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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Staats. Und so' ist es ja auch bei uns. Es wird ja auch hier rwch dieBehörde gefragt, wenn Jemand aus dem Auslande bei uns Aufnahme sucht. Und so müßten wir, wäre jene Auslegung nichtig, auch den Jesuiten, die hier Ordenshäufer ankaufen woll ten, dies gestatten. Eine zweite Bestimmung ist die des freien Wegzugs. Auch dieser Artikel ist sehr oft falsch verstanden wor den. Esheißthier: „dieBefugniß deSfreien Wegziehens aus einem deutschen Bundesstaate in den andern, der erweislich sie alsUnterthanen annehmen will." Was enthalt hier nach diese Bestimmung? Sie hebt die bis dahin etwa in diesem oder jenem Staate eingeführte Maaßregel auf, daß man dem eignen Unterthandas Wegziehen nicht gestaltete. Sie umfaßt aber nicht die Verbindlichkeit des andern Staates, ihn aufzuneh- meN. Es steht vielmehr ausdrücklich : „welcheihn aufneh men will", nicht: „aufnehmen muß". Was aus Artikel 14 folgen soll, begreife ich nicht, da dieser blos von Mediatisirten handelt. Sie sehen hieraus, daß man aus derBundesacte gegen jene Maaßregel schwerlich etwas würde anführen können. Sie sehen mindestens, daß die Frage überhaupt nicht so leicht zu ent scheiden ist. Zudem kann die Regierung, »wenn ein Antrag an sie gestellt werden sollte, ihm schon formell nur dann Beachtung schenken, wenn er allerdings von einer Deputation berathen und durch beide Kammern gebracht wird. Präsident Braun: Bezüglich des formellen Bedenkens, was Ser Herr Staatsminister aufgestellt hat, bemerke ich, daß kein Antrag an die Staatsregierung vorliegt, sondern nur der Wunsch zu Protokoll gegeben werden soll, die Staatsregierung wollefichbeiderösterreichischen Regierung für die Deutsch-Katho liken verwenden. Da demnach kein Antrag an die Staatsregierung gestellt werden soll, so möchte es wohl nicht erst nöthig sein, daß diese Sache erst vorher durch eine Deputation gehe. Es ist mit solchen Anträgen an diesen und an frühem Landtagen nicht anders gehalten worden, als daß eine Diskussion darüber statt fand und dann von der Kammer ohne weiteres entschieden wurde, ob sie den Wunsch zu Protokolle niederlegen wolle oder nicht. Äbg. v. Haas e: Meine Herren, ich glaube, es liegt im > allseitigen, auch schon von der Staatsregierung angedeuteten In teresse, und selbst im Interesse der Deutsch-Katholiken, daß wir über den gegenwärtigen Antrag des Abgeordneten Rewitzer weiter nicht hier verhandeln, sondern denselben sofort annehmen, damit aber noch ein anderweites Gesuch an die Staatsregierung ver binden, welches ich hiermit beantrage, und zwar dazu veranlaßt durch die von der hohen Staatsregierung eben gegebene Er klärung. Ich würde nämlich Vorschlägen, neben der Niederle gung der vom Abgeordneten Rewitzer vorgeschlagenen Erklärung in das'Protocoll, folgenden Antrag an die hohe Staatsregierung, zustellen: „Dieselbe im Vereine mit der ersten Kam mer zu ersuchen, die deshalb nöthigen Schritte bei der österreichischen Regierung zu beschleunigen und die Kammer von den Ergebnissen unverweilt in Kenntniß zu setzen." Präsident Braun: Der Herr Antragsteller wünscht, daß am Schlüsse des Rewitzer'schrn Antrags von der Kammer noch derVorschlag angenommen werden möchte: ,-Die hoheStaatS- regierung im Vereine mit der ersten Kammer zu ersuchen, die deshalb nöthigen Schritte bei der österreichischen Regierung zu beschleunigen und die Kammer von den Ergebnissen unver weilt in Kenntniß zu setzen." Ich habe die Kammer zu fra gen: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Der Herr Antragsteller äußerte, wenn ich ihn recht verstanden habe, daß sein Antrag darauf hingehe, daß, wenn die Kammer denselben angenommen hätte, eine wei tere Diskussion nicht stattfinden möge. Abg. v. Haase: Ich habe allerdings dies nur zur Moti- virung meines Antrags gesprochen und dadurch beabsichtigt, selbigen der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Mein An trag ist nicht weiter gegangen, als seine ihm von mir gegebene Fassung besagt. Abg. Stockmann: Wenn es doch hauptsächlich darauf ankommt, ein positives Resultat zu gewinnen, so scheint mir dies bei der jetzigenLage der Sache keineswegs derFall zu sein. Kann man dies nun nicht, so wäre es wohl viel geeigneter und selbst imJnteressederDeutsch-Katholiken, sich zu einem Systeme der Nachgiebigkeit und Versöhnung zu bequemen. Wenn die Deutsch-Katholiken durch ihr wahrhaft frommes und gesetz liches Verhalten ihren Gegnern die Ueberzeugung gegeben ha ben, daß, was ihnen zur Last gelegt wird, mit Unrecht behaup tet worden ist, so wird keine ihnen entgegengesetzte Maaßregel für die Länge sich behaupten können. Ich schließe mich ganz dem Anträge des Abgeordneten o. Haase an. Abg. v. GaLlenz: Die Ansichten des Abgeordneten v.Haase sind nach meinteUeberzeugung so wichtig, daß ich nur in formeller Beziehung noch eine Frage mir erlauben wollte, um sodann den Antrag zu stellen, daß das Motiv des Abgeord neten o. Haase berücksichtigt und die Debatte dann geschloffen würde. Der Antrag des Abgeordneten v. Haase nämlich ist wohl als ein besonderer Antrag zu betrachten und würde an die außer ordentliche Deputation, die zur Berathung der kirchlichen An gelegenheiten niedergesetzt ist, gelangen müssen, diese wird uns dann Mittheklung darüber machen, was Seiten der Staats regierung geschehen ist oder geschehen soll, denn nur auf diese Weise gelangen wir zu weitern Mittheilungen. Präsident Br aun: Der Antrag ist zum Anträge deS Ab geordneten Rewitzer gestellt, wenigstens Seiten des Präsidiums als Unteramendement angesehen worden. Abg. v. G ablenz: Dann bitte ich das geehrte Präsidium, die Frage an die Kammer zu richten: ob derHaase'sche An trag nicht als besonderer Antrag betrachtet werden soll. Da das Ministerium erklärt hat, aus den Rewitzer'fchen Antrag
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