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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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femngen an die Eingeforsteten zwar so viel als möglich auf dem alten Fuße zu lassen, den über dieselben hinausgehenden Ertrag aber auf die für die Staatscasse vortheilhafteste Weise zu verwer- then. Dieses Bestehenlaffen der Holzlieferungen an die Einge forsteten ohne eigentliche Berechtigung ist eine Rücksicht, die der Staat auf sie nimmt; es fragt sich aber, ob selbst diese Rücksicht, streng genommen, zu rechtfertigen ist, da das Staatsgut seinen Ertrag zum Besten des Ganzen giebt und derselbe eigentlich nicht zum Vortheile von Einzelnen geschmälert werden sollte. Indes sen der Staat hat auch andere Rücksichten, als die möglichst hohe Nutzung des Staatsguts zu nehmen; es haben in Beziehung auf die Forstproducte einzelne Gegenden, Gemeinden und Personen, abgesehen von eigentlichen Rechten, einen gewissen verjährten Anspruch auf seine Billigkeit, und es ist die für viele andere Ge genden, außer derjenigen derPetenten, und fürden ganzen Staat sehr wichtigeFrage, ob und in wie weit Einzelne ohne eigentliche Berechtigung Bevorzugung hinsichtlich der Holzlieferung aus Staatsforsten genießen sollen ? bei uns eine Frage geworden, die für jetzt einer fest zu begrenzenden Antwort ermangelt und allein der praktischen Billigkeit der Regierung überlassen werden muß. Denn weder die Ueberlassung des sämmtlichen Ertrags der Staatsforsten an die einzelnen Unteethanen nach billigen Laxen ist nach Obigem irgend thunlich und nach den Regeln des Staatshaushalts gerechtfertigt, ja sie würde gegen das Princip der Gerechtigkeit, welches der Staat gegen alle seine Angehörigen beobachten soll, offenbar verstoßen; noch aber ist ein völligesAuf- hören der den Eingeforsteten bisher zu Gute gegangenen Holz lieferungen nach gewissen Laxen ausführbar, ohne die Billigkeit zu verletzen. Daher muß die Auffindung der Grenzlinien hier, wie gesagt, im Allgemeinen der Regierung überlassen bleiben, mit dem Vertrauen, daß sie die Billigkeit gegen die Einzelnen mit der Gerechtigkeit gegen Alle in ein gehöriges Gleichgewicht zu bringen wissen werde. Was nun speciell die Klagen der Petenten betrifft, so wer den sich dieselben bescheiden, daß wegen ihres localen Verhält nisses keine Aenderung im Principe gemacht, sondern entweder eine, die Abgabe der Hölzer nach billigen Laxen im Allgemeinen verschreibende Maaßregel für das ganze Land ergriffen, oder aber umgekehrt, für die Staatsforsten bei Neustadt der Verkauf der Hölzer nach möglichst hohen Sätzen (mit Ausnahme der an die Eingeforsteten abzugebenden) eben so beibehalten werde, wie er in andern Landestheilen stattsindet. Und da, nach dem Oben- angeführten, Letzteres angemessen erscheint, so fragt es sich nur, auf welche Weise soll ein solcher möglichst hoher Verkauf des Holzes bewirkt werden. Und hier ist man auf den Weg der Versteigerung gekommen, welcher allerdings der natürlichste ist, um bei vieler Nachfrage zu einer hohen Berwerthung des Holzes zu gelangen, in welchem aber die Petenten sehr große besondere und allgemeine Nachtheile erblicken. Ganz Unrecht vermag ihnen hierin die Deputation nicht zu geben. Die Auktionen führen zu verschiedenen Unzuträglichkeiten, es bemächtigt sich ihrer die Speculation, sie machen den Holzkauf zu einem Spiele, wobei gewonnen oder verloren wird, sie bringen oft nur einen scheinbaren Mehrgewinn, indem das, was der eiye-Käufer zu viel giebt, wieder an einen andern glücklichem Käufer verloren geht, ja sie können unter Umständen, wenn sich größere Speku lanten derselben bemächtigen, selbstzuNachtheilen für die Staats forsten