Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Zische: Wäre es dem geehrten Präsidium nicht ge fällig/ in Bezug auf das Hensel'fche Amendement zwei Fragen zu stellen? Präsident Braun: Ich hatte mir schon vorgmvmmen, das zu thun. Auch werde ich übrigens dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Hensel gemäß eine besondere Frage auf die Worte: „unbedingt" und: „ausdrücklich" stellen. Ich habe demnach zu erst zu fragen: ob die Kammer den ersten Satz, den ich nochmals vortragen werde, genehmigt. Der Satz lautet so: „Wer als Commissionair, Spediteur oder in einer andern mercantilischerr Beziehung von einem Ändern mit dessen Wissen und Willen Maaren in Verwahrung hat und entweder von deren Eigen!hü- mer selbst oder für dessen Rechnung oder auf dessen Anordnung von Dritten mit Tratten, domiciliirten Wechseln, Anweisungen oder durch eine Nothadresse bezogen oder mit Accreditiven oder mit Stellzetteln belegt worden ist und dieser Anordnung gemäß die Tratten und Nothadresse» angenommen oder die domiciliirten Wechsel, Anweisungen, Additive und Stellzettel bezahlt hat, kann sich wegen seinerBefriedigungdeshalbandieWaaren halten und dieselben, so viel die Tratten und Nothadresssn betrifft, schon nach deren'gehörig erfolgter Annahme, hinsichtlich der übrigen vor gedachten Papiere abernach deren Bezahlung verkaufen und von dem Erlöse, worüber er jedoch Rechnung abzulegen hat, sich wegen srinerdesfallsigen Auslagen und der Kostendes Verkaufs derWaa- ren bezahlt machen." Dies wird die ersteFrage sein, und ich wieder hole, daß ich das Jani'sche Amendement noch Vorbehalte und eine spätere Frage daraus stellen werde. Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie diese von der Deputation beantragte Fassung des §. 1, so weit ich sie vorgelesen habe, mit Vorbehalt der Abstim mung über dasJani'sche Amendement genehmigt? — Gegen sine Stimme Ja. , Präsident Braun: Das Jani'sche Amendement, welches ich sofort zur Abstimmung bringen werde, lautet dahin, -aß nach den Worten: „in Verwahrung hat," die Worte eingeschaltet werden mögen: „in Bezug auf die zwischen ihm und dem Eigenthümer bestehenden Geschäfts» erhält- «isse entweder von diesem selbst oder für dessen Rechnung"., Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie diesem Anträge ihre Zustimmung ertheilt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich stelle eine weitere Frage auf den Vorschlag der Deputation, ünd zwar auf die Worte: „und die selben bestrnöglichst verkaufen"? — Gegen eine Stimme Ja. ' Präsident Braun: Ich frage ferner: Soll noch hinzuge fügt werden (ich berücksichtige dabei den Wunsch des Abgeordne ten Zische) „und ohne an die etwaigen Preisbestim mungen -es Eigenthümers weiter gebunden zu sein?" — Gegen neun Stimmen Ja. (Dadurch hat sich also das Amendement des Abgeordneten Hensel erledigt.) Präsident Braun: Eine weiters Frage stelle ich auf die Worte: „und von dem Erlöse, worüber er jedoch Rechnung ab- zulegen hat, sich wegen seiner desfallfigen Auslagen und der Kosten des Verkaufs der Maaren bezahlt machen." Geneh migt die Kammer diesen Satz? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich kcmme nun zu dem Satze, zu welchem der Herr Abgeordnete Clauß ein Amendement gegeben hat, und bemerke, daß, wenn dieKammer den Vorschlag der De putation genehmigt, das Clauß'sche Amendement sich von selbst erledigt. Der Satz lautet so: „Auch steht ihm dieses Recht we gen aller und jeder erweislichen Vorschüsse und Auslagen an Zoll, Fracht und Spesen, so wie wegen seiner Provision zu." Ich' will auch diesen Satz Heilen, damit jeder Meinung Raum gege ben wird, sich darüber durch die Abstimmung auszusprechen, und werdr eine zweite Frage auf den Rest des Satzrs stellen.' Ich frage die Kammer: Genehmigt sie diesen Satz, soweit ich ihn vorgetragrn habe?— Gegen drei Stimmen Ja. Präsident Braun: Genehmigt sie auch das Ende dieses Satzes, welches so lautet: „die ihm der Eigenthümer solcher Maaren schuldet"? —Gegen drei Stimmen Ja. Präsident Braun: Somit wäre das Clauß'scheAmende ment erledigt. Präsident Braun: Was nun den weitern Satz des Vor schlags der Deputation betrifft, so will ich zugleich bemerken, daß, wenn der erste Satz, der von den Worten an beginnt: „Eine Ausnahme davon tritt aber dann ein, wenn unter den Betheilig- len eine ausdrückliche Uebereinkunft stattgefunden hat, Inhalts deren die Herausgabe der Maaren unbedingt versprochen wor den," angenommen werden sollte, ich dann annehme und anneh men muß, daß der Antrag des Abgeordneten Jani sich erledigt, während ich auf den Jani'schen Antrag noch eine Frage stellen werde und stellen muß, sobald die Fassung der Deputation hier abgelehnt werden sollte. Zugleich will ich bemerken, daß ich eine besondereFrageaufdie Worte: „ausdrücklich" und: „unbedingt" stellen werde. Ich habe die Kammer zu fragen: Genehmigt sie, dem Vorschläge der Deputation gemäß, den Satz: „Eine Auf nahme davon tritt aber dann ein, wenn unter den Beteiligten eine Übereinkunft stattgefunden hat, Inhalts deren die Heraus gabe der Maaren versprochen worden"? — Dies wird durch drei und vierzig Stimmen abgelehnt. Präsident Brau n: Es erledigt sich hiermit auch der Vor behalt hinsichtlich der Worte: „ausdrücklich" und: „unbedingt". Nu» stelle ich eine Frage auf den Antrag des Abgeordneten Jani: ob die Kammer nämlich statt dieser Worte folgende Bestimmung annehmen will: „Eine Ausnahme davon tritt dann ein, wenn unter den Betheiligten ein Anderes ausdrücklich bedungen worden ist"?—Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt nun die Kammer den letz ten Satz des Paragraphen, wie ihn die Deputation angeführt hat: „oder der Cvmmissionair, Spediteur rc. wegen seiner vorge dachten Forderungen bereits anderweite Deckung wirklich oder auch nur angewiesen erhalten und die ihm angewiesene geneh migt hat"? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Will die.Kammer dem Vorschläge der Deputation gemäß 8- 2 des Entwurfs ablehnen?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder