sein; und um dieses einzigen Falles Millen mag ich das Recht der Bevorwortung nicht aufgeben.Ueberhaupt glaube ich, daß die vorliegende Bestimmung in die Landtagsordnung gehört und daß dort erst über diese berathen und beschlossen werden kann. Dermalen muß man es dem eignen pflichtmäßigen Ermessen eines jeden Deputirten überlasten, ob er bei den vorliegenden Umständen eine Bevorwortung eintreten lassen wolle oder nicht; das Recht lasse ich aber den Abgeordneten keineswegs abschneiden, und ich werde daher gegen den Antrag allenthalben stimmen. Stellv. Abg. Rittner: Ich hoffe zuversichtlich, daß der Abgeordnete Metzler die Aeußerung, mit welcher er dem Ab geordneten v. Lhielau rücksichtlich seines Antrags lautere Be weggründe'unterlegte, auch auf mich übertragen wird, wenn ich mir erlaube, zu erklären, daß ich dem Anträge des Abgeord neten v. Lhielau vollständig beistimme. Die Gründe anzuge ben, haben mich die Abgeordneten v. Lhielau und Georgi voll ständig überhoben. Ich bemerke nur, wenn her Abgeordnete Hensel gesagt hat, daß der Antrag keinen praktischen Werth für den gegenwärtigen Landtag haben werde, daß, wie schon der Abgeordnete Georgi bemerkt hat, die heutige Registrande sich noch nicht vermindert hat, und wenn dagegen wirklich in Zukunft nicht mehr so viele Petitionen eingehen sollten, so scheint es auch, daß die Befürchtungen, daß der Redefreiheit Abbruch geschehen könnte, von keiner großen Wichtigkeit mehr sind. Abg. Voß: Meine Herren! Ich erbat mir vorhin daS Wort nach erfolgtem Registrandenvortrage, damit die von mir hier eingebrachteVerwahrungsschrift Friedrich Wilhelm Wachs- muth's und Genossen, dem Antrags der Suchsteller gemäß, vor gelesen werde, und ich , nach geschehener Vorlesung, meine wei tern Erläuterungen darüber geben könne; dieser Bitte wurde Folge geleistet von Seiten des verehrten Herrn Präsidenten, die Schrift wurde auch vorgelesen; wie es aber nunmehr ge kommen ist, daß der Antrag des Abgeordneten v. Lhielau auf einmal dazwischen hineingekommen, das kann ich mir eigentlich nicht so recht erklären, aber eben deswegen mußte ich auch ver- muthen, daß von dem Abgeordneten v. Lhielau jener Antrag um deswillen gestellt worden war, um mir das Wort zu neh men. Uebrigens kann ich auch unmöglich, wie ich wiederhole, mit demselben mich vereinigen, aus eben denselben Gründen, wie solche schon mehrseits geltend gemacht worden sind. . Abg. 0. Schaffrath: Meine Herren! Der Antrag, den der Abgeordnete v. Lhielau gestellt hat, ist verfassungs widrig. In §.81 der Verfassungsurkunde heißt es: „Uebri gens bleibt jedem Mitglieds überlassen, die an selbiges für die Ständeversammlung gelangenden besonder» Anliegen weiter
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