führen. Es ist bekannt, daß auf sehr vielen Staats - und Privatreviereudes In- und Auslandes obne die Auktionen zu dem möglichst hohen Ertrage der Forsten gelangt wird, indem die Klafter Holz nach einem aus der Konkurrenz sich ergebenden Laxwerthe verkauft wird, und diese Laxe steigt und fällt je mit dem Steigen und Sinken der Concmrenz unter den Käufern. Ein solcher Verkauf nach einer veränderlichen nach der Concur- renz sich richtenden Taxe ist also eben so gut, wie die Auktion, ein Mittel, zur höchstmöglichsten Berwerthung des Holzes zu gelan gen. Sie führt aber weniger die Unzuträglichkeiten mit sich, welche die Auktionen haben, und es kann dabei doch mehr auf eine gleichmäßige Vertheilung des Holzes an diejenigen, welche dessen bedürfen, gewirkt werden, als bei den Auktionen. Da nun der Staat letztere Rücksicht doch immer so viel als möglich zu beobachten hat und da ihm auch die sonstigen oben geschilder ten Uebelstände der Auktionen nicht gleichgültig sein können, so Ware wohl zu wünschen, daß das zur Ausbeutung des Privatvor- theils erfundene Auctionswescn nicht überall vom Staate adoptirt würde. Es scheint der Fürsorge des Staates für seine Angehörigen, ja man möchte sagen, der Würde des Staates angemessener, die Hölzer auf seinen Revieren nach verhältnißmäßigen und immer hin hohen Laxen zu verkaufen, als in den Auktionen gleichsam durch die angeregten Leidenschaften der Menschen einen Gewinn zu machen. Und vor Unterschleifen beim Verkaufe braucht sich ja, bei der soliden Verwaltung und Controle, der Staat keines wegs so zu fürchten, wie der der Redlichkeit eines Einzigen anhermgegebene Privatbesitzer es ost mit Recht thut. Es sind dieses Alles nur unmaaßgebliche Ansichten der Deputation. Sie erlaubt sich nicht, dem Urtheile der hohen Staatsregierung hierin vorzugrciftn, sie hat aber geglaubt, bei Gelegenheit der vorliegen den Petition die ihr wegen der Holzauktionen beigegangenenBe- denken nicht zurückhalten zu müssen. Gleichwohl kann die De putation sich darum nicht für einen unbedingten Wegfall der Auktionen erklären, weil es Fälle und Gegenden geben mag, wo sie nicht zu entbehren sind, sie kann daher blos für mögliche Beschränkung derselben sein und schlägt vor: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dieselbe wolle die Holzauktionen in den Staatsforsten, als mit manchen Unzutraglichkeiten verknüpft, auf diejenigen Orte be schränken, wo dieselben nicht füglich und ohne Nachtheil für die Staatscasse durch eine andere Verwerthungs- weise, wobei das Interesse der einzelnen Holzconsumen- tesi möglichste Berücksichtigung findet, ersetzt werden können/' Präsident Braun: Will die Kammer sofort über diesen Bericht berathen? — Einstimmig Za. Staatsminister v. Ze schau: Es ist die Frage wegen der Holzauktionen bereits am vorigen Landtage zur Sprache ge kommen, und ich war damals schon in dem Falle, die Grund sätze im Allgemeinen mitzutheilen, welche das Ministerium in dieser Beziehung befolgt. Wir würden diese Klagen über ge ringe Holzabgabe nicht hören, wenn wir im Allgemeinen rm ganzen Lande das Holz öffentlich verkauften, und es würde dies eigentlich auch denjenigen Grundsätzen entsprechen, die vielfach in der Kammer bei andern Gelegenheiten geäußert wor den sind. Das Ministerium hat jedoch geglaubt, daß man dieses Princip im Allgemeinen nicht anzunehmen habe, und hat sich darauf beschränkt, die Auktionen in der Regel nur da em- treten zu lassen, wo die Reviere einen so unbedeutenden Holz ertrag gewähren, daß eine Reparation unmöglich ist. Zweck mäßig und erleichternd für die Fvrstbehvrden würde es jeden falls sein, von der Methode der Holzrsparütionm ganz abzu-
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