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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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hung auf umständliche Erörterungen beruhende Mittheilung ge macht. Nach solcher sind I. ständige Stellen an öffentlichen Schulen unter 120 Thlr. — nicht mehr vorhanden; - / 2) giebt es Nur zwei Schulen unter 120 Thlr. , welche nach dem Kode der jetzigen Lehrer wegfallen, und drei, welche we gen geringer Kinderzahl nur als Privatinstitute zu betrachten sind; ' 3) ständige Stellen von öffentlichen Schulen, deren Inha ber zur Zeit auf den gesetzlichen Minimalgehalt von 120 Thlr. - wegen mangelnder Befähigung für ihre Personen noch keinen Anspruch haben, sind vorhanden im Budissiner Kreis- directionsbezirkedrei, so wie zw ei im Zwickauer Bezirke, bei welchen sich jedoch das Hinderniß in Kurzem erledigen wird; L 4) Stellen, die mit 120 Thlr. dotirt sind, deren In ¬ haber sich jedoch auf ihre Lebenszeit mit einem geringen Gehalte freiwillig begnügt haben, sind vorhanden im Leipziger Kreis- directionsbezirke drei; 5) Stellen, die mit 120 Thlr. dotirt sind, deren In ¬ haber jedoch a. wegen Abgabe an die Lehrer von Schulen, aus welchen die betreffenden Orte ausgeschult sind, b. wegen Abgabe an Emeritirte einen etwas geringem Gehalt haben, dürften zu ». wahrscheinlich gar nicht mehr, und zu b. nur noch sehr wenige vorhanden sein, da solchen das an 120 Thlr. Fehlende in der Regel auf Lebenszeit, oder auf Ansuchen gratificationswcise aus d'er Staatskasse zugeschossen worden ist. II. Hinsichtlich der Stellen mit 120 Thlr. und mehr Gehalr habe das hohe Ministerium zunächst die Vorfrage in Er wägung zu ziehen gehabt, ob und in wie weit eine Erhöhung der Minimalgehalte über Haupt erfolgen solle. In dieser Beziehung haben nun sämmtlicheKreisdircctionen, mit Ausnahme einer ein zigen, welche der Ansicht war, daß wenigstens nicht eine abso lute Unzulänglichkeit der Minimalbesotdung von 120 Thlr. — — anzunehmen, bei einer richtigen Würdigung des Volksschul ¬ lehrerstandes aber auch eine relative Unzulänglichkeit schwerlich schon jetzt Berücksichtigung zu fordern berechtigt sei, die Noth- wendigkeit einer Verbesserung anerkannt und zum Ehest sogar die sofortige Erhöhung der fraglichen Besoldungen bis auf 150 Thlr. in Antrag gebracht/ So wenig nun auch zu verkennen sein möchte, daß eine durchgängige Feststellung der Mindestgehalte auf vorgedachten Betrag allerdings wohl wünschenswerth sei, so hat doch das Ministerium eine solche Gehaltserhöhung, ohne alle Rücksicht auf eine gewisse Dienstzeit der betreffenden Lehrer, sofort bei jedem derselben eintrcten zu lassen, um so weniger rgthlich und noth- wendig finden können, als, abgesehen davon, daß in den meisten Fällen wegen Mittellosigkeit der Communen und in Ermange lung sonstiger Hülfsquellsn, eine derartige Besoldungserhöhung nur durch Vermittelung des Staats zu beschaffen sei, hierdurch aber eine unverhältnißmäßige Belastung der Staatskasse eintre ten würde, die Bedürfnisse des jüngern erst eintretenden Lehrers, weil er entweder noch unverheirathet ist, oder noch keine Familie, wenigstens keine altern Kinder hat, anfänglich offenbar geringer sein müssen, als später, wo mit dem allmäligen Heranwachsen der Familie der Aufwand im Haushaltwesen höher sich steigert. Nach reiflicher Uebrrlegung habe man daher eine allmälig eintretende Gehaltserhöhung nach dem Dienstalter, wofür auch die dritte Deputation der zweiten Kammer in ihrem über den vorliegenden