Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sofort nicht eingehen zu können, so bleibt, wenn er blos zu Pro tokoll gegeben wird, der Regierung keine Gelegenheit, der Kammer weitere Mittheilung über den Stand der Sache zu machen. Abg. 0.H aa se: Mein Antrag steht allerdings mit dem des Abgeordneten Rewitzer in so fern in Verbindung, als er sich auf selbigen bezieht, auf diesen verweiset und das Wort deshalb, was ich der Kürze willen in solchem gebraucht habe, durch den Rewitzer'schen Antrag feine Erklärung erhalt: In so fern hübe ich ihn als «inen Zusatz zu dem Anträge des Abge ordneten Rewitzer betrachtet, auch die Annahme dieses Antrags vorausgesetzt. Allein mein Antrag ist in so fern zugleich selbst ständig, als er nicht eine Erklärung der Kammer zum Protokoll, sondern außerdem bezweckt, die hohe Staatsregierung zu er suchen, die nöthigen Schritte der Verwendung bei der ö sterreichi schen Regierung zu thun, und von deren Ergebnisse die Stände versammlung in Kenntniß zu setzen. Ich glaube daher, daß beide Anträge neben einander bestehen, und bin ich auch sehr wohl damit zufrieden, wenn mein Antrag mit oder ohne den Antrag des Abgeordneten Rewitzer der bezeichneten Deputation zur Begutachtung übergeben wird. Da ich die Ehre habe, der Vorstand derselben zu sein, so kann ich im Namen der Depu tation versichern, daß sodann der Bericht darüber in zwei La gen der Kammer vorgelegt werden soll. Präsident Braun: Hiernach tritt der Haase'sche Antrag als selbstständig auf. Seiten des Präsidiums konnte dies an fangs nicht angenommen werden, weil es in der Redaktion des Antrags heißt: „Antrag zu dem Anträge des Abgeordneten Rewitzer". Wenn aber der Antrag als selbstständig anzu sehenist, — und ich glaube, daß er es ist, so dürfte es allerdings, zumal nach der gegenwärtigen Lage der Sache, und nachdem der Vorstand der Deputation der Kammer erklärt hat, er wolle den Bericht hierüber in einigen Lagen vorlegen, angemessen sein, diesen Lheil an die Deputation über die kirchlichen Fragen zu verweisen, und so lange würde ich Vorschlägen, eine weitere Diskussion darüber nicht eintreten zu lassen. Staatsminister v. Könneritz: Ist es die Ansicht drß Herrn Präsidenten, daß über den Antrag des Abgeordneten Rewitzer jetzt nicht abgrstimmt werde? Präsident Braun: Allerdings würde darüber abzustim- , men sein. Staatsminister v. Könne ritz: Da erlaube ich mir noch mals auf §. 116 der Landtagsordnung hinzuweisen. Die Regierung hat gern auf Anfragen geantwortet. Auch Seiten des Justizministeriums ist dies geschehen. Allerdings unter der Voraussetzung, daß die Kammer bei der gegebenen Erläu terung sich beruhige, oder in so fern es nothwendig für die Kammer war, um ihr weiteres.Verfahren darnach bemessen zu können. So hat das Justizministerium, als die Petition um öffentlich-mündliches Verfahren in der Strafrechtspflege ein- H. 102. ging, in demselben Sinne gehandelt. Der Abgeordnete Klinger? interpellirte, was das Ministeriumfür eine Ansicht gefaßt habe? Das Ministerium hat kein Bedenken gefunden, seine Ansicht offen auszusprechen und Aufklärung-zu geben, weil die Kam mer es zu wissen wünschen mußte, um sich über die Petition zu entschließen. Wenn aber ein bestimmter Antrag an eine Interpellation geknüpft werden soll, wenn Sie wollen, die Regierung soll ihn berücksichtigen, so muß letztere auf§. 116 der Landtagsordnung verweisen. Es hat der Abgeordnete Rewitzer darauf angetragen, die Regierung wolle sich Leim Bundestage für die Deutsch-Katholiken gegen die neuerdings getroffene Maaßregel des österreichischen Staats verwenden. Soll dieseErklärung, soll auch nur der Ausdruck des Wunsches zum Protokolle irgend eine Folge haben, so muß die Zustim mung der ersten Kammer vorerst erlangt werden; es ist aber auch nach Z. 116 der Landtagsordnung nothwendig, daß der Antrag selbst erst durch eine Deputation gehe. DieRegierung muß um so mehr darauf bestehen, als die Kammer sonst durch die Berathung über eine Interpellation zu Beschlüssen kommt, die übereilt, wenigstens nicht hinreichend vorbereitet sind. Und es könnte auf diese Weise die Bestimmung der Landtagsord nung, daß Anträge an die Regierung durch eine Deputation vorberathen und durch beide Kammern gegangen sein müssen, ganz umgangen werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, die Regierung kann solchen Anträgen im Protokolle keine Beachtung schenken und nichts darauf thun. Soll nun übrigens der Antrag des Abgeordneten!). Haase einmal an eine Deputation verwiesen werden, so wird ein gleiches Verfahre» hinsichtlich des Rewitzer'schen Antrags emzufchlagen sein. Präsident Braun: Ich habe nichtsdagegen, daßzugleich derRewitzer'sche Antrag mit an die Deputation verwiesen werde, welcher die kirchlichen Angelegenheiten zur Begutachtung vor liegen. Allein was der Herr Staats-Minister bezüglich der for mellen Seite des Rewitzer'schen Antrags geäußert hat, kann ich nicht zugeben. Denn sowohl §. 116 derLandtagsordnung, als tz. 109 der Verfassungsurkunde reden nur von Anträgen. Die Rewitzer'sche Interpellation aber hat keinen Antrag zum Gegenstände, wenigstens nach-der Entwickelung nicht, die sie erfahren hat, sondern eine Hoffnung. Er wünscht nämlich, dieKammer wolle imProtocolle die zuversichtliche Hoffnung aussprechen, daß unsere Staatsregierung sich beim Bundestage für die Deutsch-Katholiken verwenden wolle. Also Dill er blos, daß die Hoffnung zu Protokoll niedergelegt werden soll. Demnach kann nach meiner Ansicht Z. l 16 der Verfas sungsurkunde hierauf keineswegs Anwendung finden, weil dieser Paragraph blos auf Anträge gerichtet ist. Ueber einen Antrag hat sich die Stsatsregierung zu erklären, ob sie aber über einen Hoffnungsausdruck eine Erklärung abzugeben hat, ist eins andere Frage. Jndeß scheint es mir allerdings im Interesse der Sache selbst zu liegen, wenn auch der Rewitzer'sche Antrag, welcher in Verbindung mit dem Haase'schen steht, zu gleich mit an die außerordentliche Deputation abgegeben wird, 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder