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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-er antiöclassischen Vorbildung für die gelehrtes Fächer jenem Bedürfnisse nicht zu genügen vermögen, weil sie eine Menge Dinge nothwendig von ihrem Unterrichteausschließen oderneben- bei behandeln müssen, welche für die allgemeine, nichtgelehrte Bildung von größter Wichtigkeit sind. Die Realschule ist ferner da nothwendig, wo, im Gegensätze von den gelehrten Fächern, in welchen die Ausbildung auf den Universitäten erlangt wird, reale Fächer und specielle oberste Ausbildungsschulen für dieselben cxi- stiren. Denn wollte man in letzterer Beziehung sagen, die Fach schule selbst mache die Realschule als Vorschule unnöthig, so könnte man eben so gut sagen, die Gymnasien seien unnöthig' weil das Lateinische und Griechische auch auf den Universitäten gelehrt werden könne. Die höhern speciellen Fachschulen stehen in Bezug auf das reale Fach, welchem sie dienen, genau an dersel ben Stelle, wie die Universitätsfacultäten in Bezug auf das gelehrte Fach, welches sie vertreten; sie erfordern, um sich mit ih rem speeiellen Gegenstände ausschließlich beschäftigen zu können' daß eine allgemeine ihrem Zwecke dienende Vorbildung voraus gegangen sei, und sie können letztere schon darum nicht entbeh ren, weil die specielle Ausbildung für ein Fach bereits die feste Richtung eines gereisten Verstandes voraussetzen, unddievoraus- gehenden Jahre des unreifem Verstandes, aber der größer» Lern fähigkeit, nicht besser angewendet werden können, als um Mate rialien für jene specielle Richtung zu sammeln. Es scheint mithin der Deputation, daß eine Zeit, in welcher der Anspruch an allgemeine Bildung so hoch gestiegen ist und die derselben früher in objektiver und subjektiver Hinsicht gezogenen Kreise so weit überschritten hat, als in der unsrigen, und in wel cher die reale Tendenz des menschlichen Geistes sich in so großar tigen Erscheinungen entwickelt hat, als in der unsrigen, und welche eben deswegen auch die vielen realen Fachschulen als un- abweisliches Bedürfniß Hingestellt und deren schnelle Ausbil dung bewirkt hat, es scheint der Deputation, daß in solcher Zeit die Realschulen als ein wahres Bedürfniß gelten müssen. Und gegen die wahren Bedürfnisse der Zeit läßt sich nicht streiten. - Sachsen wird aufgefordert durch das Beispiel ganzer Staa ten,, so wie einzelner Städte Deutschlands, in welchen die Real schulen bereits blühen, dem Zeitbedürfnisse ebenfalls zu genügen. Was andere Staaten für die Realschulen gethan haben, weisen nach: für Preußen die Ministerialverfügung vom 8. März 1832; für Baiern die Verordnung vom 16. Februar 1833; für Württemberg die Schrift von Kapff über Errichtung von Real-und Gewerbschulen in Württemberg, 1834; für Ba den die Schrift von Wessenberg über die Bildung der ge- werbtreibenden Claffen, insbesondere in Baden, 1833; für Großherzogthum Hessen die Einweihung der Realschule zu Michelsta dt 1835, und alle diese Staaten haben die Errich tung von Realschulen mehr oder weniger begünstigt und unter stützt. Württemberg z. B- hat nach Kapff's Vortrag bei der vorjährigen Versammlung von Schulmännern zu Meißen gegen wärtig bereits 56 Realschulen, wovon die zu Stuttgart mit 1000 Schülern. Der Staat giebt zu jeder Schule 100 — 800 Fl., ferner zu erstmaliger Anschaffung von Lehrmitteln 200—300 Fl. Der Jahresetat des Realschulwesens betragt 27,000 — 30,000 Fl. Wenn Württemberg mit einer etwas geringer» Bevölke rung, als Sachsen, und mit weniger Handel und Gewerbe so viel für die Realschulen thut, wie sollte sich das gewerbreicheSachsen nicht um>so mehr dazu aufgefordert fühlen? Die einzelnen Orte Deutschlands, wo in den Jahren 1835—1839 die hauptsächlich sten Realschulen errichtet oder vollständig organisirt worden sind, s. in v. Vogel's Schrift: Die Idee und Einrichtung der Real schule, Leipzig 1839, S. 6. Noch ist, gerade mit Beziehung auf Sachsen, dem Ein wande zu begegnen, als ob die Realschulen etwas der gelehrten Bildung, welche früher die einzige höhere war, Feindseliges an sich trügen. Sachsen als Wiege und Mittelpunkt der berühm testen Gclehrtenschulen Deutschlands fühlte sich wegen dieser anscheinenden Feindseligkeit vielleicht weniger angezogen zu dem Eindringling, welcher in das verjährte Privilegium der Gelehrtenschulen, als einzige Staffel zur höhern Bildung zu dienen, hineingreift. Aber diese Feindseligkeit ist nur eine scheinbare. Realschule und Gelehrtenschule mögen feindlich neben einander gehen. Der antik-clasfischen Bildung wird Nie mand ihre Krone rauben, welche darin besteht, daß eine uni versale, gleichsam den Schatz des menschlichen Wissens über schreitende Bildung (das Ideale der Wissenschaft sich zum Ziel setzend) doch nur erlangt werden kann, wenn die Quellen des Wissens aller Zeiten sich öffnen. Die Realschule hat es niemals mit dem Wissen aller Zeiten, sie hat es nur mit dem Wissen der Gegenwart (welches das Reale der Wissenschaft darstellt) zu thun, und seine Anwendung auf ir gend einen realen Gegenständ im Auge. Darum wird die Gr» lehrtenschule, als die allein den Eingang zu der Schatzkammer öffnet, welche das menschliche Wissen allen Zeiten aufgespeichert enthält, von ihrer wahren Stellung niemals durch die Real schule vertrieben werden können; sie wird letzterer nur eine Stelle einräumen, welche sie selbst nicht ausfüllen kann. Würde die antik-classtsche Bildung nicht als Hüterin des Gesammt- wifsens der Menschheit bleibend und ohne Kündigung ange stellt, und hätte sie nicht als solche einen praclischen und realen Werth so gut, als die Realschule, würde dann das praktischste Volk der Erde, die Engländer, so fest an seinen klassischen Schu len hängen? Nur so viel, um zu beweisen, daß die Gelehrten schule in ihrer eigentlichen Bestimmung von der Realschule nicht beeinträchtigt werden kann, so lange nicht, als der mensch liche Geist, aller realen Richtung ungeachtet, noch so vielUeber- blick behält, um einzufehen, daß, um das Wissen nutzbar zu machen (Zweck der Realschule), die Quelle selbst (die Wissen schaft, zu welcher die Gelehrtenschule den Weg bahnt) niP verstopft werden darf. Die Ansicht der Deputation faßt sich hiernach in folgenden Sätzen zusammen: 1) die Realschule ist eine Forderung der Zeit, welche sich
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