Gegenstand erstatteten Berichte (Landtagsacten 18ZA Beil, zur III. Abth. 3. Samml. S. 522 und 524) sich aus gesprochen hat, inderMaaße, daß jedem ständigen Lehrer nach sechsjähriger Dienstzeit außer freier Wohnung ein Einkommen von wenigstens 130 Thlr. und nach fünfzehnjähriger Dienstzeit eines dergleichen von 140 Thlr. gewährt wer ¬ den soll, für angemessen und zugleich für ausreichend erachtet, um dem jetzigen Nothstande der Lehrer, so weit thunlich, ab zuhelfen. So viel nun die Mittel zu Gewährung der nach Vor stehendem auszusetzenden Besoldungszulagen betrifft, so sei zu bemerken, ». daß Kirchenärarien und Localstiftungen, wo dergleichen vorhanden, zu Aufbringung der bisher gewährten Gehalte wohl schon beigezogen worden seien, und daß daher aus solchen, ganz seltene Fälle ausgenommen, wenig oder nichts zu erlangen sein werde. b. Um aber die Schulgemeinden zu Verbesserung der auf den Gehalt von 120 Thlr. beschränkten Schulstellen anzuhalten, bedürfe es jedenfalls eines Gesetzes. Auch seien wirklich Fälle vorhanden, wo Gemeinden, die verhältnißmäßig weit weniger leisten, als andere, insbesondere auch wegen der seit der Fixation der Schullehrergehalte cingetretenen nicht unbedeu tenden Vermehrung der Kinderzahl und daher des Einkommens an Schulgelde, die Besoldungen noch zu erhöhen vermögen. Hierbei sei jedoch nicht zu verkennen, daß eine solche gesetzliche Bestimmung mehrseitige Schwierigkeiten habe, da immer erst die Voraussetzungen werden bestimmt werden müssen, unter denen eine Pflicht der betreffenden Gemeinden zu Erhöhung der Ge halte bis auf die obengedachten Normalbeträge anzunchmen sek. In Erwägung Hessen scheine es, wenn nicht dem Ministerium etwa sogleich die Ermächtigung beigelegt werden solle, nach blo ßem Ermessen der im cottcreten Falle vorhandenen objektiven Verhältnisse die Gemeinden zu Erhöhung der Mindestbeloldun- gcn anzuhalten, nicht angemessen, mit einer isolirten Bestim mung, wegen entsprechender Abänderung blos des §. 39 des Schulgesetzes vorzuschreiten, vielmehr scheine wegen des Zusam menhanges dieses Gegenstandes mit vielen andern Bestimmun gen des Schulgesetzes das Bedürfniß einer Revision des ganzen Gesetzes vorzuliegen. Da jedoch die Bearbeitung eines diesfall- sigen Gesetzentwurfs nicht mehr möglich gewesen, so habe man beschlossen, die Vorlegung eines solchen Gesetzentwurfs zu Ab- Wartung zugleich noch mehrer Erfahrung bis zum Landtage 1848 noch auszusetzen. Dagegen habe man es allerdings wünschens werth gefunden, daß, dadurch die beabsichtigte Maaßregel selbst der vielfach beantragten Verbesserung der Schullehrergehalte nicht qufgehalten, vielmehr unter dem Vorbehalte, die Gemein den später zu einer Erhöhung der Mindestbesoldungen verbind lich zu machen, Einleitung getroffen werde, den hierzu für jetzt erforderlichen Bedarf o einstweilen aus Staatsmitteln zu decken. Dieser Bedarf würde sich nun, um die oben all II. gedachten Ge haltserhöhungen zu erreichen, etwa in folgender Maaße berech nen. Nach den auf Grund der Catastcr angefertigten Verzeich nissen in Verbindung mit den zu so weit nöthiger Vervollständi gung und Berichtigung derselben neuerdings angestellten sorg fältigen Erörterungen beträgt dieZahl derStcllen von 120 Tdlr. bis zu !30 Thlr. Gehalt, mit Ausschluß jedoch zur Zeit von zehn Stellen in den Schönburg'schen Rcceßherrsch-ckten, rücksichtlich deren dermalen noch Erörterungen stalisinden,392im ganzen Lande, nämlich im Kreisdirectionsbezirke
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