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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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meiner Ueberzeugung einige Gründe angeführt, die sicherlich jetzt eher, als damals, diese neue Beleuchtung der Frage recht fertigen. Ich wage nicht zu sagen, daß die eine oder an dere von beiden Behörden zu entbehren sei; aber ich kann wenigstens nicht unterlassen, zu bemerken, daß man von intelligenten Männern der Verwaltung vernehmen kann, daß eine dieser Behörden entbehrlich gemacht werden könnte. Ueberzeugt sich davon die hohe Staatsregierung, so kann ich nur die Beibehaltung und Verstärkung der Kreisdircctionen voraus setzen. Wenn der Herr Staatsminister gestern erwähnte, daß bei den Kreisdircctionen die Amtshauptleute mündlichen Vortrag zu erstatten hätten, wodurch die Geschäfte mehr vereinfacht wür den, so möchte ich in eben angedeutetem Sinne wünschen, daß sie dannnichtnurdasRccht, zu sprechen, hätten, sondern daß sie auch stimmfähig wären. Man hat dagegen früher mit Recht gesagt, und, irre ich nicht, es auch wohl jetzt — ganz richtig wäre es — wiederholt, daß, wenn wir nur eine Centralbehörde haben sollten, dann die Amtshauptlcute n i cht entbehrlich fein würden. Per sönlich habe ich der Thätigkeit derselben mehrfach Anerkennung zu widmen. Was die Krcisdirectionen anlangt, so kann ich be richten, daß im Erzgebirge die Wirksamkeit der Kreisdircction, von welcher man 1837 meist nur in Voraussetzungen sprechen konnte, auf sehr nützliche Weise sich bewahrt hat. Es ist gestern und heute wieder von der Selbstständigkeit der Communen ge sprochen worden; schon um der gesetzlichen Erhaltung dieser Selbstständigkeit willen können wir die Mittelbchörden nicht entbehren, die entscheidend in manchen Fällen da eintreten, wo die Communen unter sich über ihre Ansichten vom allgemeinen Besten, ich meine die Obrigkeit und die Vertreter der Einwohner des Orts, sich nicht vereinigen können. Habe ich den Antrag, welcher in der ersten Kammer am Landtage 18ZA zur Sprache kam, diesseits aber, wie dort der hier beschlossene —- abgelehnt wurde, vorher erwähnt, so habe ich mich dazu namentlich um des willen bewogen gefunden, weil darin enthalten ist: „Man wünsche, baß die Kreisdirectionen in ihrem Wirkungskreise selbst ständiger würden." Ich bin der Meinung, daß diese Selbststän digkeit in irgend einer, der höchstenBehördeangemessen scheinen den Weise, zur Beschleunigung des Geschäftsgangs nicht nur, sondern auch zur Ermöglichung manches Heilsamen befördert werden könne. Wesentlich nehme ich Antheil an den Anträgen, welche dcr geehrte Abgeordnete als die letzter» uns vorgelegt hat, in Be ziehung auf die Trennung der Verwaltung von der Justiz. Es ist dabei «ine Institution, welche bei ihrem Erscheinen in beiden Kammern großen Widerspruch gefunden hat, die Administrativ justiz, namentlich berührt worden. Durchaus wird schwerlich eine derartige Verstärkung des Verwaltungsrechts beseitigt werden können. Ich kann mich eines Grundes jetzt noch lebhaft erinnern, der Mitglieder dieser Kammer für das Verfahren in Administrativjustizsachen gewonnen hat. Man fühlte, die Ver waltung müsse nicht durch eine zu langsame Rechtspflege in ihren allgemein dienlichen Schritten behindert sein. Man hat die Nothwendigkcit der Administrativjustizinstanzen begriffen, weil durchzuführen ist, was höhere Zweckmäßigkeit bei der Verwal tung als nothwendig anerkennen ließ; jedoch allerdings muß der Staatszweck durchgeführt werden, ohne die Privatrechte, die da gegen sprechen, dergestalt zu kränken, daß deren Unterordnung unter jenen — wie sie verfassungsmäßig ist — zur Willkür aus arte. Und, meineHerren, MancheunterJhnen werden sich daran erinnern, früher war es so, daß die Administration bei ihr rntge- genstehenden Privatrechten das Gesetz brach und auf sie gar keine Rücksicht nahm. Man baute z. B. Chausseen; es gab Wider spräche in Folge der dem Privatbesitzer zustehenden Rechte; trotz Remonstrationen und Appellationen, welche schwebten, wurde im Geheimen von der höchsten Verwaltungsinstanz befohlen, man solle den Bau nur ausführen, das Weitere werde sich am Ende finden. Einen solchen Zustand, der dieRechtspflege beugte, mußte man ändern und auf der andern Seite mußte es sich uner-. läßlich zeigen, daß die Fortschritte guter Verwaltung nicht ge hemmt würden durch ungerechtfertigte Widersprüche. Ja, man hat Seiten der Stände mit der Regierungsgewalt in solcher Beziehung gefühlt, daß unsere Rechtspflege überhaupt eine lang same und schleppende, dem allgemeinen Wohle nachtheilige sei. Man hat hinsichtlich der Beschwerden bei Handhabung des öffentlichen Rechts durch die Administrativjustiz sich zu helfen gewußt; man hat den Klagen aber Noch nicht die erforderliche Berücksichtigung gewährt, welche sonst laut geworden, und ich will hoffen, daß uns diese Berücksichtigung bald werden wird. Wenn neulich davon gesprochen worden ist, daß bei dem hohen Ministerium des Innern der Chef und die Räthe mit einer Menge Kleinigkeiten überbürdet wären, so glaube ich, daß nicht minder das hohe Justizministerium an gleicher Ueberbürdung leidet, aber ich berufe mich auf das auch, was von einem andem Sprecher gesagt worden ist, es fehle an der Gesetzgebung. Was das hohe Ministerium des Innern betrifft, so ist durch «»gezogene Fälle die Ueberzeugung bestärkt worden, daß Lücken in der Gesetz gebung, nicht minder wie in der Organisation der rechtsprechen den Behörden das Ministerium zwingen, gegen die Entscheidung der Unterbehörden, die jedoch an das Gesetz sich zu halten haben, in höherer Instanz aus allgemeinen Gründen der Billigkeit, des Verhältnisses von Vergehen und Strafen, ohne Rechtsgrund zu decidiren.- Wenn namentlich in Bezug auf die Polizeiange- legenheiten bekannt ist, wie das hohe Ministerium des Innern durch sie belästigt wird, so ist das allerdings zu bedauern. Aber es ist auch angedeutet worden und nachgewiesen, warum bis zur höchstenBehörde solcheKleinigkeiten dringen. Es fehlt an einem Strafpolizeigesetzbuche; ist dieses vorhanden, dann müssen die Uebertretungen in niederer Sphäre sich beseitigen lassen. Dazu gehört aber auch, daß Polizekangelegenheiten mittelst öffentlich mündlichen Verfahrens behandelt werden, wodurch nicht nur daS Vertrauen zum Richter erweckt, sondern auch der Groll gegen Polizeistrafen beseitigt wird. —Wenn der geehrte Abgeordnete, der vor mir sprach und den ich schon im Eingänge widerlegte, ge sagt hat, man habe in England mehr Achtung vor dem Gesetze, als bei uns, so schließe ich meine Worte damit, daß ich zu unserer
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