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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Abg. Todt: Herr Präsident! Ich bitte, die Kammer zu fragen, ob ich noch eine kurze Bemerkung machen darf? Abg. Brockhaus: Ich habe über die Position 68 -n sich nichts zu bemerken und gebe gern meine Zustimmung zu dem Postulats. Ich begreife aber nicht recht, weshalb die Laub- Kummenanstalten unter dem Ministerium des Cultus vorkom men, während die Blindenanstalt unter dem Ministerium des Innern steht. Es scheint mir nicht zweckmäßig, daß zwei in mancher Hinsicht verwandte Anstalten von verschiedenen Mini- fterien verwaltet werden, da gewiß bei der Verwaltung der einen Erfahrungen gemacht werden, die sich mit Nutzen für die andere verwenden lassen würden. Nach meiner Ansicht sollten beide Anstalten unter einem Ministerium stehen. Der Referent wird vielleicht die Güte haben, mir hierüber einige Auskunft zu geben. Staatsminister v. Wietersheim: Auf die letztere Bemer kung habe ich zu erwidern, daß die jetzige Reffortabgrenzung Hanz zweckmäßig ist. Die Taubstummenanstalt verfolgt kei nen andern Zweck, als die Volksschulen und Erziehungsinsti- tute. Sie bereitet die Zöglinge nur zur Consirmation vor. Es ist nur -er allgemeine Volksunterricht, welcher hier ertheilt avird. Zn die Blindenanstalt werden aber auch erwachsene Personen, sowohl zur Heilung, als zum Unterricht in nützlichen Arbeiten ausgenommen. Es liegt übrigens auf der Hand, daß bei der Verschiedenartigkeit der Sinne, welche beiden ab gehen, auch der Unterricht verschieden eingerichtet werden muß. Präsident Braun: Gestattet die Kammer dem Abgeord neten Todt nochmals das Wort? — Einstimmig Ja. Abg. Todt: Ich werde die Erlaubniß der Kammer nicht mißbrauchen, und zu dem, was ich gesagt habe, nur Weniges hinzufügen. Es war nicht meine Absicht, die in der hiesigen Taubstummenanstalt herrschende mystische Richtung zum Ge genstände der Besprechung zu machen. Ich weiß nicht, daß diese Richtung sich früher kundgegeben hat, habe aber nur bei läufig darauf Beziehung genommen, und es hätte daher eines so großen Kraftaufwands zur Widerlegung nicht bedurft. Ich habe ja ausdrücklich hinzugefügt, daß eine solche Richtung, wenn irgend wo, bei einer Taubstummenanstalt am wenigsten schaden werde. Es ist mir auch bekannt, daß der Religions lehrer bei dieser Anstalt dermalen dieser Richtung nicht zuge- than ist. Also von diesem Punkte bräucht nicht weiter die Rede zu sein. Ich muß nächstdem auf die Versicherung des Herrn Regierungscommissars, daß die lithographische Anstalt im Institute lediglich für die Taubstummen errichtet sei, und daß hier dieselbe gewerbliche Einrichtung bestehe, wie in Leip zig, da diese Versicherung zum Theil noch durch den Abgeordneten Meisel verstärkt worden ist, Gewicht legen, kann aber auch nicht unbemerkt lassen, daßmirdieentgegengesetzteVersicherung von sehr glaubwürdigen Leuten, und zwar von Leuten, die mit der Anstalt eben so bekannt sind, als diese Herren, mitgetheilt worden ist. Ist auch die lithographische Anstalt im Interesse des Kaubstummeninstituts errichtet worden, so wird doch dieser Zweck zur Zeit nicht vollständig erreicht; denn beschäftigt wer den darin Wesentlich fremde Personen, dagegen vom Institute, wie ich schon erinnert habe, nur einige wenigeKnaben zumCo- loriren. Daß die Zöglinge in der Taubstummenanstalt gut in Kost und Kleidung gehalten werden, wie der Herr Commiffar versichert hat, mag seine Richtigkeit haben; ich habe dies auch nicht zum Gegenstände einer Rüge gemacht, obschon mir nicht unbekannt ist, daß das Ministerium sich selbst veranlaßt gesehen hat, einmal deshalb Erinnerungen zu machen. Daß eine kleine Oeconomie bei der Anstalt besteht und nützlich für die Anstalt benutzt wird, habe ich nicht getadelt. ES ist aber etwas ganz Anderes, wenn daneben auch noch ein größeres Areal zum Be triebe der Landwirthschaft acquirirt wird. Es haben mir we nigstens Sachverständige versichert, daß die Taubstummen für die Landwirthschaft gar nicht, oder doch viel weniger geeignet seien, als für die Gewerbe. In Leipzig pflegt das auch berück sichtigt zu werden. Ich habe das auch nur erinnern wollen, damit es nicht den Anschein gewinne, als hätte ich Unwahrhei ten gesagt, da sich meine Bemerkungen imGegentheile auf gute Unterlagen gründen. Abg. Heyn: Es kann mir nicht in den Sinn kommen, an dem Postulats etwas ändern zu wollen. Ich wünschte nur eine Aufklärung zu erhalten. In dem Taubstummeninstitute zu Dresden betragen die Kosten für 65 Zöglinge 8294. Thlr. 1V Ngr., während dieselben für die Leipziger Anstalt auf 55 Zög linge nur mit 6050 Thlr. in Ansatz gebracht sind. Sie betra gen demnach in der Dresdner Anstalt für einen Zögling ungefähr 127 Thlr. 15 Ngr., während sie in der Leipziger An stalt auf 110 Thlr. fallen. Hierüber bitte ich mir von dem Referenten oder der Staatsregierung Erläuterung aus. Königl. Commiffar v. Hübel: Es kostet ein Taubstum mer in der Dresdner Anstalt nicht mehr, als in der Leipziger. Die Verschiedenheit der Postulats für beide Anstalten beruht auf einem ganz andern Grunde. Die Leipziger Anstalt hat ein Ge bäude, welches aus Stiftungs- und Staatsmitteln erbaut und vollständig bezahlt worden ist. Die Dresdner Anstalt sollte auch ein solches erhalten. Die geehrte Kammer trug aber im Jahre 1837 Bedenken, die dabei postulirte Summe zu bewilli gen, und empfahl der Regierung, ein Local zu miethen. Das Ministerium hatte die Absicht, demBorschlage derKammer nach zugehen, und suchte eine Lokalität, wo die Anstalt nach ihrer Er weiterung untergebracht werden könnte; es fand sich aber kein passendes Gebäude für einen angemessenen Zins zu miethen. Man suchte nun ein Gebäude zu erkaufen; aber auch dazu fand sich keine Gelegenheit. Es mußte sich daher das Ministerium entschließen, den Bau eines neuen Gebäudes für die Anstalt zu genehmigen und dieselbe dabei zu unterstützen. Die Mittel, welche die Anstalt dazu besaß, beliefen sich auf ungefähr 7000 Thlr.,denMehrbedarf schoß das Ministerium, soweit dieCaffen- verhältnisse es gestattet, unzinsbar vor, und brachte zur Rückzah lung dieses Vorschusses einen Miethzins von jährlich 600 Thlr.
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