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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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80 Thlr. verpachtet, woraus Sie ersehen, daß die Erpachter aus Unkenntniß der Culturkosten und der geringen Ertrags- fähigkeit des Bodens den Pacht angstretm haben. Der Pacht sieht mit den Grundstücken in gar keinem Verhältnisse. Die Waldparcellen bilden einen schmalen Streifen, grenzen ferner mit Jöhstadt selbst und an der ober» und untern Seite mit Jöhstädter Fluren und am Ende mit Staats Waldung. Die dortige Lage ist also von der Beschaffenheit, daß ich keinen Nachtheil für den Staat darin erblicken könnte, dm Pachtin habern die Grundstücke um vielleicht einen etwas erhöhtern Preis erblich zu überlassen, zumal ich keinen großen Ertrag von diesen Waldparcellen gesehen habe. Was die Befürch tung wegen des Neubaues von Häusern anlangt, so dürfte bei der desfallsigen Veräußerung der nöthige Vorbehalt zu machen sein, und ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen: „Die Petition an die Staatsregierung zur Erwägung zu über geben." Präsident Braun: Im ersten Lheile ist Vieser Antrag dem Anträge der Deputation entgegengesetzt, im andern Lheile hingegen tritt er selbstständig auf, und ich glaube daher wohl, -aß die Unterstützungssrage darauf gerichtet werden kann, in so weit die Petition an die Staatsregierung zur Erwägung an heimgegeben werden soll; daher frage ich die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unter stützt. Staatsminister v. Ze schau: Es ist allerdings bei Ver pachtung der bezeichneten Grundstücke auf eine lange Reihe von Zähren die Absicht gewesen, den Interessenten, die zum Theil sehr arm und hülfsbedürstig sind, dadurch eine Unterstützung zu gewähren, besonders um ihr Bedürfniß an Kartoffeln zu gewin nen; man ist jedoch damals nicht auf die Veräußerung eingegan gen, sondern nur auf eine zwanzigjährige Verpachtung. Es scheint auch in der That weit zweckmäßiger, bei der Verpach tung zu beharren, als diese Grundstücke in das Eigenthum der Einzelnen übergehen zu lassen, weil dabei nur zu leicht der Zweck Arrfehlt wird, indem die Grundstücke dann oftmals sehr weit par- cellirt werden. Schon diese Besorgniß wird es rechtfertigen, daß das Ministerium die Bittsteller mit ihrem Gesuche zurück gewiesen hat; hierzu kommt aber in dem vorliegenden Falle auch noch der besondere Umstand, daß diese bezeichneten Grundstücke bei der Auseinandersetzung mit der Commun Jöhstadt in Frage kommen können, indem selbige dann ein zweckmäßiges Ausglei chungsobject darbirten dürften, wobei wohl vorauszusetzen sein würde, daß die Commun die Grundstücke den Interessenten, die sie jetzt benutzen, nicht entziehen würde, da sie Mitglieder der Commun sind. Es ist möglich, daß bei derVerpachtung im Jahre 1832 eigenthümliche Verhältnisse darauf eingewirkt haben, das Pachtgeld etwas hoch zu stellen; das Ministerium hat dies aber auch bereits dadurch etwas auszugleichen gesucht, daß es die Pachtgelder auf 6 Jahre, bei einigen Andern auf eine geringe Zeit erlassen hat. Unter diesen Umständen scheint es rathsam, das bisherige Verhältniß vor der Hand fortbestehen zu lassen, bis der Zeitpunkt eintritt, wo die zwanzigjährige Pachtzeit um ist, nämlich imJahre1853, dann wird es näher zu erwägen sein, ob das Pachtverhältmß in ein Eigenthumsverhältniß zu verwan deln ist. Sollten unter den Pächtern wirklich solche sein, wo die Erschwingung des Pachtgeldes beinahe unmöglich wäre, sie sich also wirklich in sehr hülfsbedürftiger Lage befinden, so wird das Ministerium mit einem mäßigen Erlasse hinzutreten. Abg. H ey n: Ich bin dem Herrn Staatsminister sehr dank bar für diese Mittheilung, und habe nur noch hinzuzufügen, daß ich nichtVertreter von Jöhstadt bin, aber ich bin in der dortigen Gegend geboren und gezogen, kenne daher die Verhältnisse ganz genau und kann deshalb nur wünschen, daß bei den Vorschlägen, die der Herr Staatsministergethan hat, auf die dortigen Bewoh ner billige Rücksicht genommen werde- Präsident Braun: Ich habe den Abgeordneten zu fragen, ob er nach dieser Erklärung des Herrn Staatsministers seinen Antrag wieder zurückzunehmen gesonnen ist. Abg. Heyn: Nach dieser Erklärung will ich meinen Antrag zurückziehen. Präsident Braun: Will die Kammer in die Zurücknahme des Antrags wifligen? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn nicht, so frage ich: ob die Kammer den Antrag der Depu tation S. 194 des Berichts genehmigt, welcher dahin geht: „den Antrag der Petenten abermals abzuweisen, die Petition selbst aber noch an die hohe erste Kammer gelangen zu lassen, da die selbe an die Ständeversammlung gerichtet ist"? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Poppe: Nun lautet der Bericht: Ferner haben sich mit einer Bittschrift die Gemeindevor stände von Steinigtwolmsdorf, Ringenhain, Weifa, Oberneu- kirch, Langenburkersdorf, Berthelsdorf und Niederottendorf an die hohe Kammer gewendet, um durch diese die Staatsregierung zu ersuchen, daß baldigst dafür Sorge getragen werde: 1) bei dem Verkaufe des Holzes aus der Staatswaldung eine feste den Verhältnissen ihrer Gegend angemessene Taxe an zunehmen, 2) alle und jede Versteigerungen von Holz aus der Staats waldung, daftrn nicht der Bedarf jener Gegend befriedigt ist, untersagt, 3) daß den notorisch Bedürftigen das Holen von Leseholz unbeschrankt in der Staatswaldung gestattet, oder dieses auf Staatskosten gesammelt und unter die Armen vertheilt werde, ingleichen 4) daß den Bedürftigen ebenfalls das Streuholen aus der Staatswaldung gestattet oder wenigstens diese auf Staatskosten gesammelt und unter die Armen vertheilt werde. Diese Bitten sind nach der Angabe der Petenten durch die große Noth hervorgerufen, welche in ihren Gegenden herrsche, und die mit darin zu suchen sei, daß das Holz zu theuer, die Ar men jetzt nicht mehr wie früher Holz lesen und aus der Staats-
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