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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ders. Wird im Concurs durch Auktion, oder, wie nach Gelegen heit auch vorkommt, aus freier Hand verkauft, so kann man we gen der dabei statthabenden Controls annehmen, daß der Verkauf bestmöglichstgeschehe, und zwar eher, als wenn es der Com missionair oder der Spediteur allein in der Hand hat, und in al len von der Deputation gewünschten Fällen in der Hand haben soll. Die Deputation hat zwar mit Recht das landwirthschaft- liche Interesse in Erwähnung gebracht; ich hätte aber dafür, daß das landwirthschastliche Interesse ein ganz anderes ist, als das, welches die Deputation verfolgt. Ich glaube, daß es im Inter esse aller Landwirthe, welche an Jemanden Forderungen haben, der einem Commissionair oder Spediteur Waaren anvertraut hat, liege, daß er solche im Concursfalle nicht selbst verkaufe und sich davon bezahlt mache, sondern daß er das Retentionsrecht aus übe und nur so weit geltend mache, als es der Gesetzentwurf vor schreibt. Vicepräsident Eisen stuck: So wenig ich verkenne, daß über diese Meinungsverschiedenheit zwischen der Staatsregie- rung und der Deputation sehr Vieles für und wider sich anfüh ren läßt, um so mehr glaube ich, es für eine Nothwendigkeit an sehen zu müssen, daß ich die Rücksichten bezeichne, welche mich als Mitglied der Deputation vermocht haben, mich für die An sicht der Deputation zu bestimmen. Es sind besonders drei. Die erste ist diese, daß ich auf den großen Handelsplätzen in Hamburg und Magdeburg Erfahrung gemacht habe. Da hat man den Grundsatz der Deputation angenommen im wirklichen Concurs und vermittelten Privatconcurs. In beiden Fällen ha ben die Behörden in mehrer» Instanzen sich entschieden. Die Grundsätze sind dieselben, welche die Deputation aufgestellt hat. Em zweiter Grund ist der: ich verkenne nicht, daß, wenn man die Grundsätze annimmt, welche die Deputation aufgestellt hat, großer, großer Mißbrauch möglich ist. Aber stets ist es mein Grundsatz, der mögliche Mißbrauch kann die Zweckmäßigkeit des Gebrauchs nicht verkennen lassen. Der dritte Grund, und das ist derjenige, welcher mich vorzüglich bestimmt hat, ist: es ist un möglich zu billigen, wenn man die Hand dazu bietet, daß die be stehenden Gesetze umschifft, umgangen werden können. Hier ist es der Fall. Es ist schon von dem Abgeordneten bemerkt worden, wie man es in der Hand hat, durch singirte Käufe, durch Schein wechselgeschäfte, wenn es das Gesetz nicht bestimmt, zu umgehen. Schon die Politik der Gesetzgebung erheischt es gebieterisch, daß man in der Gesetzgebung sich sehr hüte, die Hand zu bieten, daß solche kleine Hülfsmittelchen genommen werden, um dem Gesetze zuwiderzuhandeln. Besser ist es, sich im Gesetze offen auszusprechen, nicht aber eine Hinterthür zu öffnen, um dem Gesetze zu entschlüpfen. Das sind die drei Gründe, welche mich bestimmt haben. Abg. Clauß: Ich würde mich jedenfalls enthalten bei der Hoffnung, die ich habe, daß unsere Gesetzgebung in Beziehung auf Handel und Gewerbe einer vollständigen Umgestaltung ent gegengehen müsse, ein specielles Gesetz in derselben Richtung zu beantragen; allein, wie auch in ähnlicher Weise gesagt worden ist, da wir nicht nahe an der Schwelle der zu hoffenden Regene ration stehen, so müssen wir da, wo dem Handel und Gewerbe durch vereinzelte gesetzliche Bestimmungen Nutzen geleistet wer den und Bedürfnissen abgeholfcn werden soll, ein solches einzel nes Gesetz zur Zeit gern annehmen, Ist nun speciellLr Anlaß zur Gesetzerlaffung vorhanden, so mag man bei der sich barbieten den Gelegenheit von Aufnahme wirklich neuer und einschlagen der Bestimmungen auch nicht absehen. So bin ich denn der Meinung, daß außer den von der Wechselordnung berührten man auch einige andere Bestimmungen, wie sie die Deputation vorgeschlagen hat, hier aufnehmen möge. Ich bin aber ein wenig bedenklich hinsichtlich der Fassung der Vorschläge, welche die De putation als §. 1 uns vorgelegt hat, und glaube, daß man eine Rücksicht dabei in's Auge fassen muß, worauf von den Herren Regierungscommiffarien hingedeutet worden ist, nämlich die Verhältnisse des Credits im Allgemeinen. Wenn auch baare Vorschüsse durch einenBanquier, Commissionair oder Spediteur für Handel und Industrie von Wichtigkeit sind, so sind doch diese Vorschüsse nicht gerade das Aufschlagwasser, was auf die Bewe gung der Industrie den meisten Einfluß hat. Es giebt andere Creditoren, deren Zahl größer, deren Einfluß von mehr Gewicht ist. Ich meine diejenigen, welche mit den Fabrikanten in Fabrik material handeln. Wenn man die Masse der umlaufenden, für Leinen, Baumwolle, Wolle, Seide, Garne, Halbfabrikate, Farb- waarenu.s. w. gezahlten Anweisungen überblickt, so wird man sich überzeugen, wie wichtig der Credit ist, welcher den Fabrikan ten von den betreffenden Kaufleuten gegeben wird. Das Gesetz, welches vorliegt, ist nicht von dem behaupteten, allgemeinen, ge waltigen Einflüsse auf die Industrie, obwohl ich denselben nicht ganz ableugnen will. Ich bin auch .nicht im Begriff, der Deputation in der Hauptsache entgegenzutreten. Ich bin der Meinung, daß, wo es sich uyr dis hier einschlagenden, an nicht ganz sichere Leute gegebenen Vorschüsse handelt, durch solche gesetzliche Bestimmungen solche Vorschüsse sich leich ter ermöglichen werden; ich bin der Meinung, daß man, um Vorschuß zu erlangen, Waaren als gesetzlich sichere Deckung möge geben und nehmen können. Ich wünsche aber, damit andere bei demselben Geschäftsmanns beteiligte Cre ditoren nicht verletzt werden, daß das betreffende Verhältniß ein durchaus klares, und wie in das Gesetz aufzunehmen, ein im voraus bestimmtes sei. Ich will mit andern Worten sagen: in die Fassung, wie sie die Deputation zu §. 1 vyrgeschlagen hat, sei aufzunehmen, daß Waaren in dör Hand desjenigen, welcher Vorschuß leistet, gegen diesen zwar zur Sicherheit dienen könne , jedoch, um dies Recht zu haben, eine ausdrückliche schrift liche Erklärung nöthig sek, und es im voraus besage, daß die Waaren eventuell als Deckung dienen sollen. Wenn man dar auf einzugehen geneigt, so wird auf der einen Seite demjenigen, welcher Vorschuß sucht, Gelegenheit gegeben sein, sich zu seinem Besten und zum Besten anderer Gläubiger umzusehen, ob er nicht auf bloßes Vertrauen hin, ohne Unterpfand, Vorschuß er halten könne; auf der andern Seite wird das Bedenken besei tigt werden, daß dann, wenn die Forderung schlecht zu werden
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