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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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sten sich ausgesprochen haben, es sei Gerichtsbrauch, so können' sie nichts Anderes gemeint haben, als daß sie sich also aus Sym- pathie, aus Vorliebe für dis dortigen Geschäftsleute erklären wollten. Und wenn behauptet worden ist, es sei eine so große Scheu dagegen, daß die Maaren beim Concurse zur Verstei gerung abgeliefert werden muffen, so ist dasselbe bei Hypotheken bei den verpfändeten Grundstücken der Fall. Im Concurse werden diese an die Concursmaffe auch ausgeantwortet und ihr zum öffentlichen Verkaufe überlassen, wie die Faustpfänder. Auf Faustpfänder leiht wohl ein Rentier nicht gern und nicht leicht; das ist aber mehr Vorurtheil, weil in der gemeinen Mei nung ein wucherischer Schein damit verbunden ist. Es wurde geäußert, cs sei noch wenig für den Fabrik- und Handelsstand in Sachsen geschehen. Das kann ich nicht zugeben. Die Gewerbschulen, deren vier im Lande sind, die neue Wechselord nung, die Unterstützung der Handelsschule und der Zollanschluß beweisen das Gegentheil. Alles dies ist zum Vortheil des Handels, und Fabrikstandeß eingeführt. Auf alle Haushal tungen hat namentlich derZollanfchluß einen bedeutenden Ein fluß gehabt, er hat fast Alles vertheuert, während beide Einrich tungen dem Fabrik- und Handclsstande zu Gute kommen. Ich erkenne die Gründe der Nützlichkeit des Zollanschluffrs, js seine Nothwendkgkeit an und habe dafür gestimmt, aber im Gan zen genommen sind seine Einrichtungen für den größten Theil der Einzelnen, die an Handelsgeschäften nicht unmittelbar Lheil nehmen, und für alle Haushaltungen beschwerend. Wurde ferner behauptet, man wisse nicht, wie dabei der Landmann in Nachtheil käme, so entgegne ich, nicht allein die Landleute, son dern auch überhaupt alle Laien im Gegensatz der Fabrikbesitzer und Handelsleute werden in Nachtheil dadurch kommen, weil diese Bestimmung von einer solchen Beschaffenheit ist, daß Fälle erscheinen werden, in denen die ganzen Maaren, Wechsel und Staatspapirre, die dem Spediteur übergeben« worden sind, kurz, daß Alles in dessen Hände fällt, er selber alles das ver äußern kann, und Niemand da ist, der das Recht hätte, eine Verantwortung und Anfrage deshalb von ihm zu verlangen. Oder wird bei ihm nachgcftagt, so antwortet er mit Beziehung auf das Gesetz und sagt: ich habe bestmöglichst verkauft. Der Concurs kann nicht eröffnet werden, und die sämmtlichrn übrigen Creditoren haben das leere Nachsehen; denn die eigent lichen Geschäftsleute und dergleichen zum Unterschied von den Laien, denen, welche cs nicht sind, kennen doch nur solche Ver hältnisse und deshalbige gesetzliche Bestimmungen genau und wissen sich sicher zu setzen. Man darf nicht den gehässigen Ausdruck: „Umgehung" brauchen, um dasselbe zu erreichen, was die Deputation durch ihren Vorschlag erreichen will. Hat ein Geschäftsmann eine Handelsverbindung mit Jemandem, dem er nicht traut, so wird er sich gewiß wie zeither auf eine Weife zu sichern wissen, die dasselbe ohne täuschende oder wohl gar betrügliche Form erreicht. Wenn die gesetzliche Bestim mung nach der Ansicht der Regierung Annahme findet, so wird dann nicht ein alle Andern, welche nicht vom Handels-und Fabrikstande sind, so sehr gefährdendes Recht begründet werden. II. los. Staatsmim'ster v. KönneriH: Die Aeußerung des ge ehrten Abgeordneten Poppe, daß man für den Handels, und Fabrikstand Seiten der Regierung nichts gethan habe, lasse ich unberührt. Es ist nicht Meine Absicht, auf Vorwürfe der Art zu antworten. Ich glaube, die Wechselordnung, welche am vorigen Landtags den Ständen vorgelegt worden ist und der Regierung viel Arbeit gemacht hat, wird einen Vorwurf der Art hinlänglich Widerlegen. Allein wenn man auch zugeste hen muß, daß der Handel manche Eigenthümlichkeiten hat, die besonders in der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen, so kann man, meine Herren, doch nicht die ganze Grundlage des Rechts umstoßen, um hier und da einem Einzelnen zu genügen. Man muß fragen, ist ein Grund zu einer solchen Ausnahme vorhanden? Und da muß ich gestehen, daß das Justizministe rium einen solchen Grund nicht finden kann, und um so weni ger, weil es möglich ist, diese Maaren als Pfand zu geben. Der geehrte Abgeordnete erwähnte, man scheute sich vor dem Con curse; aber ich habe schon erwähnt, daß diese Scheu nicht mehr so groß zu sein braucht, wie früher. Ich will aber zugeben, ein Concurs macht allemal einen Aufenthalt. Er ist aber für den Cvmmisßonair nicht größer, als für jedenPfandglaubiger; und wenn die Ansicht, die der geehrte Abgeordnete vertheidigte, richtig wäre, so müßte man vielmehr darauf antragcn, daß bei entstehendem Concurse jeder Pfandglaubiger das Pfand selbst verkaufen und sich davon bezahlt machen dürste. Zu einer Ausnahme für dm Handelsstand würde immer kein Grund vorhanden sein. Referent Abg. v. Haase: Ich will die Kammer nicht länger aufhalten, sondern nur einige kurze Bemerkungen hin zufügen. Einer weitern Widerlegung werde ich namentlich durch das, was der Abgeordnete Georgi bemerkte, überhobett.. Auf das, was der Abgeordnete Sachße gesagt hat, um darzu- thun, was für den HandclLstand in Sachsen überhaupt gethan worden sei, gehe ich nicht em, weil es nicht hierher gehört. Nur so viel will ich bemerken, daß, was von der Nothwendig- keit, dem Systeme treu zu bleiben, gesagt wurde, mir dies nicht richtig zu sein scheint; denn streng genommen haben wir kein vollständiges völlig durchgeführtes System. Wir haben Gas sen der Gläubiger mithin bevorzugt, und es ist also nicht mög lich, daß alle bei der Perception gleich beurtheilt werden. Ist nun cm solches Recht Andern, z. B. den Leihhäusern gegeben worden, so sehe ich nicht ein, warum man es nicht auch dem Handelsstande zugestehen will. Uebrigens empfiehlt sich die Ansicht der Deputation durch den Nutzen, den das Gesetz in ihrem Sinne dem ganzen Lande gewährt. Aus dem Gesichts punkte der Nützlichkeit hat man in Oesterreich, so wie in Preußen ähnliche Bestimmungen gemacht, wie solches der Herr Vi- cepräsidcnL erwähnt hat. Mir kommt es vor, als ob man zu streng unterscheide zwischen Wechseln und gezogenen Anwei sungen auf der einen und andern Papieren auf der andern Seite, als ob man jene als Schooßkindcr, diese als Stiefkinder behandle. Ich sehe nicht ein, warum nicht beide gleiche Be günstigung erhallen. Ich bin mehr dafür: Man befördern 4*
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