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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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tenten'durch die Bevorwortungen die Ansichten der Abgeordne ten kennen, die sie über den Inhalt der Petitionen haben, woran sie verschiedene Hoffnungen oder auch Zweifel knüpfen, und, so zu sagen, eine Art Vorschmack von dem Schicksale ihrer Petitio nen erhalten, und aus diesem Grunde wird die große Mehrzahl des Volks für die Bevorwortungen fein; 3) will ich einen Grund anführen, den ich von mir selbst entlehnen kann. Es ist der, daß die Bevvrwortungen gewöhnlich Grundrisse von den Petitionen und jedenfalls belehrend für die Kammer selbst sind; denn ich gestehe, daß ich manchmal durch diese Bevorwortungen auf Ideen hingeleitet worden bin, an die ich früher wirklich nicht gedacht hatte, die natürlich ohne Bevorwortungen nicht zu mei ner Kenntniß gelangt waren, und über die ich. nicht Gelegenheit gehabt hätte, nachzudenken, weil ich voraussetze, daß viele Peti tionen durch die Abkürzung des Landtags auch diesmal werden unberathen bleiben. Sie gehen dann unter wie Schiffe im Meere, und es würde von ihnen nichts zur Kenntniß der Kam mer kommen, als was in der Registrande verzeichnet steht. Aus diesen Gründen bin ich unbedingt für die Bevorwortungen der Petitionen. Abg. Schumann: Ich finde den Antrag des Abgeordne ten v. Lhielau nicht nur verfassungswidrig, sondern auch über flüssig. Das Letztere ergiebt sich aus §. 50 der Landtagsordnung. Da ist gesagt: „Jedes Mitglied hat bei seinen Vorträgen und Aeußerungen alle nicht zur Gründlichkeit dienendeWeitschweifig- keit und überhaupt Alles, was den Gang des Geschäfts unstatt hafterweise aufhält, zu vermeiden." Nun glaube ich, liegt es in der Pflicht des Präsidiums, solche Bevorwortungen, welche über das rechte Maaß hinausschweifen, durch Unterbrechung des Red ners abzuschneiden. Wenn das geschieht, wird der Beschwerde, welche dem Anträge des Abgeordneten v. Thielau zu Grunde liegt, hinlänglich abgeholfen. Im Uebrigen muß ich dem, was der Abgeordnete v. Schaffrath und die übrigen Redner gegen den v. Lhielau'schen Antrag hervorgehoben haben, vollkommen beitreten. Präsident Braun: Meine Herren! Wenn mir in dieser Aeußerung des Abgeordneten gewissermaaßen der Vorwurf ge macht wird, als ob es meine Pflicht gewesen sei, allzu lange Be vorwortungen nicht geschehen zu lassen, so habe ich zu bemerken, -aß ich allerdings die Redefreiheit für das erste konstitutionelle Recht erkläre, welches die Stände jedesmal zu beanspruchen ha ben, und daß ich, so lange ich nicht in jedem einzelnen Falle er kenne, daß wirklich ein absichtlicher Mißbrauch vorliegt, keines wegs von dem in der Landtagsordnung gegebenen Rechte Ge brauch machen werde, da es für das Präsidium beinahe unbe stimmbar ist, sofort zu erkennen, wo die Grenze, die Unzulässig keit der Aeußerung liegt, wo die Weitschweifigkeit ihren Anfang nimmt, oder ob nicht eine Aeußerung, die bei dem ersten Anblicke weitschweifig, unzulässig, nicht zur Sache gehörend erscheint, doch in innerm Zusammenhänge, z.B. als Motiv, mit der Sache selbst steht. Ich habe das Amt des Präsidiums von dieser Seite auffassen zu müssen geglaubt, und halte noch heute dafür, daß ich dabei auf konstitutionellem Boden mich befinde., Abg. Schümann: Es ist mir nicht beigegangen, durch das Gesagte dem Präsidium einen Vorwurf machen zu wollen. Das geht schon daraus hervor, daß ich mich mit den Gründen einverstanden erklärt habe, welche darauf hinauslaufen, daß der: Ehielau'sche Antrag die Freiheit des Worts gefährde. Abg. v. Schaffrath: Meine Herren! Ich bleibe bei meiner Meinung, die ich über die Verfassungswidrkgkeit des so eben gestellten Antrags ausgesprochen habe. Die Gründe, welche der Herr Staatsminister des Innern und der Abgeordnete -Jani mir eingehalten haben, sind durchaus nicht stichhaltig. Ich mache zuvörderst darauf aufmerksam, daß es §. 81 der Verfas sungsurkunde heißt: „bevorworten" und nicht „befürwor ten". Meine Herren, bei der Auslegung muß man sich nach der Vernunft sowohl, als den positiven Gesetzen zuvörderst an die Worte halten, ja selbst an den Buchstaben. Die wörtliche und grammatische Auslegung ist die erste, die Grundlage aller Aus legung. Bevorworten und Befürworten ist daher bis zum Beweise des Gegentheils nicht einerlei. — Meine Herren, die Sache ist durchaus nichtlächerlich, sondern sehr ernstund wichtig. Jene Gründe und Auslegungsregeln stehxn inunsern Gesetzen. Es heißt der Ausdruck also in §. 81 der Verfassungsurkunde be vorworten" und nicht „befürworten". So'wenig es ganz gleiche Begriffe giebt, so wenig ganz gleichbedeutende Worte. Zubevorworten soll der Abgeordnete das Recht haben, das Vorwort, nicht allein das Recht der Befürwortung mit jedem andern Abgeordneten, der bei der Berathung das Wort für ein Anliegen nimmt. Das ist ein großer Unterschied, und so lange Sie mir nicht nachweisen, daß „vor" und „für" einerlei ist, habe ich Recht. Das Wörtchen „vor" bezieht sich auf die Ze it und einen Vorrang vor Andern. Da nun das Recht, für ein An liegen, für eine Sache ,zu sprechen, schon aus dem Rechte der Kheilnahme an den Verhandlungen, aus der Redefreiheit folgt, gar keiner besondern Sanctionirung bedarf, in Z. 81 aber jeden falls einem jeden Abgeordneten ein besonderes Recht hat gegeben werden sollen, fo kann dieses Recht der Bevorwortung nur auf die ZeiGes Eingangs und (ersten) Vortrags einer Petition in der Kammer, in der Registrande, aüsgeübt werden. Wenn Sie die Bevorwortung nicht auf eine Zeit setzen, auf die Zeit, wo der Abgeordnete, dem eine Petition zur Bevorwortung zugekommen ist, jedem Andern im Wortnehmen zuvorkommen kann, fo hört es auf, Bevorwortung zu sein; denn die Befürwortung eines. Anliegens bei der Berathung kann jeder Andere sich anmaaßen, und dann ist es nicht einbesonderesRecht des Abgeordneten, wel cher die Petition einfüh rt, sondern das Recht auch eines jeden andern Abgeordneten, an den diePetition nicht besonders gekom men ist. Da aber die Bevorwortung ein besonderes Recht sein soll, sonst hätte sie nichteinen befondernPlatz in der Verfassungs urkunde gefunden, so kann sie auch nicht auf die Zeit der allgemei nen Diskussion beschränkt werden. Darum bleibe ich dabei, daß dieses Recht ein Recht der Bevorwortung, des Vorworts ist, und diese Be vorwortung ist nur beim Eingänge, beim Vortrag einer Petition aus der Registrande möglich. Daß häufig und von Bielen das „Bevorworten" mit dem „Befürworten" xrv-
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