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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Hie österreichischen Lande wirklich versagt wird. Von diesem Augenblicke an ist es mir auch unzweifelhaft geworden, daß diese Verordnung in ihrem ganzen Inhalte begründet ist. Diese Maaßregeln gehen offenbar so weit, daß sie uns alle mit der ge rechtesten Besorgniß für die Glaubensfreiheit in unserm gemein samen deutschen Vaterlanhe erfüllen müssen; ja schon der Um stand allein, daß zugleich der Verkehr zwischen Sachsen und Oesterreich auf eine auffallende Meise gestört wird, dürfte ein ausreichender Grund sein, diese Angelegenheit hier zur Sprache zu bringen. Als die deutschen Völker vor 30 Jahren die Throne ihrer Fürsten wieder befestigt hatten, traten die deutschenFürsten zu Sicherung ihrer Rechte und der Rechte der Völker in einen Bund zusammen und sprachen diese Rechte in einer besonder« Acte feierlich aus. In dieser Acte ist auch allgemeine Glaubens freiheit für alle christlichen Religionsparteien zugesichert; denn in Artikel 16 derselben heißt es: „daß die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied an dem Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen könne." Dar aus, meine Herren, geht jedenfalls zweifellos hervor, daß jede christliche Religionspartei Anspruch'auf Schutz und Dul dung in allen Bundesstaaten hat. Daß die Deutsch-Katholiken Christen sind, wird Niemand verständigerweise bezweifeln, da die Grundsätze ihres Glaubens aus der heiligen Schrift geschöpft und auf diese gebaut sind. Als staatsgefährliche Menschen sind die Deutsch-Katholiken um so weniger zu bezeichnen, als es bei ihnen Grundsatz ihrer Kirche ist, sich in politischen Dingen den Landesgesetzen zu unterwerfen; verbrecherischer Handlungen haben sie sich nirgends schuldig gemacht. Sie dürsten also wohl gerechten Anspruch auf den allen christlichen Religionsparteien in der Bundesacre zugesicherten Schutz haben. Wäre Oester reich kein Bundesstaat, so würden wir nur zu bedauern haben, daß die Glaubensfreiheit in unserer Zeit in Deutschland auf so unerhörte Weise verletzt wird; allein Oesterreich ist ein Bundes staat, und ist als solcher verpflichtet, vertragsmäßig zugesicherte Rechte des Volks zu gewähren. Zum Schutze dieser Rechte im ganzen Umfange des deutschen Bundes ist aber auch jedes Bundes gliedunzweifelhast verpflichtet, also auchuysereRegierung, die sich in dem vorliegenden Falle noch besonders dazu aufgefordert fühlen muß, da Sachsen wegen seines vielseitigen Verkehrs mit Böhmen durch jene Maaßregel am nächsten berührt wird. Halten wir uns, meine Herren, alle Consequenz und Folgen vor, die aus sol- chenMaaßregeln fastnothwendig hervorgehen müssen, sowerden wir von selbst zu der Befürchtung geführt, daß die alten Glau bensverfolgungen und Bedrückungen, wie sie die finstern Zeiten des 15., 16. und 17. Jahrhunderts gesehen haben, wieder begin nen sollen, daß das Blut von Hunderttausenden, vergossen im Kampfe für Glaubensfreiheit, umsonst geflossen ist, umsonst die Kriegsfsckel ein halbes Jahrhundert hindurch unser schönes deut sches Vaterland verwüstet hat. Denn glaube ja Niemand, daß jene harten Maaßregeln nur gegen die eine Religionspartei ge richtet find, sie gelten ihrem Character nach dem protestantischen Principe, der'allgemeinen Glaubensfreiheit, und von Verfolgung der einen Kirchenpartei ist nur ein Schritt zur Verfolgung der andern. Diese Befürchtung findet ihre vollständige Begrün dung nicht nur in der Maaßregel gegen die Deutsch-Katholiken, sondern in dem allgemeinen Anstreben gegen den protestantischen Geist und in der Zahl und Stärke der von allen Seiten heran ziehenden Feinde. Sachsens Regierung und Volk, ganz beson ders dazu berufen, die allgemeine Religionsfreiheit zu beschützen, werden nicht ruhig zuse'hen wollen, wenn Angesichts der Bun desverträge diese theuer erkaufte Freiheit verletzt wird, und wer den den Hülferuf ihrer christlichen Mitbrüder an sie nicht unge hört von sich weisen. Soll ich Sie, meine Herren, noch auf die mancherlei schmerzlichen Folgen aufmerksam machen, die in Folge solcher Maaßregeln für einzelne Menschen und Familien, selbst für sächsische Staatsangehörige und Landsleute erwachsen müs sen; soll ich Sie noch besonders auf die nachtheiligen Störungen des Verkehrs mit Oesterreich Hinweisen — ich werde es nicht nö- thig haben, sie stehen gewiß in diesem Augenblicke lebendig vor Ihrem Geiste. Ich darf mich daher wohl der Hoffnung hinge ben, daß Sie sich mit mir in der Bitte an unsere Staatsregie rung um Schutz gegen solche Glaubensbedrückung vereinigen werden, welche Bitte ich. übrigens in einem besonder» Anträge einzubringen gedenke. Vorher aber gestatte ich mir die wieder holte Frage an die Staatsregierung, ob sie bereits etwas in der Sache gethan hat, oder zu thun entschlossen ist? Staatsminister v. Falkenstein: Im Wesentlichen, um auf die letzte Frage des Sprechers sofort zu antworten, im We sentlichen befindet sich auch in diesem Augenblicke das Mini sterium des Innern noch in derselben Lage, in der es sich befand, als vor einiger Zeit von Seiten desselben Sprechers eine Frage über denselben Gegenstand an das Ministerium des Innern ge richtet ward. Es hat auch bis zu.diesem Augenblicke eine vf- sicielle Mittheilung über das von ihm angegebene und der All gemeinen Deutschen Zeitung entnommene Präsidialschreiben nicht erhalten. Indessen ist in einer Beziehung die Sache aller dings wieder in eine andere Lage gekommen, in so fern nämlich erst seit gestern dem Ministerium ein Bericht der hiesigen Kreis- direction vorliegt über ein Anbringen, welches ein hiesiger Bür ger darüber gestellt hat, daß ihm, da er sich zu den Deutsch-Ka tholiken zähle, von der K. K. österreichischen Gesandtschaft das Paßvisa zur Reise in die österreichischen Staaten verweigert worden sei. Das Ministerium des Innern wird, wie sich von selbst versteht, davon Veranlassung nehmen, über die Angelegen heit auf dem, für dergleichen Dinge vorgeschriebenen Wege die sorgfältigsten Erkundigungen einzuziehen, und dann erst im Stande sein, zu ermessen, ob und in welcher Weise eine Ver wendung oder sonstigeMaaßregel eintreten könne, umdieJncon- venienzen jener Maaßregeln, so fern sie überhaupt begründet sind, möglichst abzuwenden. Abg. Rewitz er: Die Erklärung, die uns so eben aus dem Munde des Herrn Staatsministers geworden ist, kann mich nicht vollständig beruhigen, und zwar darum nicht, weil sie keine Ver sicherung kräftiger Verwendung enthält. Ich glaube daher, daß mein Antrag, den ich nun stellen will und -er folgendermaaßen
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