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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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lung vorlegen zu lassen."" Es ist anzuerkennen, daß das hohe Cultusminifterium diesen ständischen Anträgen nachzukommen bedacht gewesen ist. Denn aus dem vorgelesenen Berichte er- giebt sich, daß Stellen unter dem Minimalgehalte von I20Lhlr. im Lande gar nicht mehr vorhanden sind und daß auch eine all- mälige stufenmäßige Erhöhung des Stelleneinkommens nach den Dienstjahren eintrsten soll. Hierfür würde nun der hohen Staatsregierung allerdings noch mehr zu danken sein, wenn sie nicht hierbei mit einer gewissen Ängstlichkeit zu Werke gegangen und nicht einen zu kargen Maaßstab angewendet hätte. Nach den Mittheilungen, welche der Deputation zugegangen sind, wird der Bedarf für den Zweck der Verbesserung der Bolks- schullehrerstellen zu 5000 Thlr. angegeben; das Ministerium aber hat diesen Bedarf auf die Hälfte, auf 2500 Lhlr. herabge setzt. Es ergiebt sich ferner, daß man bei den Kreisdirectionen sorgfältige Erörterungen angestellt und Erkundigungen eingezo gen hat, wie der Gehalt der Volksschullehrer festzustellen sei, um ihrer Noth abzuhelfen. Die Kreisdirectionen haben mit Aus nahme einer einzigen sich dahin ausgesprochen, daß ihr mindester Gehalt auf 150 Khlr. festgesetzt werden möchte. Gleichwohl hat das Ministerium sich bewogen gefunden, auch von diesen 150 Lhlr. wieder herabzugehen, und erst nach fünfzehnjähriger Dienstzeit einen Gehalt von 140 Thlr. eintreten zu lassen. Warum nun hierin dem Gutachten der Kreisdirectionen nicht Folge gegeben worden, ist nicht abzuschen, und zwar um so we niger, als man dasselbe in einem andern Falle befolgt hat, der eigentlich gar nicht hätte in Frage kommen können, nämlich in Betreff der Bußtagscollecte, deren Zurückziehung dem §. 33 des Volksschulgesetzes geradezu entgegen gewesen sein würde. Daß das Bedürfniß, zumTheil derNothstand derVolksschullehrerwirklich ein großer und dringender sei, ist gewiß und auch der hohen Staatsregierung schon bekannt gewesen. Nun hat sich die ge ehrte Deputation sehr streng an die vorgeschlageneMaaßnahme gehalten. Sie erklärt sich nur für die Bewilligung, des um 2500 Thlr. — oder eigentlich Mr um 2000 Lhlr. — erhöhten Postulats und erwartet, ob in Folge der jetzt wieder eingegan genen Petitionen von der vierten Deputation etwas^ Mehreres beantragt werden wird. Ich finde mich veranlaßt, hier als Mit glied der vierten Deputation, und als derjenige, welcher von ihr mit dem Referate über die Schullehrerpetitionen beauftragt ist, zu erklären, daß der Bericht über die das Schulwesen betreffen den Petitionen schon fertig ist, und zwar zu derselben Zeit fertig wurde, wie dieser Bericht ddr Finattzheputation erschien, daß es aber wohl angemessen war, abzuwarten, ob in Folge der heutigen Berathung in jenem Berichte eine Modifikation eintreten müsse. Die vierte Deputation kann sich aber mit dem, was die zweite hier anrathet, nicht zufrieden erklären. Sie geht zwar nicht viel weiter, sie ist aber auch nicht dabei stehen geblieben. Daß nämlich nach sechsjähriger Dienstzeit eine Gehaltsverbes serung bis zu 130 Khlr., und erst nach fünfzehnjähriger ein Gehalt von 140 Khlr. gewährt werden soll, scheint in der That nicht ausreichend zu sein. Man würde für den Lehrer nach fünfzehn Dienstjahren wenigstens das verlangen können, was die Kreisdirectionen vorgeschlagen haben, nämlich mindestens 150 Lhaler. Hat man nun dies vor Augen, so ist auch eine Verän derung mehr in der Stufenfolge zu wünschen', nämlich den Ge halt von 140 Thalern schon nach zehn oder zwölf Jahren eintre ten zu lassen. Ich würde allerdings hierauf einen Antrag stellen, wenn nicht überhaupt vom hohen Cultusministerium die Erklä rung gegeben worden wäre, daß die Notwendigkeit einer Revi sion des Schulgesetzes vorliege, daß aber diese Arbeit jetzt nicht zu ermöglichen gewesen und daß es dieselbe theils aus dieser Ur sache, theils um noch mehr Erfahrungen einzusammeln, bis zu dem nächsten Landtage 1848 aufgeschoben habe, zu welcher Zeit jedenfalls diese Revision erfolgt sein werde. Demnach könnte zur Zeit zwar ein Antrag auf ein Mehr gestellt werden. Ich glaube mir aber keinen günstigen, wenigstens keinen großen Er folg versprechen zu dürfen, und es würde daher nicht unrathsam sein, die Revision des Elementarvolksschulgesetzes abzuwartm. Ist dies aber der Fall, so wird auch ein ferneres Eingehen auf jene zahlreichen Schullehrerpetitionen — obschon, wie ich wiederho len muß, damit weder die Deputation, noch ich als Referentin den Verdacht gerathe, eine Arbeit zu scheuen, der Bericht fertig und hier in meiner Hand ist, und vielleicht nur noch eine kleine Modifikation durch die heutige Berathung erfahren würde—doch vielleicht eiye unfruchtbare, vergebliche Arbeit sein. So fern die vierte Deputation dieser Meinung wäre, würde ich Vorschlägen, die eingegangenen Schullehrerpetitionen zum Zweck der Erwägung beider bevorstehenden Revi sion desVolksschulgesetzes an die hohe Staatsre gierung abzugeben. Präsident Braun: Ich habe zu bemerken, daß dieser An trag, wenn ich den geehrten Sprecher recht verstanden habe, ein Deputationsantrag ist, welcher deshalb einer Unterstützungsfrage nicht bedarf. In dieser Voraussetzung richte ich an die Kammer die Frage: .... Abg. I). Platz mann: Es ist allerdings erst noch die Mei nung der Deputation zu hören, und ich bitte den Herrn Präsi denten, die übrigen Deputationsmitglieder deshalb zu befragen. Präsident Braun: Die Ansicht des geehrten Abgeordne ten ging dahin, und ich nahm an, es sei der Antrag der Deputa tion, sämmtliche das Volksschulwesey betreffende Petitionen an die Staatsregierungzu dem Zwecke abzugeben, damit dieselben bei der bevorstehenden Aus-, Be- und Ueberarbeitung des Volks schulgesetzes mit in Erwägung gezogen würden. Ist dies auch die Ansicht der übrigen Deputatkonsmitglieder? Abg. M etzler; Meine Ansicht ist es keineswegs. Abg. Schumann: MeineAnsichtist es auch nicht. Abg. v. Schaffrath: Ich möchte mir erst noch eine An frage an den Herrn Referenten v. Platzmann erlauben, ob, wenn dieser Antrag jetzt angenommen würde, über die eingegangenen Schullehrerpetitionen noch von derviertenDeputation besonders Bericht erstattet werden soll oder nicht. Von der Ansicht, daß kein besonderer Bericht über die Schullehrerpetitronen erstattet
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