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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nllngsblatte erscheint, die Ermächtigung der Stände und der Grundsatz, daß ihnen jene Jahre angerechnet werden sollen, öffent lich bekannt gemacht wird. Abg. Schumann: Der hauptsächlichste Grund, welcher gegen die von mir aufgestellten Bemerkungen gemacht worden ist, bestand darin, daß man gesagt hat, es finde der Fall statt, daß die Geistlichen, welche als Geheime und Kirchen- und Schulräthe angestellt würden, nicht freiwillig in diesen Dienst übergegangen wären, sondern daß sie eine verfassungsmäßige Bestimmung er füllen und deshalb diese Stellen annehmen müßten. Ist das nicht direct gesagt worden, so doch indirect. Ich habe aber nicht gehört, daß die jetzigen Inhaber der genannten Stellen sich dar über beschwert hätten, daß sie zu Annahme derselben gezwungen worden wären, bin jedoch fest überzeugt, daß, wenn sie darin ein Motiv zur Begründung ihres Gesuchs hätten finden wollen, sie diesen Grund gewiß angegeben haben würden. Dann kann ich aber auch nicht zugeben, daß man daraus, weil jene Stellen ver fassungsmäßig mit Geistlichen besetzt werden müssen, folgern dürfe, es liege die Nothwendigkeit vor, daß die Pensionirung in der Maaße stattzufinden habe, wie die Deputation vorschlägt. Denn eben so, wie es die jetzt angestellten Kirchen- und Schul- räthe vorher gewußt haben, daß sie keine Pension bekommen für ihre frühere Dienstzeit, eben so werden es auch diejenigen voraus wissen, welche in Zukunft werden angestellt werden, und sie wer den danach die Annahme oder Ablehnung des Dienstes bemessen haben. Wenn man aber gesagt hat, es sei nothwendig, erfah rene und tüchtige Leute zu bekommen, so erledigt sich das da durch, daß die jetzigen Kirchen- und Schulräthe ebenfalls sehr erfahrene und tüchtige Leute sind, obwohl sie nicht voraus ge wußt haben, was die Kammer heute über ihren Antrag beschlie ßen wird. Man hat ferner gesagt, sie würden ungleich gestellt sein, weil sie früher Ansprüche auf Pension hatten, indem sie als Geistliche zum Pensionsfonds gesteuert haben. Allein dem läßt fich ebenfalls entgegenhalten, daß sie es voraus gewußt haben. Man hat ferner gesagt, Kirche und Schule stehe in näherer Ver bindung mit dem Staate, als die Communalämter, welche ich bei spielsweise angeführt hatte. Ich glaube allerdings, daß Kirchen und Schulen hochwichtige Institute sind, allein ich bin -er An sicht, daß man kein Staatsinstitui über das andere erhebe, sondern sie neben einander stelle und allen eine gleiche Gerechtigkeit widerfahren lasse. Es hat ferner ein Abgeordneter gesagt, es wäre ein unwürdiges Gebshren, wenn man mit den anzustellen- den Kirchen- und Schulräthen über ihre Pensionirung verhan deln wolle. Ich kann dies aber durchaus nicht zugeben, denn das Gesetz von 1835 läßt dies der hohen Staatsregierung aus drücklich nach, und ich kann nicht zugeben, daß die Stände, welche mit der Regierung das fragliche Gesetz beschlossen haben, sich et was Unwürdiges haben zu Schulden kommen lassen. Man hat gesagt, die Billigkeit verlange es, verdiente Kirchen- und Schul- räthe so zu pensioniren; dagegen muß ich aber einhalten, daß es auch billig ist, wenn der ohnedem schon hohe Pensionsetat nicht weiter ausgedehnt werde. Also muß ich nach dem, was ich ent gegnet habe, dabei stehen bleiben, daß es das Wünschenswertheste ist, wenn der Deputätionsantrag blos in Bezug auf die jetzigen Kirchen- und Schulräthe, nicht aber auch in Bezug auf ihre Nachfolger angenommen werde. Stellv. Abg. Rittner: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Das Deputationsgutachten ist allein von dem Abgeordne ten Schumann angegriffen worden, es hat ihm nicht ein Einziger beigestimmt, und daher glaube ich, daß es an der Zeit sei, zum Schluß der Debatte zu schreiten, da über das Resultat unserer Abstimmung kein Zweifel mehr ist. Präsident Braun: Unterstützt die Kammer den Antrag des Abgeordneten Rittner auf Schluß der Debatte? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Will Jemand über den Schluß der Debatte noch das Wort nehmen? Abg. v. Schaffrath: Nur den angeführten Grund kann ich nicht gelten lassen; denn daraus, daß nur ein einziger Abge ordneter das Drputationsgutachten angegriffen hat, folgt nicht, daß man zum Schluß der Debatte schreiten müßte, und daß nicht noch Andere den Bericht angreifen können. Abg. Georgi: Ich hätte gewünscht, daß mindestens über den Antrag des Herrn Secretairs Kzschucke noch gesprochen wer den könnte; denn wenn ich auch glaube, daß darin wohl etwas. Begründetes liegt, so wäre doch sehr zu wünschen, daß er dahin modisicirt würde, daß die ganze Angelegenheit nicht noch einmal durch die Kammer müßte. Abg. Clauß: Ich will dem erbetenen Worte, was theils dem Gutachten der Deputation beifällig gelten, theils dem letzt bezeichneten Verlangen entgegentreten sollte—d ann sehr gern entsagen, wenn die Kammer glaubt, daß der Gegenstand über haupterschöpft ist,und derLzschucke'scheAntrag namentlich einer weitern Erledigung nicht bedars. Secretair Kzschucke: Es thut mir leid, daß auf den Schluß der Debatte angetragen worden ist. Es liegt viel daran, daß diese Bestimmung in das Gesetz- und Verordnungsblatt ausgenommen werde, ich würde sogar damit zufrieden sein, wenn darüber nur eine Verordnung mit Bezug auf die ständische Zu stimmung erlassen würde. Dagegen halte ich es aber nicht für genügend, wenn diese Angelegenheit nur im Landtagsabschiede erwähnt wird, weswegen ich gegen den Schluß der Debatte sein muß, um noch Einiges zur Rechtfertigung meines Antrags gegen den Herrn Staatsminister zu äußern. Staatsminister v. Könneritz: Die wichtigsten Sachen sind in dem Landtagsabschiede ausgenommen worden, so z. B. 1834dieganze höchstwichtigeBestimmung über die Grundsteuer entschädigung, und Niemand hat bezweifelt, daß diese Erklärung verbindlich sei. Es kommt hier nicht darauf an, Jemandem eine Pflicht aufzuerlegen, sondern nur ein Recht zu ertheilen. Dir Kirchen- und Schulräthe sollen wissen, welches Recht sie haben, und die Regierung muß wissen, ob sie bei Bewilligung aus der Staatskasse der ständischen Zustimmung gewiß ist, und dazu, glaube ich, wird die Erklärung im Landtagsabschiede genügen.
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