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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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einflußreicher und zweckmäßiger geschehen, nämlich zu der Zeit, wenn sich der eigentliche Inhalt der Eingabe übersehen läßt, und daß von einer Wegnahme dieses Rechts nicht die Rede m dem Anträge hat sein sollen, scheint aus dem Zwecke dessel ben von selbst hervorzugehen. Es würde also in so fern wenig stens ein verfassungsmäßiges Recht den Mitgliedern der Kam mer nicht entzogen werden. Wenn insbesondere, was der Ab geordnete Oberländer sagte, in mancher Hinsicht wahr sein mag, daß die Möglichkeit gegeben ist, daß durch dieBevorwor- tungen Seiten einzelner Kammermitglieder besonders auch auf die Aufklärung der Betheiligten und derer, die sonst ein In teresse daran nehmen, hingewirkt werden kann, so scheint mir eben, daß das auf eine viel durchgreifendere und entsprechen dere Weise dann geschehen könne, wenn der Gegenstand speciell sich überseh en läßt, wo es dann natürlich nach der Verfassungs urkunde jedem Mitglieds überlassen ist, nach Befinden eine Eingabe zu bevorworten und die Gründe auseinanderzusetzen, aus denen er es für zweckmäßig gehalten hat, sich derselben be sonders anzunehmen. Abg. Jani: Ich muß den Gründen beipflichten, die der Herr Staatsminister so eben aufgestellt hat. Es scheint mir aus §. 81 der Berfassungsurkunde nicht hervorzugehen, daß die Bevorwortungen gerade bei Überreichung der Petitionen geschehen müssen, sondern es wird dies zu jeder andern Zeit auch geschehen können. Ich möchte aber noch darauf aufmerk sam machen, daß lange Bevorwortungen blos auf Kosten der Petitionen geschehen, die wir noch zu erledigen haben. Der Herr Präsident hat uns kürzlich eine Uebersicht gegeben von den der dritten und vierten Deputation noch vorliegenden Pe titionen; es waren 69 und 60. Wenn der Landtag nicht zu lange hinaus sich erstrecken soll, so werden mehrere derselben liegen bleiben müssen, eben weil sie bevorwortet worden sind, und das kann doch in der Absicht der Bevorwortung nicht lie gen. Es dem pflichtmäßigen Ermessen des Einzelnen zu über lassen, scheint bedenklich, weil jeder Einzelne ein individuelles Pflichtmäßiges Ermessen hat; der Eine glaubt, er dürfe eine längere Brvorwortung eintreten lassen, der Andere nur eine Eurze. Jedenfalls können wir den Zweck, diese Petitionen noch zur Berathung zu bringen, nur dann erreichen, wenn wir be schließen, daß auf diesemLandtage keine Bevorwortungen mehr stattfinden sollen, wobei jedoch der Kammer immer noch Vorbe halten bleibt, in einzelnen Ausnahmsfällen und vielleicht auf schriftliches Ansuchen eine solche zu »erstatten. Abg. v. Platzmann: Ich glaube, meine Herren, es han delt sich hier nicht um das verfassungsmäßige Recht, was jedem Abgeordneten zusteht und ihm nicht genommen werden kann, sondern nur um den nachtheiligen, schädlichen Gebrauch, um den Mißbrauch dieses Rechtes, und in so fern würde wohl dem Anträge mit der ausgesprochenen Restriktion die Verfassungs urkunde nicht entgegen sein. Es ist öfters schon ausgesprochen worden, daß den Deputationsberichten nicht vorgegriffen werden solle, und in der That, wenn die Eingänge von der Kammer zur Vorberathung an die Deputationen gewiesen und von diesen Be richte erwartet werden, so will es nicht angemessen erscheinen, wenn bei der Registrande schon der ganze Inhalt einer Petition oder Beschwerde vollständig vorgetragen wird und die Gründe einer solchen im voraus erwogen werden. Es ist das den De putationen, und deren Berichten zu überlassen, bei deren Be rathung dann jeder Abgeordnete volle Gelegenheit hat, darüber zu sprechen. Wenn cs aber erlaubt ist, hier auf die Stimmen im Publicum Rücksicht zu nehmen und Gewicht zu legen, so muß ich allerdings erwähnen, daß ich außerhalb der Kammer in und außer Dresden Stimmen der Mißbilligung darüber ver nommen habe, daß durch die Bevorwortungen Petitionen im voraus behandelt würden; Stimmen derBefürchtung, daß man auf diesem Wege noch nicht dem Ende des Landtags so bald ent gegensetzen könne, daß dadurch ein Zeit-, Kraft- und Kostenauf wand verursacht werdest dürfte, und daß überhaupt dieLandtags» mittheilungen eine so voluminöse Stärke erreichen, daß dasLesen derselben sehr beschwerlich wird.' Abg. v.d. Planitz: Wenn man unfern Landtagen einen Vorwurf zu machen pflegt, so ist es in der Regel der, daß sie eine den Verhältnissen nicht angemessene, viel zu lange Dauer haben. Wenn es sich also darum handelt, etwas vorzuschlagen, was da hin führt, uns von den lästigen und hemmenden Formen zu be freien , so werde ich allemal dafür stimmen. Denn, meine Her ren, die langen Landtage haben nicht allein den Nachtheil, daß sie dem Lande viel Geld kosten, sondern sie schmälern auch das Interesse der Nation, des Volkes an den Landtagen. Wenn ich daher den vorliegenden Antrag in diesem Sinne für zweck mäßig halte, so habe ich mich bewogen finden können, ihn zu un terstützen. Ich muß bekennen, daß mir alle Bevorwortungerr der Petitionen nutzlos erscheinen; denn entweder wird die Rede, welche bei dieser Gelegenheit gehalten wird, ganz vergessen, oder sie wird wiederholt, und folglich ist sie bei deni Registrandenvor- trage, woüber die Sache selbst doch nicht »erhandelt werden darf, ohne Einfluß, mithin nutzlos. Wenn ein geehrter Redner darauf hingewiesen hat, es müsse den Petenten wichtig sein, zu erfahren, was der Deputrrte, hem sie ihre Bitten oder Beschwerden-zur Beförderung an die Kammer gesendet haben, darüber denke, so ist das auf einem andern Wege zu erreichen. Es darf nur der Abgeordnete seine Meinung, denen, welche die Petition einge sandt haben, mittheilen, und übrigens wird er ja später immer Gelegenheit haben, sich darüber auszusprechen, wenn der Gegen-, stand zur Berathung kommt. Diese Gründe bewegen mich auch, für den Antrag des Abgeordneten v. Thielau zu stimmen, in so fern nicht klar dargethan wird, daß derselbe mit §. 81 der Verfassungsurkunde in Widerspruch steht. Sollte jedoch diese Ansicht, daß man gegen die Verfassung handle, wenn man den Antrag annähme, in der Kammer Anklang finden, so wünschte ich nicht, daß man sich in eine lange Debatte darüber einließe, sondern würde vielmehr den Antragsteller ersuchen, den Antrag lieber an die dritte Deputation zu verweisen, welche mit mehr Muße Gelegenheit haben wird, zu untersuchen, in wie weit sein
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