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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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L771. lautet: „Die hohe Kammer wolle zu Protocoll die zuversichtliche Hoffnung aussprechen, daß die Re gierung sich für Aufrechthaltung der Glaubens freiheit der Deutsch-Katholiken sowohl unmittel bar, als auch beim Bundestage, und insbesondere dafür verwenden möge, daß denselbenderEintritt in die österreichischenStaaten nicht länger versagt werd e", sich wohl rechtfertigen wird. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, diesen meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. (Staatsminister v. Wietersheim tritt ein.) Präsident Braun: Der Antrag des Abgeordneten Rewitzer geht also dahin: „Die hohe Kammer wolle zu Protocoll die zu versichtliche Hoffnung aussprechen, daß die Regierung sich für Aufrechthaltung der Glaubensfreiheit der Deutsch-Katholiken sowohl unmittelbar, als auchbeim Bundestage, und insbesondere dafür verwenden möge, daß denselben der Eintritt in die öster reichischen Staaten nicht länger versagt werde." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Geschieht sehr zahlreich. Abg. Todt: Wenn die österreichische Regierung neuer dings ein Verbot erlassen hat, daß die Deutsch-Katholiken nicht mehr im dortigen Lande zugelassen werden sollen, so mag sie vielleicht in ihrem Rechte sein, eben so wie eine andere Regierung vielleicht in ihrem Rechte ist, wenn sie die Deutsch-Katholiken ihres Staats für Hochverräter erklärt. Allein helfen werden dergleichen Maaßregeln doch nichts. Ist es nämlich darauf ab gesehen, den Deutsch-Katholicismus zu unterdrücken, so erinnere ich nur daran, daß die Macht der Wahrheit und des Lichts stets so groß gewesen und noch ist) daß dergleichen kleinliche Mittel diese Macht, wenn auch für den Augenblick vielleicht hemmen, doch nie ganz haben aufhalten können. China umgab sich mit einer großen Mauer, um Bildung von sich abzuhalten, es ist aber -och trotz dieserMauer nicht gelungen, fremder Bildung dort den Eingang zu versagen. Es ist im Mittelalter von lichtscheuen Päpsten zur Abwehr der Aufklärung das Institut der Censm eingeführt worden; trotz dem aber ist die Aufklärung immer ge wachsen und wir leben trotz dem, daß jenes Institut noch immer seine Macht übt, in einer „Zeit der Aufllärung". Ich fürchte also solcher Hemmniffeungeachtetnicht,daß die SachedesDeutsch- Katholicismus werde unterdrückt werden. Wir wissen, daß, was Menschenwerk ist, wohl vergeht, nicht aber, was Gottes Werk ist. Zu beklagen aber ist es freilich, daß solche Maaßregeln bei uns rn Deutschland und in unserer Zeit noch vorkommen können. Wir reden und jubeln so viel von einem einigen und ganzen Deutschland und bemerken doch täglich große Risse in demselben. In dem einen Staate wird das Gastrecht verletzt, werden Deutsche ausgewiesen, weil sie — freisinnige Deutsche sind, in dem andern Staate werden Deutsche nicht mehr zuge lassen, weil sie — aufg eklärte Deutsch e sind. Wir können dazu nur sagen: Gott besser'sl Damit wir aber wenigstens etwas dabei thun, schließe ich mich -em, was der Abgeordnete Rewitzer beantragt hat, vollkommen an und hoffe, daß dieser An trag auch die Billigung der Kammer finden und diese somit dazu beitragen werde, den Wünschen der Deutsch-Katholiken bei der Staatsregierung möglichste Folge zu verschaffen. Staatsminister v. Falkenstein: Nur ein einziges Wort noch will ich in dieser Angelegenheit an die geehrte Kammer zu richten mir erlauben, besonders Bezug nehmend auf das, was von dem Abgeordneten Todt bemerkt wurde, daß es nämlich al lerdings an und für sich wohl nicht zu leugnen sei, -wie es eben im Willen der österreichischen Regierung stehen müsse, welche Maaßregel sie in dieser Beziehung zu ergreifen habe, obgleich er seinerseits die Nichtbilligung aussprach. Eben aus diesem Gesichtspunkte muß ich mir erlauben, nochmals die Kammer darauf .aufmerksam zu machen, wie in diesem Augen blicke die Sache steht. Ich habe bereits vorhin bemerkt, daß das Ministerium selbst über die Existenz der Maaßregel noch gar keine ofsicielle Kenntniß hat; ich habe bemerkt, es werde das Ministerium auf dem «vorschriftmäßigen Wege sorgfältige Er kundigung darüber einzuziehen, keinen Anstand nehmen. Ich glaube in der That, daß, bevor diese Erkundigung eingezogen worden ist, doch kaum eine Discussion über diese Angelegenheit zu irgend einem wesentlichen Resultate führen könnte. Zch glaube auch nicht, daß durch eine solche Discussion die Geneigt heit, sich für die Bctheiligten auszusprechen, irgend wie unter stützt werden könnte, da es sich eben nicht darum handelt, bei der österreichischen Regierung ein Recht geltend zu machen, sondern darum, Bezug zu nehmen auf die freundschaftlichen Verhältnisse beider Staaten gegen einander, und darum, daß in keiner Weise dieser Absicht vorgegriffen werde. Es scheint mir daher im all- seitigen Interesse zu liegen, bei der Erklärung der Regierung Be ruhigung zu fassen. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaube mir, zu dem, was so eben vom Minister des Innern gesagt worden ist, noch hinzuzufügen, daß, in so fern die Kammer bei Annahme des An trags davon ausgehen sollte, die Regierung zu ersuchen, Schritte für die Deutsch-Katholikenchei der österreichischen Regierung zu thun, schön der Form nach dieser Antrag zunächst an eine De putation gewiesen werden müßte. Dieser Gegenstand ist so wichtig, daß er gewiß schon deshalb einer sorgfältigen Prüfung durch die Deputation bedarf. Es reicht nicht hin, die eine oder die andere Bestimmung abgerissen aus der Bundesacte anzu ziehen. Die Auslegung, die ihr hier gegeben worden, wird von Andern schwerlich zugegeben werden und könnte zu ganz andern Resultaten führen, als beabsichtigt worden. Die sächsischen Kammern haben sich immer sehr bestimmt dafür ausgesprochen, daß die sächsische Regierung andern Regierungen gegenüber ihre Selbstständigkeit bewahren möchte. Will man dies, so muß man auch andern Regierungen ein gleiches Recht der Selbststän digkeit zugestehen. Auf ein Recht sich zu beziehen, ist unmög lich, ja sogar gefährlich. So könnte man, um nur auf Eins auf merksam zu machen, gerade aus dem Artikel, wie ihn der Abge ordnete Rewitzer auslegte, auf das Ansinnen an die sächsischeRe- gierung kommen, Manches zü gestatten, was sie jetzt nicht gestat tete. Auf den Grund der Religionsfreiheit Md Gleichstellung
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