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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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angezogen, um'gegen seine Meinung mich auszusprechen, so beruht das wohl in so fern auf einem Mißverständniß, als ich lediglich diesen Paragraphen angezogen habe, um nachzuweisen, daß in diesem Paragraphen, was bereits auch von ihm selbst be merkt worden ist, von schriftlichen Mittheilungen über Gegen stände die Rede ist, von welchen es sich handelt, während §. 81 von der Bevorwortung spricht. Mein zu dem, was zuletzt noch der Abgeordnete v. Geißler hemerkte, muß ich hinzufügen, daß von einer Bev o rwortung, wie der Abgeordnete v. Schaffrath will, oder von einer Befürwortung in colNiaerNi, wie der Abgeordnete V.Geißler sich ausdrückte, durchaus in §. 81 eben so wenig, als über haupt speciell etwas von Petitionen und Beschwerden zu fin den ist, sondern daß es blos heißt: „Uebrigens bleibt jedem Mit glieds überlassen, die an selbiges für die Ständeversammlung ge langenden besondern Anliegen weiter zu befördern und nach Befinden zu bevorworten? Es ist also dadurch wenigstens gewiß über die Zeit, zu welcher die Bevorwortung solcher Anlie gen geschehen könne, irgend etwas in der Berfassungsurkunde nicht bestimmt. Was die von dem Abgeordneten v. Schaffrath versuchte Auslegung durch die Deutung des Wortes: „für" und „vor" betrifft, so gehe ich, bei der großen Verwirrung, die im Gebrauche dieser Worte bei uns noch herrscht, nicht näher darauf ein;icherlaubemiraberzubemirken, daß, wenn von einer Bevor wortung imeigentlichenSinnedieRedesein soll, sie dann zu einer Zeit geschehen müßte, wo der Gegenstand noch nicht in der Re- gistrande verzeichnet oder wenigstens noch nicht aus ihr vorge tragen ist, dann würde es ein Vorwort sein im Sinne des Abge ordneten v. Schaffrath. Secretair Tzschucke: Ich bin ganz mit denjenigen, welche den Antrag des Abgeordneten v. Lhielau vertheidigt ha. ben, darin einverstanden, daß die Kammer Mittel und Wege er denken möge, aus welchen dem hier und da allerdings etwas ein getretenen Mißbrauche der Bevorwortung der Petitionen vorge beugt werde. Deswegen kann ich aber doch den Antrag des .Abgeordneten v. Thielau nicht bevorworten, da er geradezu das Hanze Recht über den Haufen wirft, und mir das zu weit zu gehen scheint. Es ist zwar von beiden Seiten Z. 81 der Verfassungs- urkunde verschiedenartig auSgelegt worden, allein wenn man nachher Grammatik und nach dem Buchstaben die Interpreta tion vornimmt, so muß man unbedingt demAbgeordneten Schaff rath beitreten. Ich mache aufmerksam, daß Seiten der Regie rung stets die Verfaffungsurkunde nach dem Wortlaute und dem Buchstaben ausgelegt, und jede andere Auslegung als unrichtig bezeichnet wird. Nehme ich auch an, daß §. 81 der Verfassungs urkunde nur von Beschwerden handelt, so handelt §. 109 aus drücklich von Petitionen der Stände, und dort ist jedem Stande das Recht der Bevorwortung Vorbehalten; denn es steht mit klaren und deutlichen Worten dort, daß jeder Stand seine auf Abstellung wahrgenommener Gebrechen in der Landesverwal tung sich beziehenden Wünsche und Anträge in seiner Kammer vorbringen kann und diese entscheidet, ob und auf welche Weise selbige in nähere Erwägung gezogen werden sollen. Das kann nur heißen: der Stand hat das Recht, Beschwerden und Peti ¬ tionen hier in seiner Kammer zu bevorworten. Wenn wir aber den Antrag des Abgeordneten v. Lhielau annehmen, so wird die ses Recht ganz und gar aufgehoben. Ich kann aber nicht rathen, daß es auch für diesen Landtag aufgehoben wird. Man hat. zwar gesagt, daß durch die Bevorwortung von Petitionen und Beschwerden der Landtag bereits verlängert worden sei; ich kann das aber nicht so zugeben. Ich gebe nur zu, daß die Sitzungen verlängert worden sind, und darüber kann das Land sich nicht be schweren, wenn wir längere Sitzungen halten, als außerdem nöthig wäre. Wenn man erwägt, daß der Antrag, welcher vom Abgeordneten v. Thielau gestellt worden ist, noch einmal bei der Landtagsordnung berathen werden soll, so gebe ich zu bedenken, daß die Zeit, welche wir auf die Berathung dieses Antrags verwenden, ganz gewiß unnütz angewendet ist und mehr betragen wird, als wir noch auf die Bevorwortung sämmtlicher Petitionen bei gegenwärtigem Landtage verwenden werden. Hat der Abgeordnete Georgi be merkt, daß die Ständeversammlung das Recht habe, darüber eine Bestimmung zu treffen, in welcher Zeit und Weise die Bevor wortungen stattsinden sollen, so kann man demselben nicht ganz Unrecht geben, ich weise aber darauf hin, daß in diesem Augen blicke nicht an der Zeit ist, zu bestimmen, in welcher Weise die Bevorwortung beschränkt werden soll. Die Art der Ausübung kann auf irgend eine Weise festgesetzt werden, aber das Recht selbst, wie es hier geschieht, kann nicht in Frage gestellt werden. Um auch von der Zweckmäßigkeit der Bevorwortung zu reden, so liegt viel darin, daß wir die Deffentlichkeit der Sitzungen als Princip haben, es liegt darin, daß Jeder, welcher aus dem Volke eine Beschwerde oder Petition einreicht, außerdem nicht weiß, welchen Antheil d er daran nimmt, dem sie übersendet wird, und darauf hat das Volk auch ein Recht; denn es hat außerdem ohne dies so wenige Rechte, daß es wenigstens das haben möchte, zu hören, was der Abgeordnete über seine,Angelegenheit denkt. Ich kann nur anrathen, daß man von dem Anträge des Abgeordneten v. Thielau absehe und zur Tagesordnung übergehe. Noch will ich ein Mißverständniß, was in Bezug auf die vierte Deputation aufgetaucht ist, berichtigen. Es hat ein Abgeordneter gesagt, er werde erwarten, ob die Kammer aus der vierten Deputation Be richte erhalte. Ich glaube, die Deputation hat Berichte schon in Masse geliefert; daß diese Berichte nicht zur Diskussion ge kommen sind, dafür kann die Deputation nicht, dafür kann über haupt Niemand, denn es ist nur §. 80 der Verfassungsurkunde die Veranlassung dazu, wo steht: „Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen üb rigen in Berathung zu ziehen." Nun wird der verehrten Kammer hinlänglich bekannt sein, daß eine so große Menge von Berichten über die Regierungsvorlagen bereits gedruckt vorliegen, daß an die Berathung über andere Gegenstände nicht nur in der nächsten Zeit, sondern selbst in einer spätern Ferne nicht gedacht werden kann: Also die vierte Deputation wird unmöglich der Vorwurf treffen, sondern es liegt in den Verhältnissen, in der Verfassung selbst. Ich habe es für Pflicht gehalten, dies zu erklären, damit man nicht glaube, daß vielleicht die vierte Deputation ihre
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