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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Anlanaend die unter Nr. 12 genannten vier städtischen Gymnasien, so sind ebenfalls Etats vorgelegt, welche den verlang ten Bedarf an 1400 Thlr — Ngr. — Pf. Beihülfe für das Gymnasium zu ' Bautzen, 3103 - 3 -- 1 - Beihülse für das Gymnasium zu Freiberg, . 3,184 - 2-7- Beihülfe für das Gymnasium zu Plauen, 2,592 - 21 - 8 - Beihülfe für das Gymnasium zu Zwickau, 10,279 Thlr. 27 Ngr. 6 Pf. nachweisen, wozu 1,600 - — - — - Beihülfe für das Realgymnasium zu Annaberg und 420 - 2 - 4 - Berfügungsfonds zu Ausgaben — Insgemein gerechnet sind, 11,700 Thlr. — Ngr. — Pf. Summe. ' Die Beihülfen für die Gymnasien zu Freiberg, Plauen und Zwickau beruhen auf der Kündigung unterworfenen Verträgen zwischen dem hohen Cultusministerium und den dortigen städti schen Behörden. Nach fernerer Mittheilung betrachtet das hohe Cultusmini sterium die Zuschüsse, welche die städtischen Gymnasien erhalten, als solche, die bei jeder Finanzperiode nach dem wechselnden Be dürfe zu regulirm sind, und daher nicht füglich in etatmäßige und transitorische geschieden, werden können. Auf den Etats der Gymnasien, welche das Ministerium vor dem Beginn jeder Fi- nanzperivde von neuem regulirt und fefigestellt habe, befänden sich nun zwar auch gegenwärtig mehrere transitorische Posten, wie z. B. bei dem Gymnasium zu Bautzen 275 Thlr. - Freiberg 700 - Zwickau 300 Pensionen für in Ruhestand versetzte Lehrer und bei dem Gym nasium zu Zwickau noch überdies 374 Thlr. persönliche Zulagen für ordentliche Lehrer. Dergleichen würden aber bald hier, bald dort immer Vorkommen und mehrere andere Posten der Etats seien dem Wechsel ebenfalls unterworfen, so daß ein fest stehender Normaletat nicht füglich angenommen werden könne. Für den Besoldungsetat, der Lehrer habe das Ministerium die in der beigedruckten Beilage S Colonne 5 aufgestellten Sätze, als den Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechend, angenom- rnen, und wie aus der Zusammenstellung in Colonne 1—4 sich ergebe, würden diese Sätze mit wenigen Ausnahmen wirklich ge währt. Die vollständige Ausgleichung wolle man bei vorkom menden Personalveränderungen und nach Wegfall der gegen wärtig zahlbaren Pensionen vornehmen, wo dies ohne Erhöhung des Bedarfs geschehen könne. Uebrigens werde der gedachte Normaletat nicht dergestalt als bindend anzusehen sein, daß es dabei unter allen Umständen bewenden müsse. Vielmehr dürfe bei rascher Beförderung eines jünger», aber vorzüglich brauch baren Lehrers zu einer höhcrn Stelle nach Befinden eine Ver minderung der Normalgehalte, z. B. für den Rector,von 1,000 bis auf 900 Thlr. wohl zulässig, andererseits aber auch den Inhabern der untern Stellen, wenn sie ohne ihrVerschulden sehr lange m solchen zu beharren genöthigt, eine angemessene persön liche Zulage nicht zu versagen sein. Das Verhältniß der Schülcrzahl auf den Gymnasien zu Freiberg, Plauen und Zwickau ist nach erhaltener Mittheilung folgendes: Freiberg, Ostern 1843 94,1844116,1845126; Plauen, - - 84, - 84, -'M 89; Zwickau, - - 139, - 130, - 126; die Zahl ist also in Freiberg um 32, in Plauen um 5 gestiegen, in Zwickau um 13 gefallen. Da die ungeschmälerte Fortdauer der obigen 5 Lehranstal ten von jenen Zuschüssen abhängt, so räth die Deputation zu Verwilligng der 11,700 Thlr. — — unter Nr. 12. Referent Abg. Sach ß er Hierbei ist zugleich eine Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten von Annaberg zu er wähnen. Zn dieser Petition lassen es die Petenten an feinen Ort gestellt, ob es ein hinlänglicher Ersatz für ihr verlorenes Gymnasium sei, daß sie ein Realgymnasium dafür erhalten hät ten, und ob sie nicht ein größeres Opfer für dasselbe brächten, als für das Gymnasium. Ob es aber ein allgemeines Interesse, oder ob es nur ein örtliches Interesse befriedige, diese Frage sei zu beantworten. Eine Localanstalt sei es keineswegs, sondern ' eine Anstalt zur allgemeinen Bildung jünger Staatsbürger, welche sich nicht den allgemeinen sogenannten Humanitätsstu- dien widmeten, die nicht auf die Universität gingen. Es bewiese dies auch die große Vermehrung des Realgymnasiums, das 1843 zur Zeit seines Entstehens nur 12 Schüler gehabt habe, welche Zahl nach 2 Jahren schon bis auf 50 angewachsen sei, die meist aus fremden Orten, nicht aus Annaberg wären. Eben dies be weise, daß das Realgymnasium ein allgemeines Interesse habe. Außer 4 Hülfslehrern hätten sie noch 4 besonders angestellteLeh- rer mit zusammen 1500 Thlr. Gehalt, und der Aufwand für das Realgymnasium betrage 2300 — 2400 Thlr., wozu sie 1000 Thlr. aus der Staatscasse erhielten; sie müßten aber 600 Thlr. aus Communmitteln zuschießen, und eine noch größere Summe würde nöthig werden, wenn nicht die höher» Interessen der An stalt leiden sollten. Sie bitten daher die Ständeversammlung um Verwendung für eine größere Unterstützung, und führen an, daß sie bei dem Cultusministerium deshalb bereits Ansuchung «gethan, aber den Bescheid erhalten hätten, es sei bedenklich. Das selbe Bedenken hegt die Deputation, obschon sie von derNützlich- keit der Realgymnasien und davon überzeugt ist, daß sie ein all gemeines Bedürfnis befriedigen und allgemeine Verbreitung im Lande werden erlangen müssen. Denn was die Gymnasien als Vorbereitung zur Universität für diejenigen jungen Leute sind, welche sich den Facultätswissenschaften widmen, sind die Realgymnasien für diejenigen, welche dies nicht wollen, sondern sich dem technischen Fache bestimmen; sie dienen zur allgemei nen modern-humanistischen Bildung, im Gegensätze zur antik humanistischen; sie Haben es mit der Gegenwart und nächsten Vergangenheit zu thun, und es ist kein Zweifel, daß es weitmehr solche junge Leute im Lande giebt, welche solchen Zwecken als Künstler undGewerbtreibende sich widmen, welche dasMilitair- fach Ergreifen, Techniker, Expeditionäre, Cameralisten werden wollen, und Söhne von Particuliers, welche ihr Vermögen auf
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