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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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rcctionen mit Genehmigung der Stände bestimmt worden, daß allemal Geistliche dazu berufen werden müssen. Es ist das ver fassungsmäßig geboten. Bon dem Geheimen Kirchen- und Schulrathe irn Ministerium aber versteht es sich von selbst. Es würde nicht möglich sein, Jemanden zu wählen, der nicht diese praktische Befähigung sich erworben hätte. Darin, glaube ich, liegt der Grund, daß man den genannten Kirchen - und Schul- räthen die Anrechnung ihrer früher« Dienstzeit bei deren Pension zu bewilligen hat. Ich mache nur noch darauf aufmerksam, daß die größten Nachtheile mit der Verweigerung dieser Pension ver- bunden sein würden. Es ist in der Natur der Sache begründet, daß für dergleichen Stellen hauptsächlich nur Männer von ge reister Erfahrung gewählt werden, um so mehr, weil es dem geistlichen Stande eigenthümlich ist, daß er mit den Jahren an Würde, Ansehen''und Einfluß gewinnt. Nun kann es möglich fein, daß ein derartiger Mann innerhalb der ersten 10 Jahre durch Krankheit unfähig zur Verwaltung seines Amtes wird. Zn diesem Falle würde er aber nach dem Staatsdienergefetze gar Leine Pension erhalten können. Nun mache ich darauf aufmerk sam, welch) schreiende Ungerechtigkeit es sein würde, Jemandem, der in seinem früher» Amte gesetzlichen Anspruch darauf hatte, denselben zu entziehen. Es würde, wie die Deputation bemerkt, streng genommen ein unrechtmäßiges Verfahren sein, Jeman den, der bleibend dienstunfähig ist, statt der nothwendigen Pen- fionirung, um ihn gegen die Unzulänglichkeit des gesetzlichen Pensionsbetrags zu schützen, nur in Wartegeld zu setzen; aber welche Behörde wird sich entschließen können, einen verdienten Mann, der auf solche Weise sich möglichst lange sein Auskom men zu sichern sucht, durch Entfernung von seiner Stelle drücken dem Mangel preiszugeben. Man würde ihn Hinhalten so lange als möglich, er möge die Geschäfte besorgen, wie er wolle. Daß sich auch künftig, selbst unter den gegenwärtigen Bedingungen, noch Geistliche für ein solches Amt finden würden, will ich nicht unbedingt in Abrede stellen. Aber es ist möglich, daß gerade ein ausgezeichneter, edelgesinnter Mann eine solche Stelle blos um deswillen nicht ausschlägt, weil er darin einen höhern Ruf er blickt. Dann wird er es aber auch gewiß in dem festen Vertrauen thun, daß das sächsische) Land einen würdigen Mann nicht im hohen Alter dem drückendsten Nothstande preisgiebt. Präsident Braun: Es hat gegenwärtig der Abgeordnete Jani das Wort. Abg. Jani: Meine Herren, es ist allerdings doch eine ganz besondere Lage, in der sich die Kirchen- und Schulräthe be finden, wenn sie erst als gereiste Männer in diese Stellen treten, und zwar unter Verhältnissen, wo es ihnen früher gar nicht ver gönnt war, sich Ansprüche auf Pension zu erwerben. Im 2. Z. des Gesetzes, die Civilstaatsdicncr betreffend, ist gesagt: „Dickes Gesetz ist sonach insbesondere nicht anzuwenden auf die Geistli chen und Kirchendiener." Lassen Sie nun auch einen solchen Mann Superintendent gewesen sein, so steht ihm hier wieder der §. 5 entgegen. Die Superintendenten sotten auch keinen An spruch haben. Nun ist es aber, gar nicht möglich, die für die Stelle eines Kirchen- und SchulrathS erforderliche Erfahrung anders, als auf Kirchen- und Schulstellcn zu erwerben; es liegt also der Pflicht des Staates, ihnen die von der Deputation be antragte Vergünstigung angedeihen zu lassen, dasselbe Princip zum Grunde, als dem §. 33, wonach die Dixasterianten und Pro fessoren der Universität Leipzig auch mit Anrechnung ihrer Dienst jahre eine solche Stelle übernehmen können, und der Regierung das Recht gegeben ist, wenn sie Personen aus dem Auslande zu einer vaterländischen Stelle beruft, ihnen ihre frühere Dienst jahre mit anzurechnen. Nun sollte ich doch glauben, das, was dem Ausländer vergönnt wird, müßte man doch auf jeden Fall auch denen zugcstehen, die nach verdienstvoller Wirksamkeit im Inlands in den Staatsdienst gezogen werden. Nehmen Sie an, daß ein Kirchen- und Schulrath von einer Pfarrstelle, die ihm 1200 Thlr eintrug, 'berufen wird. In diese Stells mußte ihm für seine alte Tage die Halste seines Diensteinkommens, die so genannte Provision, mit 600 Thlr. bleiben. Jetzt wird er Kir chen- und Schulrath und hat zwar auch 1200 Thlr., er hat aber in den ersten 10 Jahren blos im Falle nachgewiesener Bedürf tigkeit einen Anspruch auf Pension; er hat denselben blos er cspite gratiao, nicht einmal er caxite juris. Ich glaube daher, es ist keine Extensivinterpretation, es ist blos eine Ergänzung des Gesetzes, wenn wir den Vorschlägen der Deputation beistimmen, da in demselben diese Staatsbeamten übergangen worden sind. Es ist von Gemeinfinn die Rede gewesen. Ich zweifle gar nicht, daß die Herren so viel Gemeinsinn haben, wie jeder Andere. Aber auf ihre alten Tage leben wollen sie doch auch! Daß endlich diese Functionen auch von Andern übertragen werden können, das möchte ich auch nicht zugebrn. Bei den Landes stellen fallt so Vieles vor, was aus einem allgemeinen Gesichts punkte genommen werden muß, und was so viele Mühe und Zeit erfordert, daß man zu diesem Hülfsmittel schwerlich seine Zu flucht nehmen kann. Kurz ich halte eS für eine Sache nicht der Billigkeit, sondern des Rechts, daß man Staatsdiener, die sich mit dem, was dem Staate nützlich ist, beschäftigt haben, wie irgend ein anderer, nicht geringer stelle, als alle andern. Wenn ich Jurist bin, so vermag ich mir für meine alten Tage eine Pen sion zu sichern, indem ich mich im Staatsdienste heranbklde; ich werde Protokollant, Actuarius, Secretair u. s. w. Aber diese Leute, die im Dienste der Menschheit gearbeitet haben, können dies nicht; sie müssen sich außerhalb des Staatsdienstes zu ihrem Berufe vorbereiten, und wenn sie nach langem segensreichen Wirken gerade deshalb nicht wie jeder Anderepensionirt werden sollen, so scheint mirdies doch zu hart. Abg. v. Haase: Ich werde der Deputation unbedingt beistimmen. Ich freue mich, daß dieselbe weiter gegangen ist, a!s das Allerhöchste D.cret. Sie hat der Kammer einen Be weis gegeben, daß sie weiß, eben so zu rechter Zeit daS Gebüh rende zu geben, wie sie zeither gezagt hat, daß sie den Much hat, die Bewilligung dessen abzurathen, was entbehrlich und un- nöthiz erscheint. Die Gründe, welche mich bestimmt haben, der geehrten Deputation in allen Punkten beizustimmen, beruhen vorzüglich darauf daß die Männer, welche jene höchst wichtigen Aemter bekleiden, wie auch bereits der Herr Staalsminister rr-
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