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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nicht zur Ehre gereichen würde, hinsichtlich dessen Gemeinsmnes in seine Rede einfließen lassen. Ich gebe zu, daß man, je nachdem die Bedingungen der Förderung des öffentlichen Lebens beur- theilt werden, im Wolke bald zu viel, bald zu wenig Interesse daran finden mag. Ich kenne aber in meiner Stadt und in vielen andern Städten des Vaterlandes eine grdße Anzahl von bereit willigen Männern, welche zeitraubende und schwierige Amti- rung zum allgemeinen Besten auf sich laden lassen. Ich hätte in dieser Beziehung etwas nicht geantwortet, wenn der geehrte Sprecher nicht auch das Befugniß der auswärtigen Mitglieder der Ständeversammlung erwähnt hätte zu einer Entschädigung während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt, während fie da selbst als Mitglieder der Ständeversammlung fungiren. Ich muß ein Wort darüber sagen. Es giebt bekanntlich für die Ein führung solcher Tagegelder einen constitutionellen Gesichtspunkt, und das ist der, daß sie nicht Jeder entbehren kann, den das Ver trauen des Volks als Vertreter hierher sendet. Zu welchem Ge brauche Jemand die Tagegelder bestimmen will, der sie ent behren kann, das steht in seinem Privatbelieben. Von den vorliegenden Anträgen hahe ich einen derselben nicht unterstützt, — es ist der dritte. Zu der Unterstützung der übrigen bekenne ich mich; doch wünsche ich den vierten gespal tet zu sehen. — Der dritte will der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheimgeben: ob es nicht gut sei, es bei einer Kreisdirection bewenden zu lassen, also eine Centralmittelbehörde wiederhervorzurufen. Ich sagte: wieder Hervorzurusen, weil bekanntlich nach der Trennung der Justiz von der Verwaltung wir die Landesdirection als Mittelbehörde in der Hauptstadt hatten, also auch einige Erfahrung in dieser Hinsicht bereits in Sachsen gemacht worden ist. Die Jnconvenienzen, die sich er geben haben, indem die Centralmittelbchörde sich so nahe der höchsten Berwaltungsinstanz bewegte, sind von der Art gewesen, daß Jeder, der sie beobachtet hat, sich sagen mußte, es sei er wünscht, diese beiden Centralinstanzen örtlich getrennt zu sehen. In Verwaltungssachen will Jeder, den sie betheiligen, gern mit der höchsten Stelle, welche er für die rechte Schmiede ansieht, sofort verkehren, wenn sie nahe genug liegt; — anzuhören, gebie tet Humanität, und dann giebt es zuweilen Conslicte. — Ein ge ehrter Sprecher hat vorher solche Bedenken zu beseitigen gesucht, und schlug vor, daß man den Sitz der Centralmittelbehörde in einer andern Stadt schaffe. Ich kann überhaupt aber für eine Centralmittelbehörde nicht sein, weil der leitende Gedanke, der trotz vieler Widersprüche in beiden Kammern die Kreisdirectio- nen zu mehrer» in das Leben rief, der war, daß man diese Ver waltungsbehörden den Sachen und Personen näher stellen müsse, und ich bin auch jetzt noch der UeberzeUgung, daß wir umjdes- willen die Kreisdirectionen in mehrer» Landestheilen nicht ent behren können. Von einem Abgeordneten aus der Oberlausitz ist erwähnt worden, daß, wie bekannt, der Particularvertrag eine Mittelregierungsbehörde fordert, welche der Oberlausitz nicht zu entziehen wäre. Die Oberlausitz ist in Bezug auf die Begren zung dieser Mittelbehörden, gegenüber den andern, -er kleinste Landestheil. Wie also wollte man, in der Emtheilung des Lan des unter die andern Mittelbehördm, das Verhaltniß des Um fanges ausgleichen? — Man hat bei Gelegenheit der Position, das Ministerium des Innern selbst betreffend, das Viclregieren auch wieder einmal zur Sprache gebracht; es ist heute dieser Ausdruck der Critik unserer Verwaltungsbehörden abermals ver nommen worden. Won einer Seite wurden alle Erinnerungen, die hinsichtlich des Zuvielregierens, als von der höchsten Instanz ausgehend, gemacht worden, zurückgewiefen. Jnöem man die UnterstützungderArbeitskräfte bei dieser bevorwortete, — womit ich auch vollkommen einverstanden war, — wurde durch diese Insinuation in Bezug auf die Mittelbehörden indirect abzuhal ten gesucht, die dort erforderliche Arbeitskraft auch angemessen zu vermehren. Man sagte, es sei eine zu große Geschäftigkeit in den Mittelbehörden rege, und daher entstände die Ueberhäu- fung mit Arbeit bei dem Ministerium. Dies veranlaßte mich, zu glauben, daß der geehrte Sprecher in Bezug auf den dritten Antrag sich dafür erklären würde, weil seine Aeußerung ebenfalls eine solche Centralisation der Verwaltungsbehörden zu begünsti gen schien, welche ich aber im allgemeinen Interesse des Landes anzuerkennen nicht vermag. Die Anträge des geehrten Abgeordneten v. Schaffrath unter 1 und 2 find in der Ständeversammlung Sachsens keine neuen. Ich habe mich bei dieser Gelegenheit zu erinnern gehabt, daß schon in der Finanzperiode, für welche die Stände 1836 und 1837 zusammentraten, man versucht hat, die Kreisdirectionen, die kaum in's Leben gerufen wären, wieder abzuschaffen. Es gab damals in der Finanzdeputation, der ich angehörte, eine Majori tät, welche die Meinung hatte, die Kreisdirectionen wären über flüssig; es gab aber auch eine Minorität, und zu dieser bekannte ich mich, welche der Ansicht war, daß eher noch die Amtshaupt- mannfchaften, — d. h. ihre Stellung, nicht ihre Arbeit — ent behrt werden könnten. Die Deputation vereinigte sich aber zu dem Anträge: „Die hohe Staatsregierung möge aufBeseitigung der einen oder der andern der erwähnten beiden Behörden Be dacht nehmen, die deshalb zu treffenden Einrichtungen in Erwä gung ziehen und das Resultat der nächsten Ständeversammlung mittheilen." In der ersten Kammer ist dieser Antrag von der betreffenden Deputation ebenfalls empfohlen worden, die erste Kammer hat ihn aber, während er in der zweiten Kammer ein stimmig durchging, abgelehnt, und adoptirte dafür einen andern von ihrer Deputation zugleich vorgeschlagenen des Inhalts: „Das Geschäftsregulativ für die Kreisdirectionen einer Revision zu unterwerfen, und hierbei darauf Bedacht zu nehmen, daß der Geschäftsgang vereinfacht und ihnen ein möglichst selbststän diger Wirkungskreis angewiesen werde." Sie erfahren daraus, meine Herren, daß, wenn man diese beidenAnträge com- binirt, der hohen Staatsregierung zurBerücksichtigung vorführte, der Sinn sich aussprach, welcher vom geehrten Antragsteller in die Anträge 1 und 2 gelegt wurde. Wenn von Seiten der hohen Staatsregierung bemerkt worden ist, daß man jetzt noch nicht auf eine Abänderung nach einer, nur zehnjährigen Organisation der Verwaltung hinwirken dürfe, und nur in späterer Zelt davon die Rede sein könne, so hat ein Sprecher vorher dagegen nach
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