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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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den Handel, dann wird man auch den Wechselverkehr beför dern. Wenn man aber den Wechselverkehr vermehrt und da gegen denHandel vermindert, so kommt mir das vor, als wenn Jemand sein Waarenlager ^verwendet zum Bau eines größer» Gewölbes, das er später mit seinen Maaren nicht ausfüllen kann. Erwünscht würde mir es sein, wenn jeder Pfandgläu- biger das Recht hätte, sich aus dem Pfände bezahlt zu machen. AberdemKaufmanne kann man, wie esjetztist, nicht zumuthen, Vorschuß zu machen, auf die Gefahr hin, sie liquidiren zu müs sen, der Commisfionair insonderheit kann es nicht. Sein Geld ist ihm sein Handwerkszeug; wenn ihm dies fehlt, so hört sein Geschäft auf. Wenn man sagt, daß durch die Bevorzu gung des Commissionairs Andern zu nahe getreten werde, na mentlich den Verkäufern von Produkten, an Wolle rc., so muß ich dem widersprechen; denn dieser Vorschuß, den der Fabrikant vom Commissionair erhebt, wird und soll eben dazu dienen, -aß der Fabrikant sich wieder Material, Wolle ü. dgl. baar an kaufe; und es wird eher durch jene Bevorzugung eben das an gedeutete wechselseitige Verhältnis! aufrecht erhalten, indem dadurch der Commissionair in den Stand gesetzt wird, Vor schüsse zu geben, sein Geschäft leichter und schwunghafter zu betreiben. Staatsminister v. Könneritz: Auf die Widerlegung vom Gerichtsbrauch mich einzulassen, fällt mir nicht ein; ich habe vorhin ein Erkenntniß vorgelesen, und dieActen stehen dem Herrn Referenten zu Diensten, ich habe sie eben deshalb mit gebracht. Präsident Braun: Das Deputationsgutachten, über wel ches gegenwärtig abzustimmen sein dürfte, befindet sich aufSeite 242 des Berichts. Es heißt da: „Aus diesen Gründen rathet die Deputation der Kammer an, der obbemerkten Tendenz des Gesetzentwurfs ihre Beistimmung zu versagen." Ich glaube, daß bis dahin die Abstimmung erfolgen könnte; denn das, was weiter gesagt worden ist in den Worten: „und den in diesem gut achtlichen Berichte vorgeschlagenen Abänderungen desselben bei zutreten", bezieht sich auf die specielle Begutachtung. Die Kammer aber kann unmöglich sich für Abänderungen erklä ren, wenn nicht die specielle Berathung darüber vorausgegangen ist. Ich würde also der Meinung sein, daß gegenwärtig nur abgestimmt würde über den ersten Satz, wo es heißt: „Aus die sen Gründen rathet die Deputation der Kammer an, der obbe merkten Tendenz des Gesetzentwurfs ihre Beistimmung zu ver sagen." Was die obbemerkte Tendenz anlangt, so hat die De putation in ihrem Berichte und insonderheit Seite 233 und 234 des Berichts die Tendenz des vorliegenden Gesetzes hervorzuhe ben gesucht und den wesentlichen Unterschied erwähnt, welcher nach ihrer Meinung zwischen dem zeitherigen Rechte und dem Gesetzentwürfe besteht. Ich habe demnach gegenwärtig nur darauf zu verweisen und würde, so fern die Fragstellung von der Kammer gebilligt wird, die Kammer zu fragen haben: ob sie dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß der im Berichte vom Anfänge an bis Seite 242 entwickelten Tendenz des Gesetzent wurfs ihre Beistimmung versagen wolle? — Es wird gegen achtzehn Stimmen das Deputationsgutachten angenom men. Präsident Braun: Für heute schließe ich die Sitzung, die nächste beraume ich auf morgen früh 9 Uhr an, bitte die geehrten Mitglieder, sich bereits zu dieser Stunde einzusinden, und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des gegenwärtigen Be richts, so wie dann den Gegenstand, der sich gleichfalls schon auf der heutigen Tagesordnung befunden hat. Die Sitzung ist auf gehoben. Schluß der Sitzung 2 Uhr 35 Minuten. Mit der Redaction beauftragt r V. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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